Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. Juni 2019 gegenüber der
Tokkata Software GmbH i. G., Berlin angeordnet, das von ihr unerlaubt
betriebene Finanztransfergeschäftes sofort einzustellen.
Die Tokkata Software GmbH i. G. nimmt auf ihrem
Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse
ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im
Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht
lizenzierten Internethandelsplattform www.stscrypto.com Gelder ein, damit diese
ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben
werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
/ www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
- Wer
von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen
welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft
dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu über
Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen
oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes
Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung
zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten. Für viele
Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich
dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen
Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die
sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten,
als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern
keine Kosten entstanden.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen
Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein
Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der
Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen
Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen
Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Wenn die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision
anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die
beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass
er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko
eingegangen zu sein.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine
Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren
erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu
zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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