Freitag, August 16, 2019

Gemessen? Geblitzt? Bußgeld? Punkte? Fahrverbot? Führerschein? Und jetzt?

Verkehrsverstösse die aufgrund von Messungen festgestellt werden, sind oft nicht so eindeutig wie dem Verkehrssünder  im amtlichen Schreiben suggeriert wird. Ob der Vorwurf zu Recht besteht, ist in vielen Fällen keine juristische sondern eine technische Frage.

Wenn ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr „geblitzt“ wird, geschieht dies in aller Regel in einem anerkannten Messverfahren, dem standardisierten Messverfahren (SMV). Der BGH hat dieses in seiner Grundsatzrechtsprechung eindeutig beschrieben (BGH Urteile vom 19.08.1993, Az.: 4 StR 627/92 und vom 30.11.1997, Az.: 4 StR 24/97) Bei der Bewertung einer amtlichen Messung geht es danach um mehr, als um ein Abhaken der Anforderungen, die sich aus der Bedienungsanleitung ergeben. Die Messung hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.

Nur der versierte technische Sachverständige kennt die Probleme eines Messprinzips und damit eines Messverfahrens und kann daran orientiert auch die richtigen Fragen stellen. Nur diese Fragen bringen den vom Verkehrssünder beauftragten Anwalt auf den richtigen Weg bei der Suche nach Antworten. Die vom Sachverständigen vorgegebene Fehleranalyse bildet dabei die Basis für die richtigen und Ziel führenden  Beweisanträge.

Die Frage nach einem korrekten Messergebnis kann der Verteidiger daher nicht ohne einen Sachverständigen beantworten.

Ein Gerichtsverfahren wird auf einer völlig anderen Grundlage geführt, wenn schon zu Beginn ein Gutachten vorliegt. Dieses bringt einen wertvollen Vorsprung.  Es gibt im Verkehrsrechts-Verfahren oftmals technische Dinge, die für einen Nicht-Wissenschaftler schwer nachvollziehbar sind. Wenn dem Verteidiger aber etwas unklar ist, werden Verfahren zäh, unberechenbar und kosten Zeit und Geld. Warum den Unwägbarkeiten des Gerichtsverfahrens weitere selbst gemachte hinzufügen?

Irren ist menschlich und manchmal sogar technisch.

Fehler lauern überall. Das standardisierte Messverfahren wird nicht immer fachgerecht durchgeführt oder die technischen Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben. Sachverständige schauen akribisch genau hin und finden heraus, wenn etwas nicht zusammen passt. Denn warum sollen fehlerhafte Verfahren zur Verurteilung führen?

Wenn ein Gericht sieht, dass bekannte Gutachter das Gutachten erstellt haben, wird das Verfahren immer öfter direkt eingestellt.. Wenn ein Verfahren aber erst einmal ganz anders läuft als erwünscht, kann es für das Gutachten zu spät sein.  Wissen um den tatsächlichen Sachverhalt sollte also  möglichst früh vorhanden sein, damit das Verfahren gleich richtig läuft.

Bei schwerwiegenden Fällen sollten Betroffene auf alle Fälle auf einem Gutachten bestehen. Auch dann wenn der Anwalt meint, man könne sich diese Kosten sparen, da er alles im Griff habe.

Neuerdings machen Versicherungen Hetze gegen neutrale Gutachten und schüchtern damit Anwälte und ihre Mandanten ein. Seit 2006 erstellt das hier zitierte Gutachterbüro mit dem die von uns empfohlenen Rechtsanwälte kooperieren, jedes Jahr Tausende von Gutachten und beobachtet, wie sehr diese nicht nur die Rechtsprechung, sondern das ganze Verfahren beeinflussen. Das gibt diesem Gutachterbüro eine breite Brust, denn dort weis man, dass Anwälte immer im Vorteil sind, wenn sie bereits zu Beginn des Verfahrens ein unabhängiges Gutachten beauftragen.

Rechtsschutz-Versicherungs-Papierkram-Ärger?

Absolute Unabhängigkeit und das besonderes technische Know How haben dieses Gutachterbüro  und seine Arbeit auch bei Versicherungen großen Respekt eingebracht. Manchmal verhalten diese sich gerade Mandanten gegenüber kompliziert, schwerfällig oder gar starrköpfig, weil sie naturgemäß nur ungern Kosten ausgelöst sehen.

Rechtsschutzversicherer versuchen immer häufiger ihre vereinbarte Leistungspflicht zu schmälern oder zu umgehen: Weisung, Deckelung, Ablehnung, Abstimmung, Verzögerung. Die Schlagwörter der Argumentation sind immer wieder die Gleichung. Eines hat jedoch auch das LG Wuppertal (Az.:26 Qs 214/17) kürzlich noch einmal eindeutig klar gestellt:

„die Beauftragung des Privatsachverständigen pp. bereits mit Zustellung des Bußgeldbescheides für die Betroffene notwendig erscheinen durfte. Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass der Verteidiger mangels eigener technischer Sachkunde [...] anderweitig nicht in der Lage gewesen wäre, konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Messanlage zu begründen.“ Das bedeutet, dass ohne eine unabhängige sachverständige Unterstützung die effektive Verteidigung in OWi-Sachen nicht mehr möglich ist.

Eine Versicherung meinte, die Gutachten seien ihr Geld nicht wert. Nach 65 allesamt von diesem Gutachterbüro gewonnenen Prozessen hat die Versicherung nun ihre Meinung geändert. Diese Gutachter  stecken nicht zurück, wenn sie wissen, dass sie im Recht sind. Wenn notwendig, stehen sie Betroffenen auch zur Ortsbesichtigung oder vor Gericht zur Verfügung.

Betroffene sollten also auch bei der Wahl des Gutachters Vorsicht walten lassen.

Das vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. empfohlene Gutachterbüro hat nach 20.000 Vorgängen einen hohen Coolness-Faktor. Diese Sachverständigen haben fast alles schon gesehen und gehört, in den letzten Jahren sogar selbstständig Fehlerquellen aufgedeckt, wo niemand sie vermutet hatte. Das macht sie besonders selbstbewusst. Dem Urteil dieses Sachverständigenbüro können betroffene Verkehrssünder vertrauen, zunehmend tun das Verkehrsrichter auch.

Was bietet das vom UTR empfohlene Gutachterbüro dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten?

  • Leistung auf dem neuesten technischen Stand durch eigene Forschung
  • eigene herstellerunabhängige Auswertungen
  • keine durch Rationalisierungsabkommen beeinflussten oder abgespeckte Gutachten
  • ergänzende Stellungnahmen, bis der Tatvorwurf ausermittelt ist
  • Abrechnung mit den Versicherern
  • In den meisten Fällen haben diese Gutachter eine Lösung des Problems.

Übrigens….

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat entschieden dass Rohmessdaten abgespeichert werden müssen. (Lv 7-17 vom 05.07.2019)   Die Ergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät Traffistar S 350 seien wegen der fehlenden Speicherung der Rohmessdaten und der daraus folgenden verfassungswidrigen Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung unverwertbar.

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat also in seiner wegweisenden Entscheidung gesagt: „ohne dass ein Betroffener die ihm vorgeworfenen Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Aber Achtung: 

Die standardisierten Messverfahren haben vor Gericht weiterhin Bestand. Die Gerichte können diese Messverfahren nun aber nicht mehr per Definition als fehlerfrei betrachten. Damit zeigt sich für alle Betroffenen, wie wichtig es ist, sich dagegen zu wehren.

Die spannende Frage ist nunmehr,

welche Auswirkungen das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf die vielen im Land verteilten NOx-Messstellen hat. Die Landesanstalt LANUV in Nordrhein-Westfalen, die für die Zertifizierung der Messstellen Deutschland zuständig ist, gibt in ihren Prüfberichten die Toleranz von 15 Prozent an. Dies bedeutet, dass es messtechnisch unmöglich ist, zu sagen ob 34, 40 oder 46 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorhanden sind.

Wer von Fahrverboten oder Bußgeldern betroffen ist, die aufgrund solcher Messungen verhängt werden,
sollte sich nun im gerichtlichen Verfahren auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes berufen können. Denn „ohne dass ein Betroffener die Messung auf Richtigkeit prüfen kann, kann es kein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips geben“.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. wird die Meinung vertreten,

dass es keinen Unterschied macht, ob die Fahrzeuggeschwindigkeit, oder an zweifelhaft aufgestellten Messstellen CO2 gemessen wird. In beiden Fällen haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren im Sinne des Rechtsstaatsprinzips. Eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts auf eine wirksame Verteidigung, durch die Verweigerung der Prüfung der Messdaten auf Richtigkeit, sollte nicht hingenommen werden.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Richtigkeit der Messung eines Nichts in der Luft überhaupt nachvollziehbar plausibel dokumentiert werden kann“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR e.V.

Betroffene Autofahrer, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können den UTR e.V. einschalten. Zur juristischen und technischen Begründung der entsprechenden Anträge stehen die entsprechenden Experten gerne zur Verfügung.

Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte trotzdem den UTR e.V. kontaktieren. Die mit dem UTR e.V. verbundenen Rechtsanwälte helfen Betroffenen in einer kostenlosen Erstbewertung festzustellen, welcher Schritt in dem speziellen Einzelfall, für den Mandanten als der wirtschaftlich sinnvollste erscheint. Einfach per E-Mail melden.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
E-mail: dokudrom@email.de


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.






Donnerstag, August 15, 2019

In Berlin darf ab 2030 ein Auto jeden Motor haben, sofern es ein Elektromotor ist.

In Turkmenistan dürfen nur noch weiße Autos zugelassen werden. In Deutschland nur noch „Grüne“. In Turkmenistan darf ein Auto jede Farbe haben, solange es weiß ist.  In Berlin darf ab 2030 ein Auto jeden Motor haben sofern es ein Elektromotor ist.

Da haben sich unsere Polit-Klimaschützer offensichtlich den zentralasiatischen Staat an der Grenze Afghanistans mit seinem Präsidenten Gurbanguly Berdimuhamedow zum Vorbild genommen. Der hat nämlich angeordnet, dass in seinem Land nur noch weiße Autos zum Straßenverkehr zugelassen werden dürfen. Entscheidungsgrundlage soll nicht die Vorliebe des Präsidenten für die Farbe Weiß sein. Die Begründung kommt uns Deutschen irgendwie doch bekannt vor: Dunkel lackierte Autos sollen für das in Turkmenistan herrschende subtropische Wüstenklima verantwortlich sein.

Im Gegensatz zu unserer Polit-Elite  nimmt Gurbanguly Berdimuhamedow seine Vorbildrolle ernst  und nimmt seine Termine nur noch in weißen Limousinen wahr.  Selbst die 160 schwarzen Mercedes E-Klassen von Regiertungsbeamte sollen durch weiße Fahrzeuge ersetzt worden sein.

Bei uns sind es auch die Autos, die am Klimawandel Schuld sein sollen. Nur unsere Polit-Promis denken nicht daran ihre schweren Limousinen gegen ein Elektrogefährt zu tauschen.

Wie schnell Umweltschutz zum Ökowahn wird, das kann man HIER! Erfahren, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

***

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Fahrradmetropole. Grüne Pläne: Keine Autos mehr in Berlin

Berlin soll autofrei werden, davon träumen Grüne schon seit langem. Doch je weniger Rot-rot-grün auf die Reihe bekommen, desto waghalsiger die Ankündigungen. Der neueste Beschluss: 2030 keine Verbrennungsmotoren mehr innerhalb des Berliner S-Bahnrings.

In Berlin überschlagen sich in jüngster Zeit geradezu die Ideen im Wettbewerb um die verrücktesten Vorschläge, wie der angeblichen Klimakatastrophe zu begegnen sei. Jüngst haben die Grünen beschlossen, dass ab 2030 innerhalb des S-Bahnrings kein Diesel oder Benziner mehr fahren dürfen. Nur noch Elektroautos sollen dann rollen. Auf den Straßen herrschte dann einigermaßen Friedhofsruhe. Zur Zeit gibt es rund 1,21 Millionen Autos in Berlin, aber nur 2.713 elektrisch betriebene Autos. Ob sich das Verhältnis in zehn Jahren deutlich verändert haben wird, dürfte in Frage stehen.

Der Auslöser für den jüngsten Geniestreich war offenbar eine Reise von Ramona Pop und Antje Kapek von den Grünen nach Prag. Die erste sitzt derzeit in Berlin auf dem Stuhl des Wirtschaftssenators, die zweite ist Fraktionschefin der Grünen.

Beide dachten, es wäre mal eine nette Idee für einen politischen Kurztrip. Dort verbreiteten sie dem Bericht der BZ Berlin zufolge mit dem Botschafter gute Laune auf jenem Balkon der deutschen Botschaft, auf dem einst Hans-Dietrich Genscher den ostdeutschen Flüchtlingen die Ausreise in die Bundesrepublik versprochen hatte.

In ihrem Übermut sollen sie nur noch über das Klima gesprochen und das Autoverbot beschlossen haben. Gunnar Schupelius schreibt dazu bei BZ Berlin weiter:

»Die zogen weiter ins Konferenzzentrum „Saphire“ und sprachen nur noch über das Klima. Dabei wurde das Autoverbot beschlossen. Gleichzeitig gründete sich die Initiative „Autofrei Berlin“, die am Sonnabend die Sonnenallee lahmlegen will. Deren Sprecher Oliver Schönbett sagte zum Autoverbot 2030: „Ich würde mir wünschen, dass es noch schneller geht. 2025 würde ich gut finden.“«

Pop ist als Wirtschaftssenatorin zugleich Aufsichtsratsvorsitzende der Berliner Stadtreinigung, der Berliner Verkehrsbetriebe und der Berliner Wasserbetriebe. Posten, auf denen man viel kaputt machen kann, wie man am desolaten Zustand unter anderem der Verkehrsbetriebe sehen kann. Es sind sogar nicht mehr genug Fahrer für Straßenbahnen verfügbar, die ersten Linien mussten bereits eingestellt werden. Dafür leisten sich die BVG mit Sigrid Nikutta die teuerste Vorstandsvorsitzende. Sie wird mit knapp einer halben Million Euro entlohnt.

Ordentliche Radwege sind trotz vieler Ankündigungen immer noch Mangelware; eines der Hauptprobleme derjenigen, die Räder in der Stadt benutzen, nämlich Fahrradklau und Zerstörung, interessiert die grünen Phantasten eher wenig.

Von einer normalen Stadtverwaltung ist rot-rot-grün weit entfernt. Behörden funktionieren immer weniger; von Glück kann der reden, der einen Termin für einen neuen Ausweis in annehmbarer Zeit bekommt. Ein Vabanquespiel ist die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges.

Dafür soll Berlin – bekanntlich eine sonnenreiche Stadt – zur Solarcity ausgebaut werden; ein »Masterplan Solarcity« wurde teuer entwickelt. Währenddessen gehen Berliner Stadtpolitiker mit peinlichem Beispiel voran und steigen in ihre großen Karossen wie die des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, ein 600er-Dienst-Mercedes.

Ramona Pop in einem ausführlichen Interview des Tagesspiegel: »Wir sind gerade dabei, auch die Dienstwagenflotten umzustellen – und glauben Sie mir: Ich suche seit über einem Jahr nach einem emissionsfreien Auto. Die Diesel werden uns zu Dumpingpreisen angeboten, und aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes müssen wir diese dann auch nehmen, das ist doch irre. Der Regierende Bürgermeister ist eine andere Kategorie, der Innensenator auch. Die Autos sind gepanzert; das ist der Standard, den der Regierende Bürgermeister auch braucht.«

Sechs Millionen Euro will der Senat für Subventionen für Elektroautos ausgeben. »Das sind geschätzt 1.500 Autos«, rechnet der Tagesspiegel vor und fragt: »Klingt nach teurer Symbolpolitik …«

Pop phantasiert aus ihrer grünen Plüschecke: »Wir wollen in Berlin kleine und mittlere Unternehmen bei dieser Umstellung unterstützen. Ein Elektroauto kostet heute immer noch das 1,7 bis 1,9-fache eines Benziners oder Diesels. Natürlich wäre die Welt eine andere, wenn die Preise für Autos sich an deren CO2-Ausstoß orientierten. Aber in dieser Welt leben wir nun mal nicht, weil die Bundesregierung die falsche Politik macht.«

Berlin will richtig loslegen. In einem Mobilitätsgesetz, das der Senat will, soll Berlin zur Fahrradstadt transformiert werden. Wirtschaftsverkehr gibt es dann nicht mehr. Pops merkwürdige Phrasen: »Das Mobilitätsgesetz beinhaltet zum ersten Mal überhaupt in Berlin eine Aussage für ein Wirtschaftsverkehrskonzept. Es schreibt zwingend vor, dass ein solches erstellt werden muss. Es gibt dazu bereits Dialogformate und Workshops mit Verbänden und Unternehmen. Ich bin überzeugt, dass langfristig die Unternehmen von dem Gesetz profitieren können: je mehr Menschen aufs Fahrrad umsteigen, desto freier werden die Straßen für den Wirtschaftsverkehr.«

Pop beklagt: »Es ist ein Drama, wenn wir für die BVG auf dem deutschen und europäischen Markt keine tauglichen Elektrobusse bestellen können, obwohl das Geld dafür da ist.«

Vielleicht gibt es noch ein paar Fachleute in Berlin, die ihr erklären könnten, dass es die nicht gibt, weil es da nämlich ein paar Naturgesetze gibt, die wiederum verhindern, dass Busse mit Batterieantrieb dieselben Reichweiten erzielen wie dieselangetriebene. Und nein, da steckt nicht der böse Kapitalismus dahinter, der erst überwunden werden müsste.

Pop behauptet unverdrossen: »Wir nehmen aber derzeit unglaublich an Dynamik und an Fahrt auf mit einem Wirtschaftswachstum über dem Bundesdurchschnitt.«

Nochmal zur Erinnerung: Sie gilt als Wirtschaftssenatorin. Sie sagt das in einer Stadt, in der neben Siemens, Knorr Bremse oder auch Ledvance große Wirtschaftsunternehmen wie Air Berlin während ihrer Amtszeit für Negativschlagzeilen gesorgt haben.

Skeptisch fragt der Tagesspiegel: »Ist der Wirtschaftsstandort Berlin vielleicht doch nicht so attraktiv?«
Pop: »Ich glaube, dass Berlin früher oder später im Länderfinanzausgleich zum Einzahlerland aufsteigen wird.«
Nein, nicht in den nächsten zwei oder drei Jahren, etwas länger brauchen sie schon noch im Traumland Berlin.
»Für die alte Industriewelt kann es mitunter auch schmerzhaft sein, sich in eine neue zu transformieren. Aber für diese neue Welt der digitalen Industrie sind wir gut aufgestellt. Wir sehen, dass sich Cluster hier in Berlin entwickeln, die es anderswo nicht gibt. Wir haben das Potential an Talenten und Fachkräften der Digitalwirtschaft, sodass die Unternehmen gezwungen sind, nach Berlin zu kommen, weil die Leute eben nicht nach – jetzt muss ich aufpassen, dass ich nichts Falsches sage – sonst wohin ziehen wol-len. Wer aus dem Silicon Valley kommt, geht eben nicht nach Münster.«

Münster ist vielleicht nicht gerade das beste Beispiel, das Pop anführen konnte. Will doch Anja Karliczek Münster zur Hauptstadt der deutschen Batterieforschung machen. Karliczek ist, was bestimmt viele nicht wissen, Hotelfachfrau und Bundesforschungsministerin und hat Münster eine Batteriezellenforschungsfabrik zugeschanzt. Die Stadt liegt in ihrem Wahlkreis.

Die Berliner Senatsverkehrsverwaltung jedenfalls will schon mal in diesem Herbst mit Tauentzien und Ku’damm eine Hauptverkehrsader für den Autoverkehr sperren. Zu Testzwecken, wie Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) sagte. Entstehen sollen Cafes auf den Mittelstreifen und Liegewiesen. In Zeiten des Online-Handels werden Kaufhäuser und Läden sowieso überflüssig. Steht nicht auf dem Satireportal Postillion, sondern in der Berliner Morgenpost.

Nicht geklappt hat die Autosperre der Friedrichstraße in der Mitte Berlins. Die sollte schon mehrfach länger oder kürzer gesperrt werden. Zuletzt sollten Anfang September für einige Tage keine Autos fahren dürfen. Jetzt auch nicht mehr, dann eben Anfang Oktober. »Auf der Straße soll Platz sein zum Bummeln und Verweilen und für besondere Angebote der anliegenden Geschäfte“, so der Bezirksbürgermeister. Was eben Grüne sich so vorstellen, wenn Arbeit und Wirtschaft überflüssig geworden sind.

Berlin ohne Autos – wenn das die professionellen Autoabfackler erfahren. Die haben seit Anfang des Jahres mindestens 280 Autos abgebrannt, im gesamten Vorjahr waren es 446 Autos. Die würden keine Autos mehr in den Straßen vorfinden. Was dann? Schwere Lasten-Fahrräder?

Der Deutschland-Korrespondent des Wallstreet Journal Bojan Pancevski berichtet auf Twitter entgeistert »nicht aus einer Konfliktzone«, sondern aus Berlin und zeigt Bilder angezündeter Autos: »Das ist Berliner Folklore, die schon seit Jahren besteht und bei der niemand etwas dagegen zu unternehmen scheint. Der örtliche Bürgermeister macht sogar Witze über den Vorfall.«

Das interessiert bei den Grünen niemanden. Halten wir uns abschließend noch einmal den vielleicht größten Witz vor Augen, den Wirtschaftssenatorin Ramona Pop auf Lager hat: »Berlin wird zum Einzahlerland aufsteigen«.

Das dröhnende Lachen hört man sogar aus Bayern, das bisher am meisten in den Länderfinanzausgleich einzahlt.


***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.



UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de









Mango Capital: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 15.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Mango Capital
Registered Office
Kemp House, 152 - 160 City Road,
London, EC1V 2NXs
Website: https://www.mangocapital.co.uk

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 


Mittwoch, August 14, 2019

Von der Grünen Doppelmoral und dem Märchen von der sauberen und unbedenklichen Windenergie.

Der Widerstand gegen Windkraftanlagen nimmt zu. Er gründet nicht nur auf den mit den Windrädern verbundenen zerstörerischen Folgen für Flora und Fauna, zunehmend berichten in der Nähe der Anlagen lebende Menschen auch über gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Jeder der sich für Umweltschutz einsetzt, sollte einmal die Zuverlässigkeit erneuerbarer Energien überdenken, anstatt blindlings nur auf Wind und Strom zu setzen. Der Öffentlichkeit wird die Windenergie als Umweltfreundlich verkauft. Aber das stimmt nicht! Sie trägt erheblich dazu bei die Sicherheit des Stromnetzes zu gefährden.

Dass Windenergie keine Umweltschäden verursacht, ist reines Wunschdenken.  Die Windindustrie hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Windparks haben nicht nur die ästhetische Schönheit unserer Kulturlandschaften zerstört, sondern hinterlassen auch einen riesengroßen ökologischen Fußabdruck. Den  Windturbinen werden erhebliche Flächen an Wald und Ackerflächen geopfert. Zufahrtsstraßen nehmen zusätzlichen Raum in Anspruch. Tonnen von Beton für die Turbinen Fundamente werden in die Landschaft gekippt.

Windenergieanlagen haben extrem nachteilige Auswirkungen auf wild lebende Tiere und vor allem auf Vögel und Fledermäuse. Die Zugvogel- und Fledermauspopulationen werden durch die Windräder dezimiert. Vor diesem Gemetzel was ihre „Grüne saubere Windenregie“ anrichtet, verschließen die Windkraftbefürworter aber die Augen.

Die gigantischen Windanlagen verschandeln nicht nur die Landschaft, sondern haben auch erhebliche Auswirkungen auf Wohlbefinden und Gesundheit der Menschen. Nicht nur aufgrund jener optisch sichtbaren Folgen wie des Schattenwurfs, der durch die Wohnzimmer streicht. Es gibt Folgen, die das Potenzial für größere gesundheitliche  Schwierigkeiten haben, denn es stellt sich immer deutlicher heraus, dass die Nebenwirkungen der Energiewende offenbar heftiger sind  als angenommen.

Aktuell ist ein Begriff in das Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, der zuvor nur Fachleuten bekannt gewesen war: Infraschall. Das ist ein Schall, dessen Frequenz unterhalb von 16 Herz liegt; er ist für den Menschen nicht hörbar, gleichwohl kann er bei großem Schalldruck wahrgenommen werden. Das Infraschall bei Menschen unbestimmte Angst hervorruft, wir immer wieder berichtet und wurde von britischen Wissenschaftlern bereits 2003 in einem Experiment mit  700 Probanden belegt.

Mit den Windrädern ist nun eine weitere signifikante Quelle von Infraschall in der Welt dazu gekommen. Die Energieanlagen senden nämlich genau solche Frequenzen aus, zumindest solange der Wind weht. Dieser Infraschall entsteht, wenn ein Rotorblatt am Turm vorbeistreicht. Dann ändern sich die Druckverhältnisse plötzlich, das Rotorblatt erhält einen kräftigen Stoß durch die Luft vor dem Turm und gerät in eine Schwingung. Je länger das Rotorblatt, desto größer ist die Wellenlänge, mit der es schwingt.  Diese Schwingungen übertragen sich in die Luft und pflanzen sich als Luftdruckschwankungen fort.

Als „regelmäßiges Wummern“ beschreiben es Anrainer von Windkraftanlagen, von Druckgefühlen auf dem Trommelfell oder auch auf der Brust berichten Betroffene. Von Übelkeit über Kopfschmerzen, Erschöpfung, Schlaflosigkeit bis hin zur Benommenheit reichen die Beschwerden.

Tatsächlich ist die Liste länger, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen zählt zum Beispiel das „Deutsche Ärzteblatt“ als weitere Symptome auf.

Krankmacher Windkraftanlagen?

Der durch seinen Streit mit der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) über die Studie „Tieffrequente Geräusche inkl.  Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen“ bekannt gewordene Rangendinger Biologe Wolfgang Müller beschreibt in seinem neuen Buch „Krankmacher Windkraftanlagen?“ sehr detailliert jene extrem empfindlichen und zugleich bewunderswerten Prozesse, die die Natur entwickelt hat.  So messen Rezeptoren ständig den augenblicklichen Luftdruck, das Gehirn verrechnet ihn mit den Druckschwankungen der Schallwellen.

Biologe Müller wehrt einstweilen Versuche ab, jene Menschen, die sich durch Windanlagen in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt sehen, als Spinner abzutun: Aspekte der Psychoakustik die als Beweis für die Harmlosigkeit des Infraschalls herangezogen werden, sind fehl am Platz, weil sie sich nur darauf beziehen, wie Gehörtes empfunden wird, und nicht darauf, ob Infraschall überhaupt und wenn ja über welche biologischen Primärprozesse perzipiert werden kann.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt.
der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.



UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.








UKFinvest / UKFinancial Investments / ALDIMA LTD: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 14. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
UKFinvest / UKFinancial Investments / ALDIMA LTD
32 London Bridge St,
SE1 9SG London UK
www.ukfinvest.com
 office@ukfinvest.com
support@ukfinvest.com
+41415087510

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Citi Finances: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.08.2019 über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt.
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund derer Informationen ist man der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Citi Finances
480 Commercial Road  Limehouse
London, E1 0NE
Telefon:  +44 20 3289 7233, +44 74 5896 5412
0203-289-4540
0203-475-1510
E-Mail:  info@citifinances.co.uk
Website:  www.citifinances.co.u

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Zuitex: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 14. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Zuitex
Kleinbergstraße 15
9000, St.Gallen
www.zuitex.com
support@zuitex.com
+41 61 588 09 87

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Dienstag, August 13, 2019

OMC Markets (Personal Found Ltd) auf der Warnlistender Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 13. August 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

OMC Markets (Personal Found Ltd)
Sofia 1111, Sofia District (Capital), Municipality Stolichna,
Slatina District, Geo Milev residential area, 17 Andrey Nikolov Str., ground floor, office. 4
Bulgarien
www.omcmarkets.com
support@omcmarkets.com
compliance@omcmarkets.com
compliancemain@omcmarkets.com
info@omcmarkets.com
+443300271542
+443300271643
+443300271610

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

  • Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung