Sonntag, Juli 21, 2019

Die Energiearmut in Deutschland ist das missratene Kind der Energiewende.

Die Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energietechnologien ist für viele Stromkunden zum direkten Weg in den finanziellen Ruin geworden. Weil die Merkel-Regierung die Kosten ihrer Energiepolitik nicht in den Griff bekommt, müssen deutsche Verbraucher die höchsten Strompreise in Europa bezahlen.

Merkel hat mit ihrem vorschnellen Ausstieg aus der Atomkraft, Strom in Deutschland zum Luxusgut gemacht. Die Energiewender versprechen wider besseres Wissen, dem Industrieland Deutschland Versorgungssicherheit durch Wind und Sonne. Das Märchen von dem Wind und der Sonne die keine Rechnung schicken, ist so schnell geschmolzen wie die Eiskugel mit deren Gegenwert einst der ehemalige Umweltminister Jürgen Tritten die Energiewende finanzieren wollte.

Mehr als 300.000 Haushalte werden pro Jahr wegen unbezahlter Rechnungen vom Stromnetz abgeschaltet. Die Energiearmut ist das missratene  Kind der Energiewende. Die Energiewende ist zum großen Umverteiler der Gelder von den Armen an die Wohlhabenden geworden. Darüber hinaus werden viele Menschen durch die Windräder in ihrer Gesundheit massiv geschädigt.

Die politische Märchen-Welt der Grünen die sich als Retter der Welt fühlen,  werden ihren grünen Fußabdruck nicht in den Geschichtsbüchern sondern in dem Märchenbüchern unter „es war einmal…“ hinterlassen.

Wer Antworten sucht,

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Strompreise kennen nur eine Richtung: nach oben

Die Strompreise kennen auch künftig weiter nur eine Richtung: nach oben. Vermutlich werden die Strompreisabzocker von SPD und CDU das neue Abgabemonstrum CO2-Steuer dazu nutzen, Gelder für Strom umzuschichten. Wegen der Optik, so sieht's besser aus.

Deutschland hat alle Chancen, Weltmeister zu werden. Weltmeister im Irrwitz Energiewende und Strompreise. Das Land nimmt den einsamen Spitzenplatz in beiden Disziplinen ein. Die Strompreise kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Das zeigt das Vergleichsportal Check 24 in drastischer Eindringlichkeit:

»Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts ist der jährliche Stromverbrauch deutscher Privathaushalte seit 2010 um rund acht Prozent gesunken«, berichtet Check24. »Unterm Strich mussten Verbraucher 2017 für Strom mehr zahlen als noch 2010. Das haben Berechnungen von CHECK24 ergeben.«

Erstaunlich: Der Verbrauch der Haushalte ging von 140 Milliarden kWh Strom im Jahr 2010 auf 129 Mrd kWh im Jahr 2017 zurück. Das sind acht Prozent weniger Stromverbrauch. Die Verbraucher sparten also, was ging. Dennoch stiegen laut Check24 die Preise im selben Zeitraum um ganze 27 Prozent! Für weniger Strom müssen die Haushalte also mehr bezahlen. Steuern, Umlagen und Abgaben machen mittlerweile 54 Prozent des Strompreises aus.

Zur Erinnerung: 1998 kostete eine Kilowattstunde etwa 14 Cent.

Einer der größten Posten am Strompreis sind die Netzentgelte für die vier Betreiber der Hochspannungsnetze. 25 Milliarden Euro bezahlten die Stromkunden in Deutschland nur dafür, dass Strom über die Leitungen transportiert wurde. Der Teil wird steigen, weil neue Stromautobahnen immer neue Milliarden in ungeahntem Ausmaß verschlingen.

Die Berliner Ratingagentur Scope zitiert im März die Übertragungsnetzbetreiber: »Die jüngste Schätzung der vier großen Netzbetreiber für den Ausbau des deutschen Stromnetzes bis 2030 beläuft sich auf 52 Mrd Euro. Erforderliche Investitionen für die Anbindung von Offshore Windkraftanlagen und Speicherlösungen sind hierin noch nicht enthalten.

Zum Vergleich: Im Jahr 2017 ging man noch von Investitionen in Höhe von 33 Mrd Euro aus. Damit ist der erwartete Investitionsbedarf in nur zwei Jahren um mehr als 50 Prozent gestiegen. Allein für die 2×2 GW Hochspannungstrasse „SüdLink“ im Versorgungsgebiet von TenneT und TransnetBW von Schleswig-Holstein nach Bayern und Baden-Württemberg werden nun 10 Mrd. Euro Kosten veranschlagt.

Die Agentur leckt die Lippen: »Der Markt für grüne Schuldtitel dürfte damit einen weiteren Bedeutungszuwachs erfahren.« Bezahlen müssen das die Stromverbraucher.

Einen immer größeren Anteil nehmen ebenso die Kosten für ausgefallenen Strom ein. Windparkbetreiber müssen Strom in jedem Fall bezahlt bekommen, auch wenn er nicht abgenommen werden kann.

Stromverbraucher sollten aufhorchen, wenn wieder neue Jubelmeldungen aus der Energiewenden-Ecke kommen. Immer mehr »erneuerbare« Energien würden produziert, teilweise schon mehr als Strom aus Kohle- und Kernkraft. Deutschland, wird in diesem Zusammenhang häufig angefügt, sei ja bereits Stromexporteur. Doch der Stromverbraucher sollte vor seinem geistigen Auge immer gleich dazu den unverschämten Griff in seinen Geldbeutel sehen, denn einen Teil der Stromexporte muss er mitfinanzieren. Überflüssigen Strom aus Deutschland nehmen die europäischen Nachbarländer oft nur an, wenn sie eine ordentliche Mitgift in Höhe von mehreren Millionen Euro mit dem Strom erhalten.

Doch für die Verbraucher werden die Kugeln Eis des Herrn Trittin immer und immer teurer.

Er muss zwei Stromversorgungssysteme bezahlen: einmal all die vielen Windräder und Photovoltaikanlagen, zum anderen die parallel stehenden Kohle- und Kernkraftwerke, ohne die es nicht geht.

Die Strompreise kennen also künftig weiter nur eine Richtung: nach oben. Vermutlich werden die Strompreisabzocker von SPD und CDU das neue Abgabemonstrum CO2-Steuer dazu nutzen, Gelder für Strom umzuschichten. Wegen der Optik, so sieht’s besser aus.

Die Energiewende ist außer Kontrolle geraten. Keiner weiß mehr im Berlin, wie da rauskommen. Aber das betrifft nicht nur die Energiewende.

+++

„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…




Samstag, Juli 20, 2019

Zeus Tech & Trading Group Ltd : Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Zeus Tech & Trading Group Ltd
59 Boulevard Royal
Luxembourg City,
Distrikt Luxemburg
www.fibonetix.com

***

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



MDM-Group AG: Nach der Insolvenz, gleiches Ergebnis aber unterschiedlichste Kosten für die betroffenen Anleger.

Investoren sollten nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Das haben die Anleger  bei der MDM Group mit Sitz in der Schweiz und auch die  Investoren bei der Finanzinvest AB aus Schweden schmerzhaft erfahren müssen.

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät den Anlegern dringend, nicht zu resignieren sondern sich zu wehren, auch dann, wenn eventuell nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen..

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit mitunter eine ganz wesentliche Rolle. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich manchmal  Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

„Ich will kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterherwerfen“,

das ist der Vorsatz vieler Kapitalanleger die mit Ihrer Investition Schiffbruch erlitten haben. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Auch aus diesem Grund erhalten betroffene Anleger immer wieder Post von Helfern, die kostenlose Hilfe anbieten. Es ist aber kaum anzunehmen, dass diese Anbieter Tausende Euro in Briefaktionen investieren, wenn sie damit nicht ein lukratives Geschäftsmodell verfolgen würden. Also Vorsicht! –sonst werfen Sie tatsächlich gutes Geld dem schlechten Geld hinterher. Das gleiche gilt, wenn Anwälte im Internet  via bezahlten Google-Anzeigen oder sogenannten Rechtstipps mit juristischen Worthülsen  um Mandanten buhlen.

Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen  viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer Anlegerschützer angeworfen wird. Neben Internetanzeigen wird auch gerne mit  einer kostenlosen Erstberatung geworben.  In dem Gespräch  mit dem betreffenden Anwalt sollen angeblich wichtige Mitteilungen dem Geschädigten zugänglich gemacht werden. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man biete selbstlos wichtige Informationen  im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen kostenlosen Erstberatungen in nicht wenigen Fällen,   um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll in vielen Fällen lediglich den Anleger zum Mandanten machen. 

In manchen Fällen ist noch nicht einmal klar, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit des Anbieters vorliegt. In vielen Fällen gibt es noch keinen Handlungsbedarf. Forderungsanmeldungen sind erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die Zahl der Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt.

Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?

So mancher Anleger fragt sich, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken. Wobei so mancher Rechtstipp gleichzusetzen ist, mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Erfolgsaussichten

Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen in seinem Fall zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, (manche Anwälte werden bei Streitwerten unter 30 000.-. Euro erst gar nicht tätig) größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den in einer  Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden. 

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen.

Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen.

Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,

Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.

Erwartung

Der Mandant kann von seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten. Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informiert werden.   Was er vom Anwalt nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

MDM Group AG aus Meggen: Gleiches Ergebnis unterschiedlichste Kosten

Bei dem Konkurs über die MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz wurden beim zuständigen Konkursamt Kriens/Schweiz  3 273 393 ,55 Schweizer Franken Forderungen angemeldet. Da die Betrüger die Konten vor dem Konkurs leer geräumt hatten, gehen alle Anleger leer aus.

  • Die betroffenen Anleger sind nun alle mit dem gleichen Ergebnis konfrontiert. Allerdings haben sie für die außergerichtliche Tätigkeit und die Forderungsanmeldung beim Konkursamt sehr unterschiedliche Beträge bezahlt.

Bei der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- werden die außergerichtlichen Tätigkeiten  von der Fördergemeinschaft getragen. Für die Anmeldung einer Forderung über 5000.- Euro  für einen MDM Group-Anleger beim Konkursamt Kriens hat dieser 204.- Euro bezahlt. Der betreffende Anleger hat also sehr wenig gutes Geld dem schlechten Geld geopfert. Aber die Chance etwas zurückzubekommen musste in jedem Fall wahrgenommen werden.

ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro

Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem Sie entscheiden können, ob Sie mit den ESK Partnern ihre Ansprüche geltend machen wollen. Auf Wunsch kostenlose Einholung der Deckungszusage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Viele  weitere Betroffene nutzen bereits die  Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit Ihnen welche Möglichkeiten bestehen. Ist Ihr Fall dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch Sie, zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen: Im Erfolgsfall verfügen Sie nämlich wesentlich schneller über Ihr Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die Fördergemeinschaft für Sie die Kosten. 

Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen Ihnen über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.

Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung notwendig, werden Ihnen folgende Möglichkeiten angeboten:

  • Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt die Deckungszusage für Sie ein.
  • Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, oder die Deckungszusage wird verweigert, wird der Anwalt einen Prozessfinanzierer um Prüfung einer möglichen Kostenübernahme bitten

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.


Was ist jetzt zu tun?
  • Beantragen Sie den Beitritt zum ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
  • Entscheiden Sie sich in welcher Höhe  Sie einen einmaligen Förderbeitrag leisten möchten. Tragen Sie den gewünschten  Betrag in dem im Antrag dafür vorgesehenen Feld ein.
  • Schicken Sie uns den Antrag, entweder via Mail, Fax oder Briefpost.

Was passiert danach?
  • Sie erhalten vom ESK per Mail die Adresse des für Sie zuständigen ESK Rechtsanwalts und eine Rechnung über den angegebenen Förderbeitrag.
  • Der Anwalt erhält eine Kopie Ihrer Anmeldung.
  • Wenn Sie dort anrufen ist die Kanzlei schon informiert und Sie können mit dem Anwalt den Fall  besprechen.

Fazit:

Kein Erfolg – Keine Rechnung

Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Der Erfolg bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wobei die ESK Vertrauensanwälte bei der Verfolgung Ihrer Ansprüche natürlich auf einen erfolgreichen Abschluss vor Gericht hinarbeiten. Besteht von Anfang an keine Aussicht den Prozess zu gewinnen, wird der Anwalt Sie informieren und natürlich auch kein Verfahren einleiten.

  • Die Möglichkeit für Sie, den Zugang zu der Dienstleistung „Kein Erfolg –Keine Rechnung“ zu bekommen, besteht darin, Fördermitglied mit Einmalbeitrag des ESK zu werden.

Wenn Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass Sie ein finanzielles Risiko eingehen, und Sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn Ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn Ihr Fall nicht erfolgreich ist, müssen nicht zahlen.

Die Vertrauensanwälte prüfen Ihren Anspruch in einer kostenlosen Erstberatung und beraten Sie, ob Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden kann.

Betroffene Anleger können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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UK Financial Management Ltd.: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:


UK Financial Management Ltd

Büro Adresse
Dreikönigstrasse 21,
8002 Zürich, Schweiz
0203 8087 711
info@stanfordadvisory.com

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.

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Freitag, Juli 19, 2019

Die Energiewende hat für Mensch und Tier eine besorgniserregende Entwicklung genommen.

Die Menschen sind nicht nur in ihrer Gesundheit gefährdet, sondern können auch ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen und werden von ihren Energieversorgern vom normalen Leben abgeklemmt. Deutschland will die Energieprobleme der Welt durch Wind lösen. Koste es was es wolle!

  • In Deutschland wird die Windenergie unabhängig von den Kosten, der Gesundheit von Menschen, dem Leben von Vögeln, der am Boden lebenden Tiere, der Meeresbewohner, der Zerstörung von Umwelt und Kulturlandschaften, auf Kosten der Steuerzahler kräftig gefördert.

Die Windräder haben auch massive Auswirkungen auf die  Tierwelt insbesondere auf Vögel.

Der Tierschutz investiert Millionen in den Schutz bedrohter Vogelarten wie zum Beispiel den Rotmilan. Auf der anderen Seite werden die Greifvögel von den Windrädern zerhackt. Die Turbinenklingen schreddern alles was ihnen zu nahe kommt. Der Artenschutz spielt hier offensichtlich keine Rolle. Etwa 300 geschützte Tier- und Insektenarten haben in Deutschland die Macht, Bauvorhaben zu stoppen", berichtete das MDR Fernsehen. Demnach sollen Großtrappen die Deutsche Bahn gezwungen haben, eine ICE-Strecke durchs Havelland umzuplanen und für jeden Vogel 273.000 Euro in den Artenschutz zu investieren. Würde dies auch von den Windkraftbetreibern gefordert, wäre die Windkraft am Ende. 

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. verwendet in diesem Zusammenhang ganz bewusst den Begriff „Kollateralschaden“, da in der Nähe von Windkraftanlagen wohnende Bürger in dramatischer Weise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dieser Randschaden oder Begleitschaden wird durch die Windturbinen verursacht, obwohl sie zur Erreichung der Klimaziele nicht unabdingbar sind

Wer Antworten sucht,

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Windkraft lieben als Vorbeugung? Machen Windkraftanlagen krank?

Sie gelten als Dome der Energiewende, Beitrag zur Klimarettung und sind Geldmaschinen für Investoren: Windräder besetzen deutsche Landschaften. Warum sie Krankmacher sind, beschreibt ein Biologe.

Schlaflosigkeit, Schwindel, Gleichgewichtsstörungen, Druckgefühle im Kopf, Tinnitus oder gar Herzrasen – die Liste der gesundheitlichen Schäden von Windkraftanlagen ist lang. Anwohner von Windparks können schon seit langem ein Lied davon singen. Sie werden allerdings bisher als Spinner und Hypochonder abgetan. Zu Unrecht, wie sich immer mehr zeigt. Denn mittlerweile verdichten sich die wissenschaftlichen Beweise, wie sehr Windräder der Gesundheit schaden. Ihnen geht Biologe Dr. Wolfgang Müller in seinem Buch »Krankmacher Windkraftanlagen?« nach.

Diese erste umfassende populäre Darstellung teilt der Autor in zwei Bereiche auf: Einmal hält er akribisch in Protokollen fest, wie es einer Familie im Schatten eines Windradparks ergeht. Sie notieren täglich die Betriebssituation der Windräder und stellen in Bemerkungen die Gesundheitsstörungen innerhalb der Familie daneben – sowie ein subjektives Empfinden in Notenform. Diese Aufzeichnungen – ausführlich in einem eigenen Anhang zusammengefasst – lesen sich wie ein Horrorroman. Tatsächlich leben immer mehr Bürger in der Nähe von Windrädern wie Gefangene im eigenen Haus: Bedrückt, bedroht, beschallt, bestrahlt – Folter in dem Raum, den der Mensch zum Wohlfühlen und Erholen braucht.

Im zweiten Bereich beschreibt Biologe Müller ausführlich und gut verständlich die wichtigsten Forschungsergebnisse. Das ist mehr, als man sich vorzustellen vermag.

Es gibt molekulare Mechanismen, mit deren Hilfe Körperzellen mechanische Kräfte erfassen und biochemische Vorgänge in den Zellen auslösen. Infraschall der Windräder gehört zu solchen mechanischen Kräften. Denn die sind nichts anderes als schnelle Schwankungen des Luftdruckes. Der Körper reagiert äußerst sensibel auf solche Druckereignisse – ohne, dass wir es selbst direkt merken.

Schnellere Schwankungen des Luftdruckes nehmen wir als Töne wahr wie Sprechen, Musik und Geräusche. Unterhalb einer Schwelle von etwa 20 Hertz können wir sie nicht mehr hören, sie sind dennoch vorhanden und wirken sich auf den Organismus aus. In diesen niedrigen Frequenzbereichen bewegt sich der Infraschall, den die Windkraftanlagen produzieren. Der hat zudem die sehr unangenehme Eigenschaft, sich über weite Strecken von bis zu 20 Kilometer nahezu ungehindert fortzupflanzen. Er wird auch nicht durch Wände zum Beispiel abgeschirmt. Deshalb nutzt es Anwohnern nichts, sich in abwärts gewandte Räume zurückzuziehen. Infraschall dringt dennoch durch. Es gibt keine Entkommen.

Die gleichmäßigen Druckschwankungen entstehen beim Passieren eines Windradflügels am Turm. Hier ändern sich kurz die Druckverhältnisse am Rotorflügel und setzen sich als Welle fort.

Das Umweltbundesamt spielt die gesundheitlichen Gefährdungen von Windkraftanlagen herunter und stufte sie in einer Studie von 2016 als »sehr gering« ein. Doch Biologe Wolfgang Müller entgegnet klar: »Wer sich über die Windenergie informieren will und den Beteuerungen des Bundesumweltministeriums und der Länderministerien mit ihren zugehörigen Landesumweltämtern bzw. Landesanstalten glaubt, wird hinters Licht geführt.«

Müller weiter: »Es steht außer Frage, dass nicht nur die Luftdruckschwankungen der hörbaren Frequenzen, sondern selbstverständlich auch die Infraschallfrequenzen am Trommelfell ankommen und von dort über die Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel verstärkt an das Innenohr weitergeleitet werden.«

Wer neben einem Windrad gestanden hat, wundert sich darüber, wie laut das ist. Nicht nur das Rauschen der Rotoren, sondern auch der Lärm aus dem Maschinenhaus an der Spitze ist zu hören. Doch krank macht der tieffrequente Schall, den die Windkraftanlagen emittieren.

Biologe Müller erfrischend eindeutig: »Die Frage jedoch, ob tieffrequenter Schall und Infraschall gesundheitliche Auswirkungen haben kann oder nicht, ist weder eine politische, noch eine technische, noch eine medizinische, sondern eine rein biologische Frage.«

Er wehrt auch Versuche ab, die Geschädigten als Spinner abzutun: »Aspekte der Psychoakustik, die als Beweis für die Harmlosigkeit des Infraschalls herangezogen werden, sind fehl am Platze, weil sie sich nur darauf beziehen, wie Gehörtes empfunden wird, und nicht, ob Infraschall überhaupt und wenn ja über welche biologischen Primärprozesse perzipiert werden kann.«

Müllers großes Verdienst: Er stellt verständlich das extrem empfindliche Sensoriksystem des menschlichen Organismus dar sowie die biologischen Hintergründe unseres Hörsinnes und des Gleichgewichtssinnes. Umso brutaler empfindet man die Auswirkungen des Infraschalls, der von Windkraftanlagen ausgesendet wird, und denen die Menschen hilflos ausgesetzt sind und übrigens natürlich auch die Tierwelt.

In Deutschland werden die geringsten Forschungsanstrengungen unternommen, um auch die gesundheitlichen Auswirkungen der Windräder zu untersuchen. Da läuft in anderen Ländern deutlich mehr. Das ist nicht weiter erstaunlich, gibt es doch hierzulande noch eine ausgeprägte Windindustrie und die entsprechenden Profiteure in Forschung und Verwaltung.

Autor Müller zitiert einen Psychologen, der einst ängstlichen Anliegern einer Windanlage bei Dreharbeiten des ZDF kurzerhand einen ziemlich verwegenen Rat gab. Dr. Johannes Pohl ist Psychologe und war damals Referent des Bundesverbands Windenergie und Mitarbeiter in Projekten zur sozialen Akzeptanz der Windenergie und meinte, dass schon allein die negative Erwartungshaltung Stressprobleme auslöse. Dagegen könne jeder etwas tun: »Sie müssen lernen, die Windkraft zu lieben!«

Wem diese Haltung zu zynisch erscheint, kann sich in diesem fundierten und verständlichen Buch besser informieren.

Biologe Wolfgang Müller legt hier die erste umfassende Materialsammlung über die Auswirkungen der Windanlagen auf die Gesundheit vor. Aufschlußreich sind ausführliche Protokolle aus dem Alltag von Menschen, die im Windschatten dieser riesigen Propeller leben. Kritisch wird die bisher einzige Studie unter die Lupe genommen, die sich mit »Tieffrequenten Geräuschen inkl. Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Quellen« der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beschäftigt. Die soll die Harmlosigkeit des Infraschalls wind Windenergieanlagen beweisen.

Wer mit Windkraftanlagen konfrontiert ist hat bestimmt viele Fragen. Diese Fragen werden in dem am 14. Juli 2019 neu erscheinenden Buch “ Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit.“ Werden von dem Biologen Wolfgang Müller ausführlich und verständlich beantwortet.

„In dem flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand! Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.

UNBEDINGT LESEN!! JETZTHIER!  BESTELLEN.


„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de .

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Donnerstag, Juli 18, 2019

Next Capital Market Limited/Coinstrader: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung an

Next Capital Market Limited/Coinstrader: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 11. Juli 2019 gegenüber der Next Capital Market Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, die sofortige Einstellung der unerlaubt erbrachten Anlageberatung angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und assistiert sie bei Bitcoinkäufen und bei Geschäften, die auf der unternehmenseigenen Plattform www.coinstrader.com betrieben werden. Es berät seine Kunden zu unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie Kryptowährung und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference - CFD).

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Anlageberatung. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.
Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Coinstrader hat die BaFin bereits im Mai 2019 gewarnt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung