Investoren sollten nie vergessen, dass sich hinter jeder
Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Das haben die Anleger bei der MDM Group mit Sitz in der Schweiz und
auch die Investoren bei der Finanzinvest
AB aus Schweden schmerzhaft erfahren müssen.
Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer
einer Anlagepleite wurde, ist eine
Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu
verdrängen und die Angelegenheit unter
den Teppich zu kehren. Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung rät den Anlegern dringend, nicht zu
resignieren sondern sich zu wehren, auch dann, wenn eventuell nicht mehr die
finanziellen Möglichkeiten bestehen, gegen die Verantwortlichen vorzugehen..
Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige
Opfer und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben
die Verantwortlichen unentdeckt und
produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen
Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss
der zivilrechtlichen Seite besondere
Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der
Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich
bereits eine Interessengemeinschaft
betroffener Anleger gebildet hat.
Das wichtigste Ziel
für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten
Geldes.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle
strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein
investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit mitunter eine
ganz wesentliche Rolle. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung
ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe
Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher
viele Anleger von einer an sich manchmal Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
„Ich will kein „Gutes
Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterherwerfen“,
das ist der Vorsatz vieler Kapitalanleger die mit Ihrer
Investition Schiffbruch erlitten haben. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden
als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr
eigenes bereits investiertes Geld.
Auch aus diesem Grund erhalten betroffene Anleger immer
wieder Post von Helfern, die kostenlose Hilfe anbieten. Es ist aber kaum
anzunehmen, dass diese Anbieter Tausende Euro in Briefaktionen investieren,
wenn sie damit nicht ein lukratives Geschäftsmodell verfolgen würden. Also
Vorsicht! –sonst werfen Sie tatsächlich gutes Geld dem schlechten Geld
hinterher. Das gleiche gilt, wenn Anwälte im Internet via bezahlten Google-Anzeigen oder
sogenannten Rechtstipps mit juristischen Worthülsen um Mandanten buhlen.
Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen viele Anleger betroffen sind, ist zu
beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer
Anlegerschützer angeworfen wird. Neben Internetanzeigen wird auch gerne
mit einer kostenlosen Erstberatung geworben.
In dem Gespräch mit dem betreffenden Anwalt sollen angeblich
wichtige Mitteilungen dem Geschädigten zugänglich gemacht werden. Entgegen dem
vermittelten Eindruck, man biete selbstlos wichtige Informationen im Interesse von Geschädigten, handelt es sich
auch bei diesen beworbenen kostenlosen Erstberatungen in nicht wenigen
Fällen, um nichts anderes als den Versuch der Akquise
möglichst vieler weiterer Mandanten. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller
und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll in
vielen Fällen lediglich den Anleger zum Mandanten machen.
In manchen Fällen ist noch nicht einmal klar, ob tatsächlich
Zahlungsunfähigkeit des Anbieters vorliegt. In vielen Fällen gibt es noch
keinen Handlungsbedarf. Forderungsanmeldungen sind erst möglich, wenn das
Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Die Zahl der Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die
Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab. Für die betroffenen
Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der
ihre Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt.
Denn was nützt ein
Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?
So mancher Anleger fragt sich, wie es denn überhaupt möglich
ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über
immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie
offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der
Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet.
Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil
sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil
ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken. Wobei
so mancher Rechtstipp gleichzusetzen ist, mit der Werbung für Tütensuppen oder
Gummibärchen.
Erfolgsaussichten
Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine
Chancen in seinem Fall zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher
Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, (manche
Anwälte werden bei Streitwerten unter 30 000.-. Euro erst gar nicht tätig)
größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt
beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu
beobachten.
Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich
in vielen Fällen als reines Würfelspiel. Ob die zu den in einer Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun
unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden.
Der Anwalt wird, auch
wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem
Mandanten geltend Machen.
Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht
schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat
das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können
muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik.
Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein
falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer
menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.
Natürlich will sich
kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus
dem Fenster lehnen.
Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch
Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der
Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche
Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,
Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen
geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich
selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen
Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in
der best of Liste aufgeführt zu werden.
Erwartung
Der Mandant kann von seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung
unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums
erwarten. Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung
informiert werden. Was er vom Anwalt
nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.
MDM Group AG aus
Meggen: Gleiches Ergebnis unterschiedlichste Kosten
Bei dem Konkurs über die MDM Group AG aus Meggen in der Schweiz
wurden beim zuständigen Konkursamt Kriens/Schweiz 3 273 393 ,55 Schweizer Franken Forderungen
angemeldet. Da die Betrüger die Konten vor dem Konkurs leer geräumt hatten,
gehen alle Anleger leer aus.
- Die
betroffenen Anleger sind nun alle mit dem gleichen Ergebnis konfrontiert.
Allerdings haben sie für die außergerichtliche Tätigkeit und die
Forderungsanmeldung beim Konkursamt sehr unterschiedliche Beträge bezahlt.
Bei der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag
ab 75.- werden die außergerichtlichen Tätigkeiten von der Fördergemeinschaft getragen. Für die
Anmeldung einer Forderung über 5000.- Euro
für einen MDM Group-Anleger beim Konkursamt Kriens hat dieser 204.- Euro
bezahlt. Der betreffende Anleger hat also sehr wenig gutes Geld dem schlechten
Geld geopfert. Aber die Chance etwas zurückzubekommen musste in jedem Fall
wahrgenommen werden.
ESK Fördergemeinschaft
mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.- Euro
Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches
Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem Sie entscheiden
können, ob Sie mit den ESK Partnern ihre Ansprüche geltend machen wollen. Auf
Wunsch kostenlose Einholung der Deckungszusage bei Ihrem
Rechtsschutzversicherer. Viele weitere Betroffene nutzen bereits die
Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung der
Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung bei dem
betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht der Anwalt mit
Ihnen welche Möglichkeiten bestehen. Ist Ihr Fall dafür geeignet, wird der
Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch Sie, zunächst die
Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen: Im
Erfolgsfall verfügen Sie nämlich wesentlich schneller über Ihr Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Für die
außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die
Fördergemeinschaft für Sie die Kosten.
Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der
ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen
Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen Ihnen
über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.
Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer
nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten
nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen
diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Ist die gerichtliche
Geltendmachung Ihrer Forderung notwendig, werden Ihnen folgende Möglichkeiten
angeboten:
- Falls
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt die
Deckungszusage für Sie ein.
- Haben
Sie keine Rechtsschutzversicherung, oder die Deckungszusage wird
verweigert, wird der Anwalt einen Prozessfinanzierer um Prüfung einer
möglichen Kostenübernahme bitten
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, ihren Mandanten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und
nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Was ist jetzt zu tun?
- Beantragen
Sie den Beitritt zum ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
- Entscheiden
Sie sich in welcher Höhe Sie einen einmaligen Förderbeitrag leisten
möchten. Tragen Sie den gewünschten Betrag in dem im Antrag dafür
vorgesehenen Feld ein.
- Schicken
Sie uns den Antrag, entweder via Mail, Fax oder Briefpost.
Was passiert danach?
- Sie
erhalten vom ESK per Mail die Adresse des für Sie zuständigen ESK
Rechtsanwalts und eine Rechnung über den angegebenen Förderbeitrag.
- Der
Anwalt erhält eine Kopie Ihrer Anmeldung.
- Wenn
Sie dort anrufen ist die Kanzlei schon informiert und Sie können mit dem
Anwalt den Fall besprechen.
Fazit:
Kein Erfolg – Keine Rechnung
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich
durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.
Der Erfolg bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen,
kann nie garantiert werden. Wobei die ESK Vertrauensanwälte bei der Verfolgung
Ihrer Ansprüche natürlich auf einen erfolgreichen Abschluss vor Gericht
hinarbeiten. Besteht von Anfang an keine Aussicht den Prozess zu gewinnen, wird
der Anwalt Sie informieren und natürlich auch kein Verfahren einleiten.
- Die
Möglichkeit für Sie, den Zugang zu der Dienstleistung „Kein Erfolg –Keine
Rechnung“ zu bekommen, besteht darin, Fördermitglied mit Einmalbeitrag des
ESK zu werden.
Wenn Ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird
die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die
Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für Sie, dass Sie Ihre
Entschädigung erhalten, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.
Die Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es
Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass Sie ein
finanzielles Risiko eingehen, und Sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie
zahlen immer nur dann etwas, wenn Ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn Ihr Fall
nicht erfolgreich ist, müssen nicht zahlen.
Die Vertrauensanwälte prüfen Ihren Anspruch in einer
kostenlosen Erstberatung und beraten Sie, ob Ihr Anspruch erfolgreich betrieben
werden kann.
Betroffene Anleger können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das
Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft
anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen hohen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung