Deutschland stellt in Europa mit Abstand den größten Markt
für Kapitalanleger dar. Das weckt auch bei Anlagebetrügern natürlich
Begehrlichkeiten.
Es fällt auf, dass es sich bei Anlagebetrügereien immer
öfter um globale Investitionsangebote handelt.
Nicht wenige Anleger lassen sich von verlockenden Versprechungen und
hohen Renditen mitreißen und überweisen große Summen auf ausländische
Konten. Diese Anleger würden jedoch gut
daran tun ihre Euphorie zu bremsen und etwas mehr Vorsicht walten zu lassen.
Bei dem ESK Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung beklagen sich viele Anleger über den
Auslandsinvestitionsschwindel.
Die Angebote reichen von Edelmetallen, Penny-Stocks, Bergbau,
Münzen, Währungsspekulationen und spezielle ausländische Bankinstrumente wie
Einlagenzertifikate mit „sky-high, no risk“ bis zu Phantomprojekten.
Mit verschachtelten Briefkastenstrukturen und anonymen
Cold-Calling – Vertriebsoperationen ist es für betrogene Anleger sehr schwierig
mitunter auch unmöglich, dass verlorene Gelder zurückbekommen oder der
verantwortlichen Drahtzieher habhaft zu werden.
„Trotz Globalisierung, jede Auslandsinvestition beinhaltet
in sich schon besondere Risiken und Umstände aufgrund unterschiedlicher
Marktordung Standards der jeweiligen Länder“ warnt Horst Roosen, vom ESK und
seit 1998 im Anlegerschutz aktiv. Obwohl der Trend hin zu offeneren Märkten
geht, gibt es zwischen den nationalen Märkten große Unterschiede bei den Verfahren,
Praktiken und Regeln, und die Schwelle für betrügerische Bedingungen kann
Anleger immer noch in die Irre führen.
So haben zum Beispiel in der Schweiz auffällig viele
Anbieter, Treuhänder oder involvierte Kreditinstitute ihren Sitz. Das könnte daran
liegen, dass viele deutsche Anleger Schweizer Angebote für besonders seriös und
unverdächtig halten. Dass dem nicht so ist, können zum Beispiel viele
geschädigte Anleger die bei der MDM
Group mit Schweizer Adresse Ihr Geld versenkt haben bestätigen.
Die Investfinans AB
hat Schweden mit ihrer Anwesenheit beglückt. In Pressemelungen fabuliert das
Unternehmen wild drauf los: „Die Investfinans AB mit Sitz in Stockholm ist
eines der führenden Investmentunternehmen Skandinaviens in den Bereichen
Immobilienberatung, Transaktionsmanagement, Factoring sowie
Projektentwicklung.“ „Neue Investfinans-Zentrale für 23 Millionen Euro / Der
Konzern bekennt sich zum Standort Stockholm“. „Vällingby (ots) – 23 Millionen
Euro stecken die schwedischen Vermögensverwalter in den Ausbau und die
Modernisierung eines bestehenden Gebäudekomplexes unweit des bisherigen
Stockholmer Hauptsitzes. Mindestens 250 Beschäftigte finden in der neuen
Konzernzentrale Platz, der weitaus größte Teil wird innerhalb des Konzerns
umziehen.“
Besondere Vorsicht ist
bei Firmen geboten die vortäuschen, ein Unternehmen zu sein welches von der
zuständigen Finanzaufsichtsbehörde autorisiert wurde.
Um eine solche „Klonfirma“ handelt es sich bei
dem Unternehmen „Secure Trading
Financial Services“, welches einige Investfinans AB Anleger ein zweites Mal
abkassierte. Der ESK hatte informiert, dass „Secure Trading Financial
Services“, ein „Klon“ eines legitimen maltesischen
Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts
zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services
Authority, MFSA) warnt, dass die Betrüger die Details einer echten
maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Vorsicht ist auch bei
unaufgeforderten E-Mails geboten.
Hier wird meist viel versprochen und nichts gehalten. Auch
wenn die angegebene Webseite noch so professionell aussieht, sollte man
sich nicht täuschen lassen. Diese Betrüger sind Meister im Täuschen und Tarnen.
Aktuell haben wieder viele Bürger Geld über Finanzdienstleister investiert,
welche den Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Genehmigung der
zuständigen Aufsichtsbehörde, ohne dass dies jedoch den Tatsachen entsprach. Wer
Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz der entsprechenden
Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein, führt in der Regel
nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor sie Geld
investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen Genehmigung schlau
machen.
Es reicht nicht aus die schönen Texte auf den Internetseiten
der Anbieter zur Grundlage seiner Anlageentscheidung zu machen, sondern eigene
Recherchen, möglichst auch solche außerhalb des Internets, anzustellen.
Informationen über das Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft.
Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind. Jedermann kann alle
möglichen Informationen verbreiten. Es ist gefährlich eine
Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz beruht.
Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die
Informationen genau sind, oder der Rat richtig
ist. Auf eigenen Recherchen über eine
Vielzahl von Quellen auch außerhalb des Internets sollte daher niemals
verzichtet werden
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu über
Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden
verfügen oder im Verdacht stehen betrügerische Anlagemodelle anzubieten.
- Von
den mittlerweile weit über 100 geschädigten Investfinans AB-Anleger die sich dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung angeschlossen haben, erhält
der ESK auch ständig Informationen über Anbieter die deren Meinung nach
das gleiche Betrugsmodell wie Investfinans AB betreiben.
Da wird munter von Kursraketen, Festgeld, Einlagensicherung,
Börsengänge, 100% Zinsgarantie und Gewinnen die durch die Decke gehen fabuliert
– aber es ist in vielen Fällen alles
frei erfunden und erlogen, dass sich die Balken biegen. Für viele Anleger hört
sich das leider beeindrucken an und beeinflusst ihre Anlageentscheidung massiv.
Am Ende sind die Taschen der Anleger leer, oft auch die Ersparnisse und
mitunter auch das Haus der Familie weg.
Investoren sind gut beraten, wenn sie vor einer Geldanlage
einen Blick auf die genannten Internetseiten werfen. Eine Anlage sollte immer
nur dann erfolgen, wenn der Anbieter über die dafür erforderliche Genehmigung
der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Angeboten unautorisierter Firmen:
Finger weg!
Bei
Kapitalanlagebetrügereien verstecken sich die beteiligten Personen sehr oft hinter
Briefkastenfirmen.
Das „Unternehmen“ führt keine wirtschaftliche Betätigung
durch Geschäfte aus. Es besitzt außer
Bankverbindungen meist nur den besagten Briefkasten. Das Konstrukt
Briefkastenfirma bietet den Betrügern den Vorteil, dass sie auf dem Papier
große internationale Geschäfte vortäuschen können. So werden oft aufwendige
Recherchen um festzustellen ob der Briefkasten einen realen wirtschaftlichen
Hintergrund hat, frühzeitig wieder eingestellt, weil man auf ein
undurchschaubares Geflecht von Firmen trifft. Die Betrüger sichern sich
vor Enttarnung durch die Gründung virtueller Firmenimperien fast nahezu
perfekt ab. Pro forma gibt es einen Geschäftsführer, dessen Aufgabe
besteht meist nur darin den Briefkasten zu leeren.
Personen sind, zumindest im Internet nicht auszumachen.
Präsenz vor Ort zeigte Investfinans AB wie viele andere auch in einem „Business Service“. Dort wird die
Post, Faxe und Telefonate umgeleitet.
Ohne Bankverbindung wäre es den Betrügern von Investfinans
AB nicht gelungen 1,2 Milliarden Euro
einzusammeln. Denn über eine Genehmigung der Schwedischen
Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) verfügte Investfinans AB nicht. Mit
seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu trägt
der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung
arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben. Angesichts der vielen
Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche
Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu
Scheinfirmen.
Bei
Auslandsinvestitionen ist Grundvoraussetzung über genügend Informationen über
das entsprechende Land zu verfügen.
- Wie
werden Investitionen in dem Land in dem man sein Geld investieren will
geregelt?
- Welcher
Schutz besteht in diesem Land vor Anlagebetrug?
- Wie
können eventuell entstehende Streitigkeiten gelöst werden?
- Welche
Stelle ist in diesem Land zuständig wenn es um Problemlösungen geht?
- Was
spricht dagegen in Deutschland zu investieren, zumal international nicht
unbedingt besser ist?
Erste Pflicht des Anlegers sollte es sein, sich darüber zu
informieren ob der Anbieter der Geldanlage in seinem Heimatland über eine
entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei
Investfinans AB war dies nicht der Fall.
Die Investfinans
AB-Anleger haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen
vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska
Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. „Bei Anlagebetrug besteht auch
immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest. Deshalb sind Banken gehalten,
um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor
Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Svenska
Handelsbanken AB bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen
müssen, dass die Firma Investfinans AB für ihre Tätigkeit über keine
Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank,
dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? enn
Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt
werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.
Anlagebetrug und
Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.
Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt
Regeln eingeführt. Das schwedische Gesetz basiert auf der vierten
Geldwäscherichtlinie der EU, was bedeutet, dass alle Finanzunternehmen in der
EU verpflichtet sind, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch
Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.
Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die
Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht
nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung.
Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet
werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.
Wenn bei der Bank der Verdacht auf Geldwäsche aufkommt, ist
dies unverzüglich der Abteilung für
Finanzpolitik der Polizeibehörde (Finanspolisen) zu melden.
Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden
Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein
Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu
erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei
der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass
der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen
Aufsichtsbehörde verfügt.
Investfinans AB hat
damit geworben, dass die Investments der Anleger über die Einlagensicherung
geschützt sei. Diese Aussage hätte der Bank eigentlich bekannt sein müssen.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu
verhindern.
Ohne ausreichend
vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank
eigentlich keine Geschäftsbeziehung
eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und
wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Investfinans AB konnte
mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie
Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld
immer wieder schnell abfließt, setzt
sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den
geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch
Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld,
dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien,
Luxusyachten, Kunstwerken und
schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen
Luxuslebens.
Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch
über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben
die Anleger einen Anspruch auf Rückzahlung
ihres eingezahlten Geldes.
Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären
Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen
das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern eine erste ehrliche
Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können
sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich
geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann
es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung