Mittwoch, Juli 10, 2019

Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben.

Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  09.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Schon 3 Fundings der GLS Crowd insolvent. Insolvenzverfahren bei MindTags GmbH eingeleitet.

Als erste Crowdplattform einer Bank startete im Jahr 2017 die GLS Crowd: „Unter gls-crowd.de geht die erste, europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank online. Das auf professionelle Finanzdienstleister ausgerichtete Betreibermodell.“ Bis heute wurden 17 Fundings durchgeführt. Drei davon sind schon Pleite. Aktuell betrifft es die MindTags GmbH, bei der die GLS Crowd 400.000 Euro für eine integrative Smart-App einsammelte. Die App wurde für Benutzer mit körperlichen Einschränkungen kreiert: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“

MindTags.

Gründer und Geschäftsführer Erich Thurner weiß als Sehbehinderter um die Hürden im Alltag. Deshalb gründete er zuerst den gemeinnützigen Verein CarpeVitam e.V. und im November 2015 die MindTags GmbH. Seine Idee war, vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen durch eine App zu helfen: „Mit Ihrer Investition tragen Sie dazu bei, dass viele weitere Orte wie Museen, öffentliche Gebäude, Tier- und Freizeitparks für Menschen mit und ohne körperlichen Einschränkungen erschlossen werden können.“ Neben diesem guten Gefühl versprach MindTags den Investoren jährlich sechs Prozent Verzinsung. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt sollte in drei jährlichen Tranchen ab dem 30. September 2020 erfolgen.

Insolvenz.

Am 3. Juli 2019 um 13.45 Uhr bestellte das Amtsgericht Charlottenburg für die MindTags GmbH den Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen aus dem Vermögen der Schuldnerin dürfen nur noch mit seiner Zustimmung erfolgen. Zahlungen an die MindTags dürfen nur noch an ihn geleistet werden. Über die Hintergründe der Insolvenz ist bisher nichts bekannt. Auf der Homepage von MindTags findet sich kein Hinweis. Auf Nachfrage gab es keine Antwort. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank antwortete sehr allgemein, dass „in dieser sensiblen Phase des Unternehmens Fragen wie z.B. nach den Ursachen für den Insolvenzantrag“ nicht beantwortet werden könnten. Er bittet um Verständnis, dass „die GLS Crowdfunding GmbH als Vermittler der Vermögensanlage sowohl den Interessen des Emittenten als auch denen der Investoren verpflichtet ist“.

Weitere Pleiten.

Mit „Rückzahlung fraglich“ sind auf der GLS Crowd-Plattform nun schon drei von 17 Fundings überschrieben. Für die BIP Industrietechnik sammelt die GLS Crowd im Juni 2018 eine dreiviertel Million Euro ein. Dann ging es schnell bergab. Im Februar 2019 kam es zum Insolvenzantrag und seit April findet sich im Bundesanzeiger folgender Hinweis: „Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 6 IN 65/19 Amtsgericht Potsdam) aufgelöst.“ Im Oktober 2018 kam es zum Insolvenzantrag bei der Boutique Vegan GmbH & Co. KG. Das Funding hierfür begann im Juli 2017. Eine halbe Million Euro sammelte die GLS Crowd bis Anfang 2018 für den Online-Shop von veganen Produkten.

GLS Crowd.

Die GLS Crowdfunding GmbH als Betreiberin der GLS Crowd ist eine Tochtergesellschaft der CrowdDesk GmbH. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zur GLS Bank besteht deshalb nicht. Allerdings wählt die GLS Bank Projekte aus und schlägt diese zum Funding vor. Sozial-ökologische Aspekte sind deshalb sehr wichtig. Es gelten die Anlage- und Finanzierungsgrundsätze der GLS Bank. Auch der Verbraucherschutz wird groß geschrieben: „Wir möchten die GLS Crowd als Online-Plattform für Crowdfinanzierung möglichst verbraucher- und anlegerfreundlich gestalten.“ In den Allgemeinen Darlehensbedingungen sind deshalb auch Reporting-Vorgaben enthalten. Danach sollen Investoren innerhalb von 45 Kalendertagen nach Quartalsende umfangreich Bericht erstatten.

Transparenzverstoß.

Wie unwichtig MindTags allerdings Transparenz gegenüber den Anlegern war, zeigt ein klarer Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Dort ist geregelt, dass innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende ein Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Der von den Geschäftsführern Henrik Busch und Erich Thurner unterzeichnete Abschluss per 31. Dezember 2017 wurde allerdings erst im Januar 2019 festgestellt und am 22. März 2019 veröffentlicht. Christoph Lützel, Pressesprecher der GLS Bank erklärte, dass Emittenten vor dem Fundingstart auf die verkürzten Fristen hingewiesen werden. Eventuell fehlende Abschlüsse würden nachgefordert. Konkreter wurde er nicht. Johannes Laub, Geschäftsführer der GLS Crowdfunding GmbH und auch der Mutter CrowdDesk GmbH äußerte sich auf Anfrage nicht. Besonders pikant ist das, weil sein Kollege Jamal El Mallouki auch noch Vorstand im Bundesverband Crowdfunding ist, der sehr strenge Reporting-Standards für seine Mitglieder vorschreibt.

Loipfinger’s Meinung.

Vollmundig als erste europäische Crowdinvesting-Plattform einer Bank angekündigt, muss die sozial-ökologische Bank nun schon die dritte Pleite eines Crowdfundings verbuchen. Drei von 17 Fundings, die nach zwei Jahren ausgefallen sind, ist ein Armutszeugnis. Vor allem, weil ein Teil davon erst vor einigen Monaten gefundet wurde und noch zu jung für einen potenziellen Ausfall ist. Dann auch noch die leeren Versprechen zu Verbraucherschutz, wenn die GLS-Fundings reihenweise die gesetzlichen Transparenzpflichten für Jahresabschlüsse gemäß Vermögensanlagengesetz nicht einhalten. Die GLS Crowd entwickelt sich langsam zum toxischen Reputationsmüll, den man eigentlich ja nicht haben will.k zum Beitrag  

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Bitcoin Trader.: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.07.2019 mit, dass

Bitcoin Trader
de.bitcointraderspro.com

ist nicht berechtigt, lizenzpflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Aus diesem Grund ist die Annahme von Geldern anderer Parteien zum Zwecke der Verwaltung gemäß Artikel 1 Absatz 2 nicht gestattet. 1 nr. 1 erster Fall BWG.

***

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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LFP Luxembourg S.A. bzw. LFP S.A: Warnung der CSSF Luxemburg

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.lfp-gestion.com auf welcher eine Gesellschaft namens

LFP Luxembourg S.A. bzw. LFP S.A.,
mit angeblichem Sitz in 60 avenue J-F Kennedy
9053 Ettelbruck bzw. 1855 Luxembourg

Wertpapierdienstleistungen und Vermögensverwaltungsdienstleistungen anbietet.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass diese Gesellschaft nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen


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Dienstag, Juli 09, 2019

SAP one: Warnung der CSSF Luxemburg

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor den Tätigkeiten einer Gesellschaft namens SAP one (Internetseite: www.sap-one.net), mit angeblichem Sitz in 1 rue Hildegard Von Bingen, L-1282 Luxemburg.

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft namens SAP one nicht bekannt ist und diese nicht über die erforderliche Genehmigung verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus zu erbringen.


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mf-wealth.com/: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 mit, dass die unbekannten Betreiber der Webseite
http://mf-wealth.com/

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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Stelios Tsitsilas: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat Herrn Stelios Tsitsilas, Bergisch Gladbach, mit Bescheid vom 21. Juni 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Tsitsilas nahm gemeinsam mit einer weiteren Person unter der Firma Exodus Coin GmbH (exodus-coin.org), Horb am Neckar, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gelder interessierter Anleger auf der Grundlage eines „Exodus-Coin Investorenvertrags“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach.

Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

+++

Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben.  Angesichts der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu Scheinfirmen.

Da Exodus Coin GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat, können Anleger die Gesellschaft und die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.  

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Fremont Capital Ltd.: Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die BaFin hat der Fremont Capital Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Fremont Capital Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.capfremont.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

+++

Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben.  Angesichts der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu Scheinfirmen.

Da Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat, können Anleger die Gesellschaft und die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.  

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

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Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Universe Markets / WhiteSquare Trading Ltd: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 mit, dass

Universe Markets / WhiteSquare Trading Ltd
131-151 Great Titchfield Street London W1W 5BB
United Kingdom
www.universe-markets.com
support@universe-markets.com
+43-13469999044

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***

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

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Mit Elektroautos zurück in die Vergangenheit?

Bereits um die Jahrhundertwende hatten Elektrofahrzeuge in den USA ihre Blütezeit und machten rund ein Drittel aller Fahrzeuge im Straßenverkehr aus. Zu Ende war der  Boom der E-Autos als das erste Serienauto mit Verbrenner-Motor auf den Markt kam.

Das T Modell des Henry Ford war für jeden erschwinglich, hatte eine ordentliche Reichweite und als 1912 der Elektrostarter eingeführt wurde, schnellten die Verkaufszahlen schnell nach oben.

1971 machte wieder ein Elektrofahrzeug von sich reden. Das erste bemannte Auto fuhr auf dem Mond. Die NASA sorgte mit dem mit Strom angetriebenen Luna Rover für Schlagzeilen.

Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt. Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten.

Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Das Konzept, wenn es genügend E-Auto Angebote gibt, wird die Verkaufszahl nach oben schnellen, wird nicht aufgehen. Die Menschen  vertrauen lieber einer bewährten Technologie für die auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist und die Deutschland auch Wohlstand beschert hat. Außerdem versteht kein Mensch, dass es alleine die Personenkraftwagen sein sollen, die das Klima retten sollen. Die Frage nach den größten Dreckschleudern, Lastwagen und Schiffe bleibt unbeantwortet.

Statt einen ganzen Industriezweig zu zerschlagen um ein Auto auf die Straße zu bringen, wo noch nicht einmal gewährleistet ist, dass dafür bei Bedarf auch jederzeit ausreichend Strom vorhanden ist, wäre es einfach nur logisch, das Know-How unserer Ingenieure dafür zu nutzen den Verbrennungsmotor noch effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Deutsche Autos haben weltweit den besten Ruf. Mercedes Stern, AUDI, BMW und VW Logo sind in vielen Ländern bekannter als die deutsche Flagge.

Mit grüner Planwirtschaft wird eine bewährte Technologie zerstört und das Rad des Fortschritts zurück gedreht. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.
Das Wort von Turkmenistans Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow ist Gesetz. In seinem Land dürfen Autos nur die Farbe weiß haben.

Mit der Planwirtschaft in der ehemaligen DDR war der Trabant das Maß aller Dinge.

Im Grünen Deutschland sollen nur noch E-Autos fahren dürfen. Wollen wir das wirklich? Fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Vollgas in die Sackgasse. Kretschmann rief zum Mini-Autogipfele

So schnell wie möglich sollen erprobte und funktionierende Autos verschwinden. Autofahrer sollen gezwungen werden, nicht ausgereifte teure Technik mit erheblichen Mängeln zu kaufen.

»Das Auto der Zukunft muss in Deutschland vom Band rollen.« Das will Wilfried Kretschmann, Ministerpräsident im Autoland Baden-Württemberg und fordert mehr Steuermillionen für die »Verschränkung« von Energiewende und Verkehrswende. Er veranstaltete am Donnerstag letzter Woche sein eigenes »Autogipfele« – nicht in Stuttgart, sondern in Berlin. Denn nach Berlin zum »richtigen« Autogipfel bei Kanzlers vergangene Woche war er bekanntlich nicht eingeladen.

Daher trotzig das schwäbische »Gipfele« in der Vertretung Baden-Württembergs in Berlin. Herausgekommen ist zwar auch nichts in Stuttgarts Landesvertretung. Aber man hat wenigstens miteinander geschwätzt, und das in höchsten Nichtssagetönen. Kretschmann nach dem Treffen: »Baden-Württemberg geht mit ganz konkreten und sichtbaren Maßnahmen voran, um den Transformationsprozess der Automobilwirtschaft zu einer Erfolgsgeschichte für die Unternehmen, die Menschen und den Klimaschutz zu machen.«

Dafür müsse die Verkehrswende mit der Energiewende verschränkt werden, so Kretschmann. Er trifft sich immerhin schon seit einiger Zeit mit Daimler, Bosch, Porsche und anderen Herstellern aus dem Autosektor. »Strategiedialog Automobilwirtschaft« (SDA) nennen sie das im Schwabenland. Die »Transformation«, also die »Verkehrswende« soll »jobverträglich« gestaltet werden. Immerhin macht sich Kretschmann schon Sorgen in Sachen Steueraufkommen Baden-Württembergs.

Er will als fördernde Aktion ein engmaschiges Netz an Ladesäulen für Elektroautos installieren lassen. So soll im Südwesten bis September 2019 der Aufbau von einigen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von 22 KW oder mehr alle zehn Kilometer erledigt sein. Schnellladesäulen mit einer wesentlich stärkeren Ladeleistung von 50 Kilowatt oder mehr sollen alle zwanzig Kilometer zu finden sein.

Woher der Strom für die vielen neuen E-Autos kommen soll, hat noch niemand in Stuttgart verkündet. In diesem Jahr wird das vorletzte Kernkraftwerk Baden-Württembergs Philippsburg II langsam heruntergefahren. Das soll zum Jahresende 2019 komplett abgeschaltet werden. Nach der ursprünglichen Vereinbarung im Atomgesetz aus dem Jahre 2010 sollte das vollkommen intakte Kraftwerk noch bis 2036 Strom liefern. Bis jetzt hat es rund 30 Prozent zur elektrischen Energie Baden-Württembergs beigetragen. Woher die dann kommen soll, weiß niemand.

Dafür will Kretschmann Forschung an synthetischen Kraftstoffen fördern. Die gelten als so schön umweltfreundlich. Die Grundlagen dazu wurden in den dreißiger Jahren entwickelt. Motivation damals: Das Deutsche Reich litt unter Mangel an Erdöl und wollte autark sein. Kosten spielten keine Rolle. Während des Zweiten Weltkrieges war die Kohleverflüssigung dann kriegswirtschaftlich wichtig. Doch gleich nach dem Krieg wurden diese Anlagen eingestellt. Zu hoch ist der Energieeinsatz, um mit hohem Druck und Temperaturen aus Biomasse synthetische Kraftstoffe herzustellen. Das funktioniert zwar, ist aber extrem ineffizient, unwirtschaftlich und passt von daher eigentlich gut zur Energiewende. Auch jüngste Versuche wie beim sächsischen Unternehmen Choren scheiterten immer wieder an der Ineffektivität.

»Beim Bosch« blinken angesichts der nächsten Bioblase und der Zuflüsse von reichlich Staatsknete die Augen. So betont man also brav die synthetischen Kraftstoffe als »mögliche Säule eines emissionsfreien Verkehrs«. Ein Zusammenschluss aus dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und zahlreichen Partnerinnen und Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft forscht daher intensiv an der Herstellung regenerativ erzeugter Kraftstoffe.

Kretschmann glaubt auch an die Brennstoffzelle als Alternative zum rein batterieelektrischen Antrieb. So soll eine Forschungsfabrik für Brennstoffzellen und Wasserstoff aufgebaut werden, die das Land mit 18,5 Millionen Euro unterstützt. Die Federführung sollen das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung in Ulm (ZSW) sowie das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) haben. Parallel soll ein Konzept für einen ÖPNV auf Basis der Brennstoffzellentechnologie entwickelt werden. In den 40 Jahren Brennstoffzellentwicklung für Autos lassen Erfolge sehr zu wünschen übrig. Hoch ist der technische Aufwand, solche empfindlichen Zellen in einer rauen Umgebung eines Fahrzeuges zu betreiben. Die lassen sich nicht gut regeln und verlangen einen hohen und teuren Wartungsaufwand.

So schnell wie möglich sollen erprobte und funktionierende Autos verschwinden. Autofahrer sollen gezwungen werden, nicht ausgereifte teure Technik mit erheblichen Mängeln zu kaufen. Die Unternehmensbosse stimmen unisono Kretschmann zu. Bosch-Chef Volkmar Denner: „Die Autoindustrie steht vor einer Mammutaufgabe. Mobilität muss neu gedacht, Beschäftigung gesichert, das Klima geschützt werden.« Gemeinsames Ziel müsse sein, »dass wir in Deutschland und weltweit auch bei der Mobilität der Zukunft technisch führend und geschäftlich erfolgreich sind.« Ein IG Metall Mann war auch in der Landesvertretung. Roman Zitzelsberger verkündete, man strebe an allen Standorten Zukunftsvereinbarungen für eine gelungene »Transformation« an und wolle dabei mit den Unternehmen zusammenarbeiten.

Autozulieferer wie beispielsweise Mann & Hummel oder Mahle haben bereits angekündigt, angesichts der krisenhaften Entwicklung Stellen abbauen oder gar Standorte schließen zu müssen. Die Antwort des IG Metallers: »Wer allerdings plump auf Stellenstreichungen, Standortschließungen und Verlagerungen setzt, muss mit Widerstand rechnen.«

Daimlers neuer Chef Ola Källenius behauptete, Berlin sei der richtige Ort für das Treffen, denn man brauche möglichst übergreifende Lösungen – in Deutschland und darüber hinaus. Das kann man so sehen. Während die Klimabeflissenen darüber berieten, wie man die sauberen Diesel und Benziner abschafft, läuft in derselben Stadt ein paar Kilometer weiter wieder ein ganz normaler Tag ab. Über der Stadt steht die gewaltige Rauchwolke eines Großbrandes, vermutlich so viel Staub und Feinstaub, CO2, NO2, wie der gesamte Autoverkehr Berlins in einem Jahr erzeugend. Ein vietnamesisches Einkaufszentrum in Lichtenberg brennt ab – wie vor ein paar Jahren schon einmal. Polizei und Berliner Zeitungen beschreiben es als Biotop der Mafia – Menschenschmuggel inklusive. Eigentlich keine Nachricht mehr wert
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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.