Montag, Juli 08, 2019

Huddleson Advisors: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA)

08.07.2019| Wir glauben, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne unsere Genehmigung erbracht hat.

Finden Sie heraus, warum Sie besonders vorsichtig mit dieser nicht autorisierten Firma umgehen sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von uns autorisiert werden.

Einige Firmen handeln jedoch ohne unsere Genehmigung und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch.

Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund unserer Informationen sind wir der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Huddleson- Advisors
Adresse:  142 E 23rd Street, New York, 10010, Vereinigte Staaten
Telefon:  19143364192
Fax: 19148015902
E-Mail:  info@huddlesonadvisors.com
Website:  www.huddlesonadvisors.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) darf weiter sein Abmahngeschäft betreiben.

„Die Deutschte Umwelthilfe (DUH) darf weiter gegen Luftverschmutzung und falsche Abgas-Informationen vorgehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die DUH bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH fest (Az. I ZR 149/18).“

So oder ähnlich lauteten die Falschmeldungen der Medien.

Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei Meldungen, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ weiter ihr Abmahngeschäft betreiben darf, um Falschmeldungen. Zu Urteilen hatte der Bundesgerichtshof keineswegs über die „Deutsche Umwelthilfe“ sondern über den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten.

  • „Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V.

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann.

Das deutsche Wettbewerbsrecht bietet Abmahnvereinen wie dem Deutsche Umwelthilfe e.V. oder dem IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.  eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs-  Urheber oder Umwelt-Rechtsverstößen zu schlagen.

Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Die Praxis der massenweisen Abmahnung von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel bei ebay durch den IDO e.V. oder die Klageflut des DUH e.V. wegen angeblich überschrittener Grenzwerte, ist nach Meinung des UTR e.V. ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

  • Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr.

Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt-Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Die durch die Abmahnung  erreichten Unterlassungserklärungen kommen nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland.

Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb oder für eine intakte Umwelt zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner und Kläger.

  • Bei dem UTR e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Umwelt- Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler. Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen  Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert  also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern.  Das ist doch absurd!!

Wenn solche Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

  • „Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V.

  • Der UTR e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.

  • Der UTR e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahn- und Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!

Der DUH e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen:  Als "qualifizierte Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren. Wenn das Bundesamt für Justiz die Klagebefugnis des DUH e.V. widerrufen würde, wäre der Spuk schlagartig beendet!

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Geschäft im Namen der Umwelt. BGH: Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

Das Geschäftsmodell »Abmahnung« des umstrittenen Vereins »Deutschen Umwelthilfe e.V.« kann weitergehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dem Verein Recht gegeben: Die Deutsche Umwelthilfe bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte (Az. I ZR 149/18).

Ein Stuttgarter Autohändler hatte gegen den Verein DUH geklagt, weil sein Unternehmen im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert habe. Damit habe er gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PkwEnVKV) verstoßen, so der Verein DUH. Geschäftsführer Dietrich Kloz, der mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart betreibt, warf der Umwelthilfe vor, es bei diesen Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben: »Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet.«

Der Verein sei jedoch dazu berechtigt, meinte der BGH jetzt, weil er auf einer Liste »qualifizierter Einrichtungen« des Bundesfinanzministeriums stehe, die nach dem Unterlassungsklagegesetz und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb berechtigt seien, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vorzugehen.

Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« geführt wird, können sie das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Doch zeichnete sich in der Verhandlung im April vor dem BGH bereits ab, dass die Richter das nicht wollen.

Auch die Gelder, die der Verein mit seinen Abmahnungen kassiert, seien rechtmäßig. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch: »Wir haben diese Umstände geprüft«. Es deute nichts auf Rechtsmissbrauch hin. Der Verbraucherschutz als Verbandszweck würde hier nicht lediglich bloß vorgeschoben.

Die Überschüsse aus den Klagen würden »in der Natur der Sache« liegen, meinte Koch. Diese Überschüsse lagen 2017 laut Jahresbericht des Vereins bei rund 2,2 Millionen Euro. Ohne Abmahnungen und Vertragsstrafen könnten Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden. Auch die sehr guten Gehälter der Geschäftsführer machten »jeweils nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen« der Umwelthilfe aus. Das Sponsoring des Vereins durch Toyota habe nicht zu einer »unsachlichen Ungleichbehandlung« des Autobauers geführt.

Die Truppen der DUH können also weiterhin in Autohäuser spazieren, kostenträchtig abmahnen und klagen, wenn zum Beispiel die CO2 Werte eines Autos im Verkaufsraum etwas zu klein auf Plakaten gedruckt sind. Die DUH-Profis scannen Autoverkaufsanzeigen im Internet daraufhin durch, ob auch der CO2 Ausstoß angegeben wird. »Ökologische Marktüberwachung« nennt das der Verein. Als nächstes Geschäftsmodell könnte er Stellenanzeigen aufnehmen. Abmahnfähig sind die jetzt auch, wenn nicht m/w/d daneben steht.

Kritik kam von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und dem Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg. Geschäftsführer der Kfz-Innung Christian Reher: »Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen.« Nachgedacht wird über eine Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) oder eine Verfassungsbeschwerde. Der BGH hätte eine Überprüfung der Umwelthilfe durch das Bundesamt für Justiz veranlassen können. Das können Gerichte tun, wenn sie ernsthafte Zweifel haben, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« gelistet ist.

Anton Hofreiter (Grüne) sieht im BGH-Urteil einen »kräftigen Rückenwind für die gesamte Zivilgesellschaft, denn es bestärkt sämtliche unabhängige Nichtregierungsorganisationen in ihrem Engagement«.

Dem »Abmahnwahnsinn« einen Riegel vorschieben will der Mittelstandspolitiker Christian von Stetten von der CDU: »Wir müssen gesetzlich regeln, dass die Abmahngebühren künftig der Staatskasse zufließen und nicht mehr dem abmahnenden Verein.« Die FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny sprach von einer »Niederlage für alle Gewerbetreibenden«.

In der Kritik steht der Abmahnwahnsinn, der sich auch auf anderen Feldern austobt, schon seit langem. Doch bisher hat niemand ernsthaft versucht, ihn zu stoppen. Zu gut funktioniert diese Gelddruckmaschine letztlich auf Kosten von Steuerzahlern und Verbrauchern. So »kämpft« der Verein DUH e.V. um den »Verbraucherschutz«. Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:  utr.24.eu

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.



Freitag, Juli 05, 2019

BCB4U BANK AG kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BCB4U BANK AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Die Unternehmen Tycoon69 AG mit Sitz in Ennetmoos in der Schweiz sowie MCV-CAP Beteiligung AG mit Sitz in Österreich behaupten wahrheitswidrig, über eine Banklizenz für die von ihnen angeblich gegründete BCB4U BANK AG zu verfügen.

Keines der genannten Unternehmen untersteht der Aufsicht der BaFin. Die Unternehmen sind auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Cyber-basierter Finanzbetrug: Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen werden weltweit Millionen von Anleger um ihr Geld gebracht.

Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren stetig zugenommen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.

Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behautet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.

Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.  

Wie nun SR und NDR berichten sollen Saarländische Ermittler weltweit agierende mutmaßliche Millionenbetrüger dingfest gemacht haben. Nach Recherchen von SR und NDR stehen sie im Verdacht, hunderttausende Deutsche mit fingierten Finanzwetten im Internet um hohe Summen betrogen zu haben.

Nach Recherchen von SR und NDR sollen die Betrüger mit fingierten Plattformen für Finanzwetten im Internet binnen weniger Jahre hunderttausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen haben. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Der entstandene Schaden könnte sich auf hunderte Millionen Euro belaufen.

Dem Bericht nach sollen im Laufe der Ermittlungen 35 Durchsuchungsmaßnahmen stattgefunden haben über fünf europäische Länder verteilt. Es soll das größte Verfahren dieser Art sein, das es jemals in Europa gegeben hat.

Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte.

Die Saarbrücker Ermittler sollen von über 400 verschiedenen Seiten ausgehen. Bei fünf Plattformen glauben die saarländischen Behörden, die Hintermänner enttarnt zu haben. Es es soll sich um die Trading-Seiten "Option888", "TradeInvest90", "XMarkets.com", "ZoomTrader" und "TradoVest" handeln. In den Kundendateien nur dieser fünf Anbieter sollen sich die Namen von über 200.000 Deutschen finden.

„Bereits im Februar d.J. konnte diese Bande dingfest gemacht werden. Es bleibt zu hoffen, dass das Geld noch auffindbar ist“, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Die österreichische FMA hat Tradeinvest90 auf ihre schwarze Liste gesetzt. Dieser Broker behauptet, in Montenegro reguliert zu sein. Aber auch wenn dies zutrifft, ist Tradeinvest90 nicht berechtigt, beispielsweise in der EU oder in den USA Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Der BCSC aus British Columbia hat Capital World Market auf seine schwarze Liste gesetzt. Es ist ein binärer Options- und Forex-Broker. Der Capital World Market ist völlig anonym und nicht reguliert. Er ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Diese Warnliste könnte Seitenweise fortgesetzt werden. Es zeigt, dass sich Anleger stets informieren sollten ob es sich um einen lizenzierten oder einen Betrugs-Anbieter handelt.

Ein Mitglied der ESK Fördergemeinschaft gegen Kapitalvernichtung berichtet über ein im Rhein-Main Gebiet ansässigen  Finanzdienstleister, bei dem er die gleiche Systematik wie bei Investfinans AB vermutet.

Tolle Beurteilungen, tolle Prospekte und auch eine Einlagensicherung soll es geben. „Die rufen mich zwei Mal am Tag an“, berichtet der Informant. Es soll sich bei diesem Anbieter um eine Briefkastenfirma handeln. Die Server sind überall auf der Welt verstreut. Die letzte Mail welche der Informant von denen erhalten hat, kam aus Kanada.   

Der ESK hat die Internetseite dieses Unternehmens besucht. Impressum ohne Angabe einer Gesellschaftsform und ohne Name eines Geschäftsführers. Anruf bei der BaFin ergab, keine Genehmigung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen. Noch Fragen?

In vielen Fällen wird versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel

Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Die Banken werden  zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Wie man sieht, es gibt viele Möglichkeiten sein Geld zu verlieren.

Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden. Die Anlage  wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.

Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.

Die Betrüger gehen dem Geld entgegen. Das bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft auch zeitbegrenzte  Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und „garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.

Die  Betrüger haben  die investierten Gelder der Kunden nie angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor, Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer.

In der Vergangenheit hatte diese Kanzlei u. A. mit folgenden Online-Trading-Plattformen zu tun:

  • 24option
  • BigOption
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.vom
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions
  • REPORT THIS AD
  • REPORT THIS AD

Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.  

Diese Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern:  Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden.
  • Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte  prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Es gelingt immer öfter solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen.

So wie es der Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von Strafanzeigen.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Cleeton Corporate Partners: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA)

04.07.2019| Wir glauben, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne unsere Genehmigung erbracht hat.

Finden Sie heraus, warum Sie besonders vorsichtig mit dieser nicht autorisierten Firma umgehen sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von uns autorisiert werden.

Einige Firmen handeln jedoch ohne unsere Genehmigung und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch.

Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund unserer Informationen sind wir der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

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Telefon:  +1 914 368 5222
Fax:  +1 914 663 5129
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Website:  www.cleetoncorporate.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Fair Solutions e. K.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung der Finanzportfolioverwaltung an.

Die BaFin hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12. Juni 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Der Fair Solutions e. K. nahm Gelder von Vermögensverwaltungskunden entgegen, um sie für diese auf der Grundlagen von Handlungs- und Vertretungsvollmachten in Finanzinstrumenten anzulegen und zu verwalten.

Hierdurch erbringt der Fair Solutions e. K. die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bestehenden Vollmachten zu kündigen und seinen Kunden die angeschafften Finanzinstrumente zu übertragen oder die Finanzinstrumente zu veräußern und seinen Kunden die Erlöse auszukehren.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Stelios Tsitsilas: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat Herrn Stelios Tsitsilas, Bergisch Gladbach, mit Bescheid vom 21. Juni 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Tsitsilas nahm gemeinsam mit einer weiteren Person unter der Firma Exodus Coin GmbH (exodus-coin.org), Horb am Neckar, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gelder interessierter Anleger auf der Grundlage eines „Exodus-Coin Investorenvertrags“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach.

Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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