Der Finanzbetrug im Internet hat den letzten drei Jahren
stetig zugenommen. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein
Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.
Der vermeintlich schnelle Gewinn durch
Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer
mehr Anleger zur Verlustfalle. Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug
aufgebaut. Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn
vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Wenn dann
plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behautet, dass dieser
durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird
jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden,
sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die
eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle
Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Auf diese neue
Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.
Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme
werden weltweit Millionen Menschen Opfer
dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den
letzten Jahren dazu gelernt haben und nun
ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat
umsetzen.
Wie nun SR und NDR berichten sollen Saarländische Ermittler
weltweit agierende mutmaßliche Millionenbetrüger dingfest gemacht haben. Nach
Recherchen von SR und NDR stehen sie im Verdacht, hunderttausende Deutsche mit
fingierten Finanzwetten im Internet um hohe Summen betrogen zu haben.
Nach Recherchen von SR und NDR sollen die Betrüger mit
fingierten Plattformen für Finanzwetten im Internet binnen weniger Jahre
hunderttausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen
haben. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Der
entstandene Schaden könnte sich auf hunderte Millionen Euro belaufen.
Dem Bericht nach sollen im Laufe der Ermittlungen 35 Durchsuchungsmaßnahmen
stattgefunden haben über fünf europäische Länder verteilt. Es soll das größte
Verfahren dieser Art sein, das es jemals in Europa gegeben hat.
Von den
Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es
hunderte.
Die Saarbrücker Ermittler sollen von über 400 verschiedenen
Seiten ausgehen. Bei fünf Plattformen glauben die saarländischen Behörden, die
Hintermänner enttarnt zu haben. Es es soll sich um die Trading-Seiten
"Option888", "TradeInvest90", "XMarkets.com",
"ZoomTrader" und "TradoVest" handeln. In den Kundendateien
nur dieser fünf Anbieter sollen sich die Namen von über 200.000 Deutschen
finden.
„Bereits im Februar
d.J. konnte diese Bande dingfest gemacht werden. Es bleibt zu hoffen, dass das
Geld noch auffindbar ist“, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Die österreichische FMA hat Tradeinvest90 auf ihre
schwarze Liste gesetzt. Dieser Broker behauptet, in Montenegro reguliert
zu sein. Aber auch wenn dies zutrifft, ist Tradeinvest90 nicht berechtigt,
beispielsweise in der EU oder in den USA Wertpapierdienstleistungen zu
erbringen. Der BCSC aus British Columbia hat Capital World Market auf
seine schwarze Liste gesetzt. Es ist ein binärer Options- und
Forex-Broker. Der Capital World Market ist völlig anonym und nicht reguliert.
Er ist nicht berechtigt, Wertpapierdienstleistungen zu erbringen. Diese
Warnliste könnte Seitenweise fortgesetzt werden. Es zeigt, dass sich Anleger
stets informieren sollten ob es sich um einen lizenzierten oder einen
Betrugs-Anbieter handelt.
Ein Mitglied der ESK
Fördergemeinschaft gegen Kapitalvernichtung berichtet über ein im Rhein-Main
Gebiet ansässigen Finanzdienstleister,
bei dem er die gleiche Systematik wie bei Investfinans AB vermutet.
Tolle Beurteilungen, tolle Prospekte und auch eine
Einlagensicherung soll es geben. „Die rufen mich zwei Mal am Tag an“, berichtet
der Informant. Es soll sich bei diesem Anbieter um eine Briefkastenfirma
handeln. Die Server sind überall auf der Welt verstreut. Die letzte Mail welche
der Informant von denen erhalten hat, kam aus Kanada.
Der ESK hat die Internetseite dieses Unternehmens besucht.
Impressum ohne Angabe einer Gesellschaftsform und ohne Name eines
Geschäftsführers. Anruf bei der BaFin ergab, keine Genehmigung für die
Erbringung von Finanzdienstleistungen. Noch Fragen?
In vielen Fällen wird
versucht das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu
entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld
in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch
eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch
Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die
Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen
Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger
zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften
stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem
Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren
in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher
diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen
Position.
Bei jedem Anlagebetrug
sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld
einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem
Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken
gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken
dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich
Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist
eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen,
wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die
Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden
informieren.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um
die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres
Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus
der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen
Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung
und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind
äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum
geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist
das Geld abgeflossen.
Die Banken werden
zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und
Antwort stehen müssen:
- Wer
ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt
es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf
das Unternehmen ausübt?
- Wo
befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie
lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat
die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der
Gesellschaft zu informieren?
- Sind
Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft
eingeholt worden?
- Hat
die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der
Geschäftstätigkeit eingeholt?
- Warum
ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung
der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Wie
wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde
überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den
vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie
und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen
auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto
überwiesen haben, zu entschädigen?
Wie man sieht, es gibt
viele Möglichkeiten sein Geld zu verlieren.
Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale
Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden. Die Anlage wird von
ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei
erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert.
Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“
Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen
und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro
mit Anlagebetrug erbeutet.
Die Betrüger gehen dem
Geld entgegen. Das
bedeutet, wer Geld für eine Investition zur Verfügung hat, gehört automatisch
zur Zielgruppe der Anlagebetrüger, warnt Horst Roosen, vom ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Viele Anlagedesaster beginnen mit E-Mails oder
unaufgeforderten Telefonanrufen die über eine hoch interessante, lukrative oft
auch zeitbegrenzte Investitionsmöglichkeit informieren. Wer sich darauf
einlässt hat in der Regel schon verloren. Die „exklusiven Chancen“ und
„garantierten Renditen“ sind nur Lockmittel, selten Realität.
Die Betrüger
haben die investierten Gelder der Kunden
nie angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten
Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen. Es handelt sich um höchst kriminelle
Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor,
Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es
bereits mehrere tausend Opfer.
In der Vergangenheit hatte diese Kanzlei u. A. mit folgenden
Online-Trading-Plattformen zu tun:
- 24option
- BigOption
- CT Option
- Geneva Option
- GTP Capital
- Invest.com
- Invory Option
- Option500
- Option888
- Plusoption.com
- Prestige Option
- Safemarkets
- Secondinvest.vom
- Stackoptions
- Stockpairs
- Trade.com
- Tradorax
- UB4Trade
- UK Options
- VX Markets
- wmoptions
- REPORT THIS AD
- REPORT THIS AD
Diese ESK Vertrauensanwälte
vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien.
Diese
Anwälte beraten Betroffene aus folgenden Ländern: Deutschland, Schweiz, Österreich und
Liechtenstein.
Sehr oft
kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Die ersten Schritte sollten sein:
- Banküberweisungen stoppen
- Bereits getätigte Überweisungen
können sehr oft zurückgeholt werden.
- Die Anwälte setzen sich mit
Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen stoppen
- Zahlungen über Kreditkarten
können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
- Die Anwälte prüfen die
Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung von Polizei und
Staatsanwaltschaft
Es gelingt immer öfter
solchen Cyber-Kriminellen das Handwerk zu legen.
So wie es der Kooperation des österreichischen
Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen ist,
Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von
Strafanzeigen.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals
selbst schuld!
Viele
Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine
falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn
finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen
operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und
Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man
beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden
erleidet, hat berechtigte Ansprüche und sollte diese auch konsequent
durchsetzen!
Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden
einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829
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