Samstag, Mai 18, 2019

Energie(un)sicherheit: Gehen in Deutschland demnächst die Lichter aus?

Deutschlands Nachbarländer schützen ihre Ländergrenzen vor der deutschen grünen Energietechnologie, welche die Stromnetze destabilisiert und für einen Blackout sorgen könnte. Deutschland wird zur einsamen grünen Strominsel.

Die Deutschen stellen sich offensichtlich nicht die Frage nach Energiesicherheit in ihrem Land, geschweige denn, was die sogenannte Energiewende, für das Klima, für das Land und für die Menschen eigentlich leistet. Vielen Ländern gilt die deutsche Energiewende mittlerweile als Warnung und Beispiel für eine falsche Energiepolitik.

Für die deutsche Medienlandschaft ist das Thema Energiewende offensichtlich zu komplex, denn man verzichtet auf Fakten und setzt stattdessen auf Emotionen und die Rettung des Planeten. Diverse NGO´s und mittlerweile auch die Schulkinder haben einen großen Teil der Gesellschaft  bei der Rettung unserer Erde hinter sich versammelt. Der deutsche Anteil an den globalen Emissionen beträgt zwar nur 2,7 Prozent, das hindert aber niemanden an der Forderung, dass auch  die letzten deutschen Kohle- und Kernkraftwerke vom Netz genommen und stillgelegt werden müssen.

„Woher der Strom dann kommen soll? Von Wind und Sonne? Es ist kaum zu glauben, eine der größten Volkswirtschaften macht sich abhängig vom passenden Wetter“, wundert sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Deutschland als Störfall in Europa. Blackout: Camping zu Hause sollte gut vorbereitet sein.

In Österreich laufen Vorbereitungen, wie ein großflächiger Stromausfall bewältigt werden kann. Dabei sorgen sich unsere Nachbarn darum, dass ein leichtfertig herbeigeführter Black-Out in Deutschland auch auf ihr Stromnetz durchschlagen könnte.

Knäckebrot, Gulaschsuppe, serbische Bohnensuppe und zur Abwechslung vielleicht auch einige Debrecziner – das gehörte zu den Notfallempfehlungen. Die eisernen Reserven standen in dieser Woche auf dem Tisch bei der Präsentation der Übung »Helios« österreichischer Ministerien, Katastrophenschutz-Behörden und Zivilschutzorganisationen.

Die Bewohner von Bergdörfern sind auf gesperrte Zugangsstraßen und gestörte Stromversorgung eingerichtet, nicht aber die Bewohner der Städte. Wasser, Lebensmittel und Kerzen gibt es im nächsten Supermarkt, nicht mehr jedoch, wenn der Strom ausfällt. Neben der Empfehlung für genügend Toilettenpapier ( wobei die österreichischen Offiziellen nicht verrieten, wo im Ernstfall …) dürfe nicht der entsprechende Gaskocher vergessen werden, mit dem »das eine oder andere Süppchen« gekocht werden könne, wie Vizekanzler Heinz-Christian Strache ergänzte.

Das müsse man sich vorstellen wie »Campen daheim«, sagte Innenminister Herbert Kickl, der beim Ministerrat in Zivilschutz-Uniform auftrat. »Bereiten Sie sich vor, wie für einen zweiwöchigen Campingurlaub in den eigenen vier Wänden.«

Das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement der Republik Österreich zeichnete als Übungsgrundlage folgendes Lagebild der Energieabdeckung auf dem Kontinent: In den meisten Ländern Deutschland, Frankreich, Spanien, Schweiz und Italien stimmten nur noch 70 % des Stroms zur Verfügung, in weiter östlichen Gelegenen nur noch 50 bis 60 Prozent. Folge: längere Stromausfälle.

»Es war wirklich extrem wichtig, einmal diesen Extremfall zu simulieren«, sagte Österreichs Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und fuhr fort: »Das Szenario eines Energiemangels ist nicht aus der Luft gegriffen.«

Drei Tage probten verschiedene Dienststellen Stromausfall. Noch zählt auch Österreich zu den Ländern mit einer relativ sicheren Stromversorgung. Doch Deutschland mit dem einmaligen Energiewende-Experiment wird immer mehr zum unsicheren Kantonisten im europäischen Stromverbund. Stärkere Schwankungen können im Netz erhebliche Folgen haben.

In den österreichischen Medien sorgte »Helios« für hohes Interesse. »Auch die Umstellung auf erneuerbare Energien birgt Risiken«, erklärte ein Beitrag in der ORF-Sendung ZIB 2. »Ist es zu kalt, windstill oder führen Flüsse zu wenig Wasser, kann es zu Stromengpässen kommen. Und mit den neuen Energieformen lassen sich Stromschwankungen schwerer ausgleichen als durch Kohle- oder Gaskraftwerke.«

Österreich produziert selbst mit vielen Wasserkraftwerken hohe Strommengen, fragte der Moderator anschließend, wieso ist ein mehrtägiger Stromausfall überhaupt denkbar?

Es müsse ein Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch vorhanden sein. »Und da sprechen wir nicht auf nationaler Ebene«, erklärte Studiogast Robert Stocker, Leiter der Abteilung Krisen- und Katastrophenmanagement, »sondern wir sind eingebettet in eine internationale Ebene.« Und: »Wir leben in einer vernetzten Welt.«

Letzter Anlass für die Übung war jener heftige Störfall am 10. Januar dieses Jahres, als gegen 21 Uhr die Frequenz im Stromnetz auf 49,8 Hertz absackte, jener Grenzwert, ab dem es gefährlich wird und das Stromnetz zusammenbricht. Ein Computerfehler an der Schnittstelle zwischen dem Netz der deutschen TenneT TSO GmbH und der österreichischen Austria Power Grid AG (APG) habe den Störfall ausgelöst, hieß es in dürren Worten. Doch dahinter verbergen sich katastrophale Fehlentwicklungen bei deutschen Stromversorgern.

Netzbetreiber auf österreichischer Seite lassen über drei verschiedene Kanäle die wichtigen Daten zur Steuerung der Stromflüsse laufen. Die Werte werden ständig miteinander auf Plausibilität verglichen. Diese dreifache Redundanz endet an der Übergabestelle St. Peter zur TenneT TSO GmbH, dem Übertragungsnetzbetreiber auf deutscher Seite. Auf deutscher Seite gibt es jedoch nur noch einen Kanal – vielleicht aus Sparsamkeitsgründen des niederländischen Eigentümers, spekulieren österreichische Experten. Dieser Informationskanal hat seinerzeit nicht mehr funktioniert mit jenen fatalen Folgen.

Deutschland mit seiner zunehmend flatterhaften Stromproduktion und den schlechter werdenden Stromnetzen gilt immer mehr als unsicherer Kantonist im europäischen Stromverbund. In Wien werden die Ergebnisse der Übung »Helios« in den kommenden Tagen genauer analysiert. Es wurden gesetzliche Maßnahmen angekündigt, denn in Österreich wird mit Sorge gesehen, dass sich die kritische Situation der europäischen Netze durch die in den nächsten Jahren geplanten Abschaltungen in Deutschland noch weiter verschärfen wird.

In Berlin übt sich die Bundesregierung derweil mit Pfeifen im Wald: Sie hatte gerade in der Antwort ( Drucksache 19/9656 ) auf kleine Anfrage von Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Enrico Komning und weiterer Abgeordneter der Fraktion der AfD beteuert: »In diesem Austausch hat die sichere Stromversorgung den höchsten Stellenwert.«

Die Abgeordneten fragen nach der Sicherheit der Stromversorgung, wenn die Kraftwerke stillgelegt und die Kohlegruben dichtgemacht sein werden. Sie beziehen sich auf die Aussage der Bundesnetzagentur, dass die Stilllegungen eine »nicht zu rechtfertigende Gefährdung der Versorgungssicherheit in Deutschland darstellen und darüber hinaus zu einer erhöhten Abhängigkeit von Stromimporten führen werden.«

Die Bundesregierung führt als Begründung an, dass die zuständigen Bundesnetzagentur, die Übertragungsnetzbetreiber, die Deutsche Energieagentur DENA sowie der BDEW »in der Tat einen hohen Sachverstand hinsichtlich des deutschen Stromsystems« besäßen.

Sie listet die Übernahme von Kraftwerken in die Netzreserve, den Netzentwicklungsplan und die Sicherheitsbereitschaft als Prozesse auf, die dem Erhalt und der Stärkung des Stromnetzes dienten. »All diese Instrumente wirken auch beim Kohleausstieg weiter, sodass alle wichtigen Aspekte des Netzbetriebs überwacht werden und so sich möglicherweise abzeichnenden Schwierigkeiten frühzeitig und adäquat begegnet werden kann«, fügt die Bundesregierung hinzu. Das Bundeswirtschaftsministerium tauscht sich den Angaben zufolge derzeit vertieft mit Bundesnetzagentur und Übertragungsnetzbetreibern aus, um eine netzverträgliche Abschaltung von Kohlekraftwerken gewährleisten zu können. Das klingt nach außen harmlos, sorgt aber hinter den Mauern der Ministerien für rauchende Köpfe.

Auch in der Schweiz macht man sich Sorgen, wer am Ende in Europa überhaupt Versorgungssicherheit gewährleistet? Rein rechnerisch exportiert Deutschland sogar Strom. Doch in dieser Rechnung fuhrwerkt das Milchmädchen reichlich mit. Denn die entscheidende Frage beim Strom lautet: Wann exportiert Deutschland Strom und wann muss es importieren? Denn Strom ist nicht gleich Strom. Es kommt auf den Zeitpunkt an. In herbstlichen und winterlichen Hochdruckwetterlagen herrscht meist viel Nebel und wenig Wind. Strom gibt es dann eher weniger, eine kritische Situation, wenn in Deutschland die großen Kraftwerke abgeschaltet werden sollen. Die umgekehrte Situation herrscht dagegen bei Sturm über Europa vor. Dann liefern all die vielen Windräder Strom im Überfluss, den keiner abnehmen kann. Denn Strom muss in dem Augenblick erzeugt werden, in dem er auch gebraucht wird.

Auf die sogenannte »Batterie Europas« ist kein richtiger Verlass mehr. Die sollen die Bergseen in den Alpen bilden, in denen das Wasser bei Stromüberschuss in Deutschland hochgepumpt, bei Bedarf abgelassen und wieder in Strom zurückverwandelt wird. Abgesehen von den erheblichen Energieverlusten eine ziemlich teure Angelegenheit. Deutschland bezahlt häufig sehr kräftig dafür, dass die Schweizer sich bereit erklären, überschüssigen Strom aus Deutschland abzunehmen. Dann wiederum bezahlt der deutsche Stromkunde umgekehrt dafür, wenn das Wasser zu Strom verwandelt wird.

Doch dieses Spiel ist auch begrenzt, wie allein das vergangene Jahr zeigt. Denn da waren die Stauseen in den Schweizer Bergen ziemlich leer, die Pegelstände in den Bergseen auf einem Rekordtief.

Immerhin hat sich in verschiedenen Politikkreisen die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Energiewende krachend gescheitert ist. Das reicht sogar bis ins dunkelgrüne Baden-Württemberg. Im Kabinett wird intern offen ausgesprochen, dass dieses »Jahrhundertwerk« nicht funktionieren wird, und wohl die meisten Minister wird ein erhebliches Unwohlsein überkommen, wenn sie daran denken, für einen katastrophalen Blackout verantwortlich zu sein. Nur noch zwei Kernkraftwerke liefern den Löwenanteil des Stroms allein im Industrieland Baden-Württemberg. Schon jetzt aber wird der Reaktor Philippsburg 2 langsam heruntergefahren. Der soll bis zum Ende des Jahres abgeschaltet werden. Woher dann der Strom kommen soll, weiß niemand.

Grüne und CDU überlegen in Stuttgart fieberhaft, wie sie aus der Nummer am besten herauskommen und die Schuld dem Gegner zuschieben können. Der grüne Umweltminister Franz Untersteller denkt schon relativ laut über die Nutzung der Kernenergie nach. Sein größtes Problem: Wie sag ich’s der unbedarften Gefolgschaft?

Ein einmaliges Experiment: Einem noch prosperierenden Industrieland die wichtigste Energiequelle abzuschalten – das hat noch nie zuvor jemand gewagt. Das hat das Potential, über den europäischen Netzverbund ganz Europa lahmzulegen.

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Freitag, Mai 17, 2019

Die Schlinge der Steuerfahndung zieht sich weiter zu. Kann man jetzt noch Straffreiheit erlangen?

Vor einigen Tagen hatten Ermittler der Steuerfahndung eine Großrazzia in mehreren deutschen Städten gegen Steuerhinterzieher, so die jüngsten Nachrichten in verschiedenen Medien, gestartet. Mehrere Jahre nach der Veröffentlichung bzw. der Auswertung des sogenannten Panama Papers sollen die Ermittler u. a. Wohnräume von mehreren vermögenden Privatpersonen, diversen Banken und Sparkassen sowie die Geschäftsräume von einigen Steuerberatern durchsucht haben.

Dies beruht u.a. auf Information der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Hierbei soll auch die Deutsche Bank in das Visier der Ermittler geraten sein, denn es besteht der Verdacht, dass über eine frühere Gesellschaft derselben, der Regula Limited, für Kunden diverse Briefkastenfirmen gegründet und damit geholfen worden sein soll, Steuern zu hinterziehen. Bereits im November letzten Jahres sollen die Geschäftsräume der Deutschen Bank in diesem Zusammenhang durchsucht worden sein und es wurden nach Angaben der Ermittler diverse Geschäftsunterlagen in schriftlicher und elektronischer Form sichergestellt. Das Ganze geht wohl hauptsächlich auf die Enthüllungen durch ein internationales Mediennetzwerk im Frühjahr 2016 zurück, wonach die zugespielten Datenberge große Geldströme nach Panama zeigten, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind.

Man sollte nach wie vor davon ausgehen, dass es nicht nur um ein paar vermögende Privatpersonen geht, sondern um weitere Personen, welche Konten im Ausland bzw. Panama unterhalten. Nach wie vor findet also eine massive Treibjagd auf Steuersünder statt. Ursprüng­lich waren es die von den Bundesländern, hier vor allem Nordrhein-Westfalen (der Bund hält sich mangels Zuständigkeit vornehm heraus), gekauften und von Dritten rechtswidrig erlangten Bankdaten über eine Vielzahl von Bundesbürgern, welche Konten im Ausland unterhielten und jetzt noch hinzukommend diejenigen, welche durch die Verwertung der Panama Papers aufge­fallen sind. Dies zeigt ganz klar, dass die Verfolgung dieser Sachverhalte nach wie vor nicht zu Ende ist und jeder potentiell Betroffene sich gut überlegen sollte, ob er nicht doch den Weg in die Steuerehrlichkeit sucht. Leider wurden die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige immer mehr verschärft, was die Entscheidung nicht leichter macht, aber eine solche dennoch in Betracht gezogen werden sollte.  

Viele Betroffene haben bereits die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt, um im günstigsten Falle Steuerfreiheit zu erlangen. Welche Hürden dabei im Einzelnen zu bewältigen sind, wurde von dem ESK Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Axel Widmaier, bereits in früheren Beiträgen ausführlich dargelegt.

Es wurden in der Vergangenheit Steuerdaten aus erworbenen CD`s an verschiedene Finanz­ministerien übermittelt und aufgrund mehrerer mit Steuerfahndern geführten Gespräche ergibt sich, dass über das Warten auf Selbstanzeigen hinaus, die Steuerfahndung aktiv mit Hausdurch­suchungen tätig ist, also man sich mit einer Entscheidung nicht zu viel Zeit lassen sollte!!!. Es kann also gut sein, dass Beamte der Steuerfahndung (Steufa) bei Privatleuten, die keine Selbst­anzeige abgegeben hatten und eben darauf spekulierten, nicht auf einer CD oder den Panama Papers gespeichert zu sein, erscheinen werden. Für die Fahnder ist es ein Leichtes abzugleichen, wer keine Selbstanzeige eingereicht hat.

Grundsätzlich besteht immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, die Straffreiheit zu erlangen und man sollte dies, unabhängig von der eigenen Einschätzung einer drohenden Entdeckung, ernsthaft überlegen.

Ein weiteres Argument für ein solches Vorgehen ist bei versteckten Konten darin zu sehen, als es durchaus sein kann, dass aufgrund des Alters des Steuerpflichtigen möglicherweise der Vorgang vergessen wird, bzw. Belege nachher nicht mehr auffindbar sind und keiner mehr weiß, wo sich das Konto überhaupt befindet. Hier stehen zwar nicht steuerliche Aspekte im Vordergrund  sondern die bange Frage, kommt man noch an das Geld.

Sollte man sich zu einer Selbstanzeige/Nacherklärung entscheiden ist eine sachgerechte Beratung unerlässlich, da die Durchführung der Selbstanzeige, bzw. die zu beachtenden Hinder­nisse, nicht gering sind. Will man sich diesen Vorteil nicht verscherzen, müssen die Spielregeln eingehalten werden. Gerade die abgestufte Selbstanzeige, oder besser gesagt die Nacherklärung, bedarf einer sorgfältigen Bearbeitung. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der ESK Fachanwalt für Steuerrecht, Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Be­ratungs­gespräch. Der erfahrene Steuerexperte steht Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen Materie gern hilfreich zur Seite. Er hat über Jahrzehnte hinweg im Hinblick auf eine Vielzahl an bearbeiteten Fälle wegen hinterzogener Steuern Erfahrungen mit den Behörden sammeln können und die absolute Vertraulichkeit aller Informationen steht für ihn an oberster Stelle. Eine Kon­takt­­aufnahme kann direkt mit der Kanzlei erfolgen und wie normalerweise eine Durchsuchung abläuft und was man beachten soll, können Sie seinem Videobeitrag "Wenn die Steuerfahnder vor der Türe stehen" entnehmen. Hier geht es zum Video.   https://www.youtube.com/watch?v=E0Mhtoz1spQ  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.05.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Autor: Rechtsanwalt Axel Widmaier, Fachanwalt für Steuerrecht
Poststraße 14
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 - 40 26 52
Telefax: 06221 - 40 26 45

Mitgeteilt durch:

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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  • Im Hinblick auf den Umstand, dass man die noch verbleibende Zeit, im eigenen Interesse sinnvoll nutzen sollte empfiehlt der ESK für ein erstes Gespräch Herrn Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg zu kontaktieren.


Herr Rechtsanwalt Widmaier ist als Fachanwalt für Steuerrecht u.a. auf dem Gebiet der Selbstanzeigen schon seit Jahrzehnten tätig und hat in vielen Fällen der Nichterklärung von Kapitalerträgen Nacherklärungen für die betroffenen Steuerpflichtigen erfolgreich gefertigt und wirksame sowie daher strafbefreiende Selbstanzeigen für die Mandanten bei den Finanzämtern eingereicht. Für nahezu alle Fälle konnte von der strafrechtlichen Seite her eine Einstellung der Verfahren bei den Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu) erreicht werden. 

Donnerstag, Mai 16, 2019

Milliardenurteil in Sachen Glyphosat. Die Schadensersatzsumme klingt für deutsche Ohren utopisch.

Bei den oft  aufsehenerregenden US-Amerikanischen Gerichtsverfahren um Schadensersatz stehen die Geschworenen oft auf  Seite der Geschädigten. So war das auch in dem Fall Monsanto bzw.  Roundup. Die Schadensersatzsummen klingen für deutsche Ohren oft utopisch.

Es gibt zwar eine Anweisung von dem  obersten US Gerichtshof, dass "Strafschadenersatz in der Regel das Zehnfache des Schadensersatzes nicht überschreiten soll, das ist aber für einige Gerichte offensichtlich nur eine Empfehlung der man folgen kann oder eben nicht. Die Folgen dieser Urteile sowie wahrscheinlich weitere folgende Klagen sind für Bayer höchst unerfreulich.

Die Prozesse werfen auch ein Licht auf das Thema »Rechtssicherheit« in den USA. Es kommt weniger auf belegbare Fakten an, sondern eher darum, eine Laienjury zu beeindrucken. Sogar die EPA, die Umweltbehörde der USA, erteilte Glyphosat die Absolution. Das ist jene Behörde, die auch gegen VW ins Feld zog.

Wer Antworten sucht,

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Nur der Anfang? Milliardenurteil in Sachen Glyphosat

Das ist selbst für das in Sachen Schadensersatzhöhen verwöhnte Amerika eine neue Hausnummer. 1,82 Milliarden Euro, Milliarden, nicht Millionen, soll Bayer als Strafe und Schadensersatz bezahlen. Rekordverdächtig klingt die Summe. Damit hat der deutsche Chemiekonzern Bayer den dritten Prozess um den Unkrautvernichter Glyphosat verloren. Die Bayer-Aktie brach um 4,4 Prozent ein.

Alva und Alberta Pilliod hatten geklagt. Das Rentnerehepaar aus Kalifornien war an Non-Hodgkin-Lymphome erkrankt, an Lymphknotenkrebs. Die Anwälte der Pilliods machten dafür die jahrzehntelange Verwendung des Unkrautvernichters Roundup verantwortlich. Bayer dagegen argumentiert mit vielen Vorerkrankungen der beiden, die vermutlich den Krebs ausgelöst haben. Die beiden über 70 Jährigen rauchten zudem jahrzehntelang. Sie haben laut eigener Aussage seit den 1970er Jahren Roundup von Monsanto zu Hause und auf ihren anderen Grundstücken benutzt. Sie dachten, es sei so harmlos »wie Zuckerwasser«.

Das neuerliche Urteil war vom Grundsatz her zu erwarten, laut Bayer »übertrieben und ungerechtfertigt«. Dieser neue Prozess wirft gleichzeitig einen Blick auf das Rechtssystem der USA. Anwälte suchen sich Themen für Prozesse, wählen dazu eine »passende« Kundschaft und verdienen nur im Erfolgsfall, dann aber richtig. Vor Geschworenengerichten spielen Fakten eher eine geringe Rolle, es kommt auf Dramatik und Theatralik an.

Der Anwalt der Pilliods, Brent Wisner, zeigte der Jury Einsicht firmeninterne Dokumente, aus denen angeblich hervorgeht, dass Bayer-Tochter Monsanto »niemals irgendein Interesse daran hatte, herauszufinden, ob Roundup sicher ist«. Doch laut Bayer sei nur teilweise zitiert worden, diese Teile seien zudem nicht belastbar.

Wissenschaftliche Beweise für eine Gefahr gibt es nicht. Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat wird weltweit seit 40 Jahren angewendet, ist in den USA das am meisten verwendete Herbizid und gilt als eine der am besten untersuchten Substanzen. Die staatliche kanadische Gesundheitsbehörde hatte nach der aufkommenden Prozesslawine in den USA eine neuerliche umfassende Untersuchung eingeleitet und Anfang dieses Jahres erklärt, dass Glyphosat sicher ist und es keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefährdung gebe.
Das Mittel benötigen Landwirte, um vor der Aussaat Unkräuter zu bekämpfen und ihren Nutzpflanzen gezielt einen zeitlichen Vorteil zu verschaffen. Früher wurde das mit dem Pflug erledigt. Doch kostet diese Arbeit erheblich Energie und bringt die Bodenstrukturen durcheinander. Ein anderes Mittel gibt es bisher nicht.

Die Prozesse werfen auch ein Licht auf das Thema »Rechtssicherheit« in den USA. Es kommt weniger auf belegbare Fakten an, sondern eher darum, eine Laienjury zu beeindrucken. Sogar die EPA, die Umweltbehörde der USA, erteilte Glyphosat die Absolution. Das ist jene Behörde, die auch gegen VW ins Feld zog.
Für Bayer entscheidend ist jetzt, was in der nächsten Instanz herauskommt. Dort sitzen dann Berufsrichter und keine Laienjury. Offen ist, wem die eher Glauben schenken: Der Wissenschaft, die bisher keinen Beweis für eine Gefahr von Glyphosat für den Menschen gefunden hat oder dem Kampf von NGOs mit windigen Argumentationen.
Der nächste Prozess vor einem Geschworenengericht findet voraussichtlich im August in St. Louis und damit zum ersten Mal ausserhalb des »grün« geprägten Kaliforniens. In diesem Bezirk befand sich zudem die ehemalige Zentrale von Monsanto.


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  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
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Secure Trading Financial Services (Paris) und Investfinans AB. Wiederholte ESK Warnung!

Jetzt hat auch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gegen Secure Trading Financial Services die Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2019 der Secure Trading Financial Services, Frankreich, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.
Die Gesellschaft betreibt die Internetseite http://www.setra-fin.com. Die Gesellschaft steht im Zusammenhang mit der schwedischen „Investfinans AB“, der bereits mit Bescheid vom 3. April 2019 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt wurde. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hatte bereits vor einiger Zeit die Investfinans AB-Anleger über ein Anschreiben der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, und 11 Rue Jean Origer,  2269 Luxemburg und Plantation Place South,  4. Etage, 60 Great Tower  Street , London EC3R 5AD, Vereinigtes Königreich, informiert und davor gewarnt auf die Angebote dieses Unternehmens einzugehen.

Angeblich sollten aufgrund einer angeblichen Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren sollten ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt werden.

Der ESK hatte informiert, dass  die Absender des vorgenannten Schreibens ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde (MFSA) warnt vor https://securetrading-services.com

Die MFSA teilt mit, dass dieses Unternehmen über keine Genehmigung verfügt. Dieses Unternehmen verwendet die Identität eines zugelassenen echten Unternehmens um die Öffentlichkeit in Malta und in anderen Ländern zu täuschen. Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass https://securetrading-services.com/ behauptet, in Frankreich, Luxemburg und im Vereinigten Königreich präsent zu sein. Die Adresse des Hauptsitzes befindet sich in   5 Avenue Kleber, 75016 Paris, Frankreich. Es wird angenommen, dass diese Darstellungen falsch sind. Die MFSA kann bestätigen, dass https://securetrading-services.com/ keine Verbindung zu dem autorisierten und lizenzierten Unternehmen Secure Trading Financial Services Limited mit Sitz in Malta hat, das seinen Sitz im Ewropa Business Center, Ebene 2, Triq hat Dun Karm, Birkirkara mit der Handelsregisternummer C56013.Die MFSA bestätigt, dass https://securetrading-services.com/  ein „Klon“ einer legitimen Einheit ist und dass die Öffentlichkeit daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit der falschen Einheit tätigen sollte. Die MFSA möchte die Verbraucher an Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktion abzuschließen, es sei denn, sie haben festgestellt, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen berechtigt ist..

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Secure Trading Financial Services in ihre Warnliste eingefügt. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass dieses Unternehmen weder für sich noch für Rechnung Dritter handeln darf, da für diese Transaktionen in Österreich eine Lizenz erforderlich ist.

Trotz dieser Warnungen haben einige Investfinans-Anleger Kontakt mit den Betrügern aufgenommen und vereinzelt auch Geld überwiesen. Die Überweisungen gingen nach Berichten der Betroffenen teilweise auf US-Bankkonten oder nach Dubai.

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland – mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems – durchzuführen. Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Mittwoch, Mai 15, 2019

Secure Trading Financial Services: BaFin ordnet Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2019 der Secure Trading Financial Services, Frankreich, die sofortige Einstellung der grenzüberschreitenden Anlageberatung und des Eigenhandels angeordnet.

Die Gesellschaft betreibt die Internetseite www.setra-fin.com. Die Gesellschaft steht im Zusammenhang mit der schwedischen „Investfinans AB“, der bereits mit Bescheid vom 3. April 2019 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt wurde.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de



Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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KLDC Technological systems LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 10. Mai 2019 gegenüber der KLDC Technological systems LTD, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

KLDC Technological systems LTD bietet auf der Handelsplattform www.cfxpoint.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien, Indizes, Edelmetalle und Rohstoffe sowie den Erwerb und Handel mit Kryptowährung an.

Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten sowie zur Kryptowährung verschafft, erbringt das Unternehmen den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt es jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de



Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Geld such Arbeit! Geld macht Geld, stimmt das?

Sparen, Geld sicher anlegen und nicht über Geld reden, das sind typisch „Deutsche Tugenden“.  Aber kann man damit reich werden oder auch nur ausreichend für das Alter vorsorgen?

Je näher wir dem Rentenalter kommen umso wichtiger wird uns die Sicherheit. Da stellt sich schon die Frage, gibt es überhaupt eine wirklich risikofreie sichere Geldanlage? Die ernüchternde Antwort ist: „Keine einzige Investition ist zu 100% sicher“, sagt Horst Roosen, vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Diese negative Erfahrung machen aktuell die Menschen die ihr Geld Investfinans AB anvertraut haben. Trotz vieler positiver Berichte im Internet, teilweise auch von sogenannten Leitmedien und erstklassiger Bankverbindungen, hendelt es sich um einen klassischen Anlagebetrug.

Der ESK versucht den Anlegern bei der Wiederbeschaffung verlorenen Geldes zu helfen, verzichtet aber ganz bewusst darauf, die Anleger mit den üblichen Verbraucherschutzweisheiten in die Ecke zu drängen, dass sie ja zum Teil selbst  Schuld am Verlust hätten, sagt Roosen. 

  • Die Behauptung dass hohe Renditen, hohes Risiko bedeuten, wird mittlerweile- bedingt durch die ständige Wiederholung – als allgemein bekannte Tatsache angesehen. Danach wären dann auch Arbeitnehmer die ein hohes Gehalt beziehen, mehr von einer Kündigung bedroht, als diejenigen die weniger verdienen. Auf der anderen Seite gibt es die reichen Menschen, die keinen Beruf ausüben, stattdessen ihr Geld arbeiten lassen und  mit auch teilweise riskanten Investitionen immer reicher werden.

Jeder Mensch hat die freie Wahl ob er als Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer oder Investor ein Vermögen aufbauen möchte.

  • Wer allerdings im falschen Beruf tätig ist, oder die falsche Anlage wählt, wird bei seinem Tun nicht glücklich sein. Glückliche Menschen üben Ihren Beruf gerne aus und haben Freude an und mit ihrem Job. 

  • Der glückliche und damit auch meist erfolgreiche Anleger investiert mitunter so, dass er auch seinen persönlichen Neigungen gerecht wird. Ob in Wertpapiere, Immobilien, Umwelt, Holz, Öl, Wind, Strom, Wasser, Kunst, Oldtimer, Gold, Diamanten oder Wein investiert wird, sei dahingestellt, denn Glück ist ein ganz persönliches ja man kann sagen ein intimes Erlebnis.

Wenn Geld arbeitet  fließt es kontinuierlich in die Taschen seines Besitzers egal ob er selbst arbeitet oder nicht.

Dieses Einkommen ist dann in der Regel auch noch wesentlich niedriger besteuert als das Einkommen durch eigene Arbeit. Die Frage ist nur, wie findet man den richtigen gut bezahlten sicheren Job für sein Geld? Eigentlich ist es ganz einfach, lassen Sie sich viele „Arbeitsangebote“ machen. Sprechen Sie mit dem Geld was dort bereits arbeitet. Achten Sie dabei auf eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen und Markteinbrüche.

Der ESK bietet Initiatoren von Kapitalanlageprodukten die Möglichkeit Ihre Produkte den ESK Mitgliedern und Besuchern zu präsentieren.

Auf maximal zwei DIN A 4 Seiten sollten nachvollziehbar erklärt werden, wie das angelegte Geld bei Ihrem Projekt erfolgreich arbeiten kann und wie hoch der Arbeitslohn ist. 

Der ESK freut sich mit seinen Mitgliedern auf viele Angebote wo und wie sie Ihr Geld zur Arbeit schicken können!

Wer Opfer eines Anlageverlusts geworden ist, möchte natürlich wissen wie er sein Geld wieder bekommen kann.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.  

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen. 

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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