Vor
einigen Tagen hatten Ermittler der Steuerfahndung eine Großrazzia in mehreren
deutschen Städten gegen Steuerhinterzieher, so die jüngsten Nachrichten in verschiedenen
Medien, gestartet. Mehrere Jahre nach der Veröffentlichung bzw. der Auswertung
des sogenannten Panama Papers sollen die Ermittler u. a. Wohnräume von
mehreren vermögenden Privatpersonen, diversen Banken und Sparkassen sowie die
Geschäftsräume von einigen Steuerberatern durchsucht haben.
Dies
beruht u.a. auf Information der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Hierbei soll auch
die Deutsche Bank in das Visier der Ermittler geraten sein, denn es besteht der
Verdacht, dass über eine frühere Gesellschaft derselben, der Regula Limited,
für Kunden diverse Briefkastenfirmen gegründet und damit geholfen worden sein
soll, Steuern zu hinterziehen. Bereits im November letzten Jahres sollen die
Geschäftsräume der Deutschen Bank in diesem Zusammenhang durchsucht worden sein
und es wurden nach Angaben der Ermittler diverse Geschäftsunterlagen in
schriftlicher und elektronischer Form sichergestellt. Das Ganze geht wohl
hauptsächlich auf die Enthüllungen durch ein internationales Mediennetzwerk im
Frühjahr 2016 zurück, wonach die zugespielten Datenberge große Geldströme nach
Panama zeigten, wo Tausende Briefkastenfirmen angesiedelt sind.
Man
sollte nach wie vor davon ausgehen, dass es nicht nur um ein paar vermögende
Privatpersonen geht, sondern um weitere Personen, welche Konten im Ausland bzw.
Panama unterhalten. Nach wie vor findet also eine massive Treibjagd auf
Steuersünder statt. Ursprünglich waren es die von den Bundesländern, hier vor
allem Nordrhein-Westfalen (der Bund hält sich mangels Zuständigkeit vornehm
heraus), gekauften und von Dritten rechtswidrig erlangten Bankdaten über eine
Vielzahl von Bundesbürgern, welche Konten im Ausland unterhielten und jetzt
noch hinzukommend diejenigen, welche durch die Verwertung der Panama Papers
aufgefallen sind. Dies zeigt ganz klar, dass die Verfolgung dieser
Sachverhalte nach wie vor nicht zu Ende ist und jeder potentiell Betroffene
sich gut überlegen sollte, ob er nicht doch den Weg in die Steuerehrlichkeit
sucht. Leider wurden die Rahmenbedingungen für eine Selbstanzeige immer mehr
verschärft, was die Entscheidung nicht leichter macht, aber eine solche dennoch
in Betracht gezogen werden sollte.
Viele
Betroffene haben bereits die Möglichkeit der Selbstanzeige genutzt, um im
günstigsten Falle Steuerfreiheit zu erlangen. Welche Hürden dabei im Einzelnen
zu bewältigen sind, wurde von dem ESK Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Steuerrecht, Axel Widmaier, bereits in früheren Beiträgen ausführlich
dargelegt.
Es
wurden in der Vergangenheit Steuerdaten aus erworbenen CD`s an verschiedene
Finanzministerien übermittelt und aufgrund mehrerer mit Steuerfahndern
geführten Gespräche ergibt sich, dass über das Warten auf Selbstanzeigen
hinaus, die Steuerfahndung aktiv mit Hausdurchsuchungen tätig ist, also man
sich mit einer Entscheidung nicht zu viel Zeit lassen sollte!!!. Es kann also
gut sein, dass Beamte der Steuerfahndung (Steufa) bei Privatleuten, die keine
Selbstanzeige abgegeben hatten und eben darauf spekulierten, nicht auf einer
CD oder den Panama Papers gespeichert zu sein, erscheinen werden. Für die
Fahnder ist es ein Leichtes abzugleichen, wer keine Selbstanzeige eingereicht
hat.
Grundsätzlich
besteht immer noch die Möglichkeit, zu versuchen, die Straffreiheit zu erlangen
und man sollte dies, unabhängig von der eigenen Einschätzung einer drohenden
Entdeckung, ernsthaft überlegen.
Ein
weiteres Argument für ein solches Vorgehen ist bei versteckten Konten darin zu
sehen, als es durchaus sein kann, dass aufgrund des Alters des
Steuerpflichtigen möglicherweise der Vorgang vergessen wird, bzw. Belege
nachher nicht mehr auffindbar sind und keiner mehr weiß, wo sich das Konto
überhaupt befindet. Hier stehen zwar nicht steuerliche Aspekte im
Vordergrund sondern die bange Frage, kommt
man noch an das Geld.
Sollte
man sich zu einer Selbstanzeige/Nacherklärung entscheiden ist eine sachgerechte
Beratung unerlässlich, da die Durchführung der Selbstanzeige, bzw. die zu
beachtenden Hindernisse, nicht gering sind. Will man sich diesen Vorteil nicht
verscherzen, müssen die Spielregeln eingehalten werden. Gerade die abgestufte
Selbstanzeige, oder besser gesagt die Nacherklärung, bedarf einer sorgfältigen
Bearbeitung. Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der ESK Fachanwalt für
Steuerrecht, Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Der erfahrene Steuerexperte steht Ihnen bei dieser schwierigen und komplexen
Materie gern hilfreich zur Seite. Er hat über Jahrzehnte hinweg im Hinblick auf
eine Vielzahl an bearbeiteten Fälle wegen hinterzogener Steuern Erfahrungen mit
den Behörden sammeln können und die absolute Vertraulichkeit aller
Informationen steht für ihn an oberster Stelle. Eine Kontaktaufnahme kann
direkt mit der Kanzlei erfolgen und wie normalerweise eine Durchsuchung abläuft
und was man beachten soll, können Sie seinem Videobeitrag "Wenn die Steuerfahnder
vor der Türe stehen" entnehmen. Hier geht es zum Video. https://www.youtube.com/watch?v=E0Mhtoz1spQ
Dieser
Text gibt den Beitrag vom 17.05.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Autor:
Rechtsanwalt Axel Widmaier, Fachanwalt für Steuerrecht
Poststraße 14
69115 Heidelberg
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 - 40 26 52
Telefax: 06221 - 40 26 45
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E-Mail: awidmaier@widmaier-ra.com
Internet: www.rechtsanwalt-widmaier.de
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Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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64807
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06071-9816813
Telefax:
06071-9816829
- Im Hinblick auf den Umstand, dass man
die noch verbleibende Zeit, im eigenen Interesse sinnvoll nutzen sollte
empfiehlt der ESK für ein erstes Gespräch Herrn Rechtsanwalt Axel Widmaier
in Heidelberg zu kontaktieren.
Herr
Rechtsanwalt Widmaier ist als Fachanwalt für Steuerrecht u.a. auf dem Gebiet
der Selbstanzeigen schon seit Jahrzehnten tätig und hat in vielen Fällen der
Nichterklärung von Kapitalerträgen Nacherklärungen für die betroffenen
Steuerpflichtigen erfolgreich gefertigt und wirksame sowie daher
strafbefreiende Selbstanzeigen für die Mandanten bei den Finanzämtern
eingereicht. Für nahezu alle Fälle konnte von der strafrechtlichen Seite her
eine Einstellung der Verfahren bei den Straf- und Bußgeldsachenstellen (StraBu)
erreicht werden.
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