Die Anfragen enttäuschter Anleger in den Container -
Direktinvestments P & R aus Grünwald häufen sich. Wieder sind
Versprechungen und Anpreisungen von Beratern unerfüllt geblieben und es drohen
empfindliche Verluste an Vermögen und Lebensqualität.
Rund 1,6 Mio. Verkäufen an etwa 54.000 Anleger steht nach
einem Bericht des Branchendienstes kapital - markt intern (k-mi) vom
18.05.2018, der auf Erkenntnisse aus dem Insolvenzverfahren verweist, nur eine
Containerflotte von ca. 0,6 Mio. gegenüber. Diese enorme Bestandsdifferenz habe
sich über Jahre hinweg aufgebaut und sei schon 2010 signifikant gewesen.
Seit den 90er Jahren
habe k-mi vor der fehlenden Transparenz bei den langjährig positiven
Darstellungen der Geschäftsverläufe der diversen P & R - Unternehmen
gewarnt.
Nach anderen Marktbeobachtern sollen sich selbst den Daten
und Unterlagen, die die Verantwortlichen von P & R immerhin
veröffentlichten, schon seit geraumer Zeit Ungereimtheiten entnehmen lassen.
Eine über Jahre fehlende Transparenz, die jede Angabe zu Unternehmenserfolgen
als bloße Behauptung entwertet und erkennbare Auffälligkeiten im
Geschäftsverlauf hätten bei einer mit branchentypischem Sachverstand durchgeführten
Plausibilitätsprüfung, wie sie jeder Anlageberater schuldet, möglicherweise
erkannt werden müssen.
„In so einem Umfeld bieten sich uns als einschlägig
erfahrenen Rechtsanwälten oft Anknüpfungspunkte für Schadensersatzforderungen
unserer Mandantschaft“. Sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Deshalb findet, wer sich nicht allein mit der Aussicht auf
den ungewissen Erfolg eines vermutlich zudem langwierigen Insolvenzverfahrens
vertrösten lassen will, bei der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
eine Reihe von vergleichbaren Fällen und Empfehlungen.
- Für
zahlreiche Mandanten macht diese Kanzlei bereits erfolgversprechende
Schadenersatzansprüche geltend, betreibt die Rückabwicklung diverser
Beteiligungen und sonstiger Anlagen und berät bei der Abwehr von
Rückforderungen von Ausschüttungen und Nachschussforderungen.
Die Aussichten für ein
erfolgreiches Vorgehen sind erfreulich oft überdurchschnittlich gut.
Denn beim Vertrieb solcher Investitionen handelt es sich
überwiegend schon wegen verheimlichter Interessengegensätze (Stichwort
"Rückvergütungen") um den „klassischen Fall“ einer Haftung der
beratenden Bank oder Sparkasse. Kreditinstitute und Freie Berater schulden
zudem Schadensersatz, wenn sie z. B. nicht vor erkennbaren Risiken, wie oben
erwähnt, gewarnt und wegen mangelhafter Plausibilitätsprüfungen fehlerhafte
Empfehlungen gegeben haben.
Ein
Schadensersatzanspruch ist u. a. darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als
wäre das Investment nie getätigt worden. Es ist vollständig rückabzuwickeln.
Neben Erstattung des Anlagebetrags und der Verfahrenskosten
wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen.
Eventuelle Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine
Beteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten
Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.
- Je
früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher
kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von
fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Sie sind gern eingeladen, sich von den hier berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälten unverbindlich
und kostenfrei aufzeigen zu lassen, welche konkreten Möglichkeiten bei Ihrer
Investition in P & R Container bestehen, Schadensersatz zu erlangen und,
sollte es doch dazu kommen, unberechtigte Forderungen von Dritten abzuwehren.
- Wer
fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für
ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Melden Sie sich als Fördermitglied zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
P&R Container-Investments an. Senden Sie danach den Rechtsanwälten unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die
Sie vor oder anlässlich eines Investments erhalten haben (z. B.
Durchschrift/Kopie der Vertragsunterlagen, Annahmebestätigung der Verwaltung,
gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert)
kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut oder der
sonstige Berater die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine
Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Investition tätigte, sollte den
Rechtsanwälten die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Die Informationen, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen
in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht,
Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Diese
Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen
erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen
zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird.
- Die
Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Anwälte aufzeigen können, sind
vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche
Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller (Fonds-) und
sonstigen Anlagen, seien es Medien-, Schiffs ,Windkraft-, Immobilien- oder
andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns
gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete
Einschätzung auch dazu geben können. Auch gut laufende Anlagen bieten oft noch
Verbesserungspotential.
Nehmen sie gern Kontakt mit uns auf wenn sie Fragen zu
diesem oder anderen Themen haben.
Fakten zu der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:
Der Kanzleiinhaber und seine Mitstreiter sind ausschließlich im
Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 30
Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei
mit ihren zentral gelegenen Büroräumen in einer deutschen Landeshauptstadt gut
aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung
vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von
Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins
WirtschaftsWoche ist der hier berichtende Rechtsanwalt einer der "besten
deutschen Anlegeranwälte".
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
- Anleger
die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer
Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung
ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie
keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen.
Sie wollen weiterhin
informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
jg
Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de