Betroffene Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als
die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt handeln. Der UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen
mbH für jedes seiner Fördermitglieder
direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung geltend machen.
Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten,
von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen,
dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen
Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert,
dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.
Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem
„Rechtsstaat“ noch eine Rolle spielen,
darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß
zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen
Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs
sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der
Investitionsschutz?
- Eine Motorsteuerung, die
erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem
Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer
Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines
Fahrzeugs.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine
Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die
Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
- Der
Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine
vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. So hat
das LG Bonn kürzlich entschieden.
- Mit
dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens,
haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Sie haben demnach das
Recht auf Nachbesserung.
Das Update der
Motorensoftware reicht nach Einschätzung von Fachleuten und Juristen nicht aus
und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden!
Der Motor läuft nämlich danach permanent im Prüfstandsmodus.
So wird der Stickoxid-Ausstoß (NOx) deutlich reduziert. Was freilich so nie
vorgesehen war – genau deshalb gab es ja die Umschalt-Software. Langzeitschäden
können nicht ausgeschlossen werden. Das Zwangs-Update von VW wird mittlerweile
auch von einigen Gerichten kritisch gesehen. Das hindert das
Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht daran einen Rückruf anzuordnen, von dem es
eigentlich hätte wissen müssen, dass das Risiko von Folgeschäden für die
Fahrzeugbesitzer nicht akzeptabel ist.
- Das
Landgericht Siegen hat entschieden, dass die Installation von Software in
einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt
als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige
vorsätzliche Täuschung darstellt.
- Außerdem
sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein
Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet
sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen
Auswirkungen auftreten würden.
- Das
Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und
stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe.
- Die
Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das
Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da
der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr
deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.
- Die
Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf
anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe
scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu
erzielen.
Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen
für illegale Abschalteinrichtungen fordert. Wörtlich heißt es in der Verordnung
715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend
sein.“
Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor.
Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann
je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die
Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand
über die Autoindustrie.
Das Ergebnis: Die
Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine
Wiedergutmachung des Schadens..
„Wer jetzt meint, dass
man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und
dazu droht auch noch ein Fahrverbot.
Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.
Was gewinnen die
Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt.
Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen
so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch
vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über
den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt
fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt,
Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der
individuelle Schaden geltend gemacht werden.
Bemerkung des UTR
e.V.:
Der wirtschaftliche Schaden für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge
- auch mit verursacht durch fragwürdiger Messmethoden - beträgt mehrere
Milliarden Euro. Der rechtstreue Bürger reibt sich jetzt erstaunt die Augen,
dass er bestraft werden soll und nicht die Verursacher des Desasters. Die
totale Verquickung der Politik mit dem Kapital ist die Ursache des Übels und
produziert wie am Fließband, Verarmung, Chaos und Umweltschäden. Der eigene
Machterhalt ist offensichtlich wichtiger, als sich um die Belange der Bürger zu
kümmern.
Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von
Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer
Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern
willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.
Betroffene
Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen,
sollten jetzt unbedingt handeln.
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die
geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft
Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
- UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
- BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
- EXPRESS
INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
- 1
Prozessfinanzierungsgesellschaft
- 4
BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
- Journalisten
aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
- Der
UTR e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH für jedes seiner Fördermitglieder im
Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung
gelten machen.
- Damit
wird zunächst eine außergerichtliche Erledigung angestrebt.
Die geschädigten Autokäufer
können wählen welche Forderung durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend
gemacht werden soll.
1.
Auto
zurück – Geld zurück.
2.
Umtausch
gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
3.
Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über
einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich gerne den Maßnahmen gegen die
betroffenen Autokonzerne anschließen. Als Fördermitglied des UTR
e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können
Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft
für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend machen lassen.
Der BSZ e.V. ruft alle
betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im
Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert
diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im
Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie
in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht
unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu
ihrem Fahrzeug.
Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres
Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“ verwenden.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
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