Dienstag, Juli 04, 2017

Bei vielen Investitionen werden die Kapitalanleger getäuscht, belogen und hinter die Fichte geführt, dass sich die Balken biegen.

Kapitalanleger wissen meist ganz genau, dass höhere Renditen immer auf Kosten eines erhöhten Risikos gehen.  Jedoch werden immer wieder Angebote an Kleinanleger herangetragen, die sie glauben machen sollen, dass es auch höchste Renditen ohne erhöhtes Risiko gibt! Dazu der BSZ e.V.: „Es gibt keine Ausnahmen von dieser Regel.“

Ganz perfide wurden so Anleger mit ökologischem Bewusstsein mit hohen Renditen in „grüne Anlagen“ gelockt und wie sich in vielen Fällen zeigt gnadenlos hinters Licht geführt.  Die    Anleger  wurden mit teilweise abenteuerlichen Vertriebsmethoden geködert.

Die Masche ist uralt aber immer noch sehr erfolgreich:

Verspreche hohe Renditen mit wenig oder keinem Risiko und schon hast du die Hand in der Brieftasche des Anlegers. Diese Investitionen sind jedoch immer ganz genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen. Sie sind alle das pure Risiko mit der hohen Wahrscheinlichkeit des Kapitalverlustes!

Für den BSZ e.V. ist es erstaunlich wie viele Anleger ihre gesamten Ersparnisse in diese Anlagen investiert haben. Es ist egal wie gut eine Investitionsmöglichkeit auch klingen mag, man sollte nie sein ganzes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens in ein Investment stecken.

In letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt.

Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren. In vielen Fällen sind es auch die Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die  Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen, Sparbuchverträgen und Anlagen in Fonds sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte Anlageberatung findet übrigens nicht nur am Bankschalter sondern auch  im Wohnzimmer statt.          

Es gibt sie immer noch, die ungewollte Mitbringsel aus dem Urlaub: Timesharingverträge! Es sitzen viele Urlauber auf Timesharingverträgen, die sie eigentlich gar nicht wollten, die sie aber jetzt teuer zu stehen kommen.  

Menschen die Geld anlegen möchten sind in der Regel angenehm überrascht, wenn sie von einem angeblichen Broker einen Anruf erhalten, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen.  Oder aber es wird der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche, bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit Steuerabschreibung erklärt. Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

Der Penny-Stock-Betrug erlebt seine Renaissance:

Das Geschäft mit den billigen Aktien (Penny Stocks) ist oft ein großangelegter mitunter international organisierter Anlagebetrug. Die Werbemaßnahmen und die Akquisition erfolgen dabei ähnlich wie im normalen Geschäftsleben durch Marketing und Vermittler. Eine der gefährlichsten und aggressivsten Vertriebsmethoden für betrügerische Produkte stellt das Telefonmarketing dar. Im Boiler Room also dem angemieteten Büro arbeitet ein Heer von jungen Männern und Frauen, die sogenannten „Opener“. Ihre Aufgabe besteht darin, täglich unzählige Personen  anzurufen (Cold Calls) um sie für Spekulationen in Aktien zu gewinnen. Die Opener werden im  morgendlichen Sales Meeting auf ihre Arbeit am Telefon eingeschworen und mit entsprechenden Vorgaben unter Druck gesetzt. Wer nicht spurt oder zu wenig „produziert“ wird gefeuert! Ein guter Opener schafft am Tag bis zu 250 Anrufe. Dass, es dann natürlich auch viele betrogene Anleger gibt, liegt auf der Hand.

Geschädigte Anleger werden von Firmen kontaktiert welche deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen. Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu. Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann.  Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen. Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann. (Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Man kann es kaum glauben, dass Schneeballsysteme auch heute noch viele  Tausende Geschädigte produzieren können.

Spam ist eine nervige Sache, aber in den üblichen Dosen inzwischen etabliert. Doch wenn Spam professionell mit dem Zweck der betrügerischen Geldanlage in großen Mengen gezielt verschickt wird, ist dies nicht nur für die betroffenen Anleger übel, sondern auch für die Empfänger dieser Mails.

Den Unternehmen des Kapitalmarkts gelingt es immer wieder  mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. Cicero (106–43 v. Chr.)

So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlagergerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Warum sind es oft gerade die windigsten Anlagemodelle bei denen oft überdurchschnittlich viele Anleger ihr Geld verlieren? 

Oft gelingt es den Initiatoren, charismatische Vertriebsmanager  zum Vertrieb ihrer Produkte zu gewinnen. Diese Profis sind in der Lage innerhalb kürzester Zeit  ein Heer von zum größten Teil ahnungslosen Helfershelfern aus der Finanzdienstleistungsbranche zum Vertrieb der Produkte einzusetzen. Die Gier nach hohen Provisionen verdrängt offensichtlich die Zweifel an der Seriosität der betreffenden Finanzprodukte.

Der Grund dafür, dass gerade in Deutschland derart viel Anlegergeld verbrannt wird, liegt nach Erkenntnis des BSZ e.V. nicht zuletzt in der mangelnden Klagebereitschaft der Geschädigten.  Dazu kommt noch, dass hierzu Lande die Meinung vertreten wird, bei Kapitalanlagen seien Kapitalverluste durch Betrug kaum zu vermeiden und im übrigen habe der Staat für die notwendige Sicherheit zu sorgen. Die vorhandenen staatlichen und vom Staat finanziell geförderten Stellen, sind mit dieser Aufgabe aber offensichtlich überfordert.

In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass die effektivste und zugleich kostengünstigste Art der Schadensvermeidung die ständige Sammlung, Veröffentlichung und Auswertung  aller relevanten Informationen ist. Der BSZ e.V. praktiziert dies seit nunmehr bald 20 Jahren. Allerdings muss auch gesagt werde, dass sich die Initiatoren fragwürdiger Anlagemodelle gegen kritische Berichterstattung oft mit Unterlassungsklagen mit Streitwerten in utopischer Höhe zur Wehr setzen. Sie bedienen sich dabei teuerer Wirtschaftskanzleien mit Abmahnspezialisten. Die Anlageinitiatoren haben dabei nichts zu verlieren! Außerdem wollen Sie ihre Glaubwürdigkeit wieder herstellen und natürlich auch Angst einflößen. Die Abmahnanwälte tragen somit erheblich dazu bei, dass sich Kapitalvernichtende Anlagemodelle länger am Markt halten können, als es eigentlich notwendig wäre.

Besonders frustrierend für geschädigte Kapitalanleger ist, wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert werden.

Immer öfter werden diese Ansprüche durch Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften wollen damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger steigern.

Die Anleger haben in der Regel sauberes Geld einbezahlt, aber durch ungesetzliche Machenschaften der Finanzinvestoren ist es zu schmutzigem Geld geworden. Um dieses schmutzige Geld nun wieder gefahrlos in den legalen Wirtschaftskreislauf einführen zu können, muss es in die Waschmaschine. Geldwäsche nennt man das. Die Herkunft des Geldes wird dann durch vielfältige Transaktionen unter Einschaltung von Briefkastenfirmen, Treuhändern, Offshore-Konten, Steueroasen und falschen Identitäten verschleiert.

Die Errichtung  von „International Business Companies (IBC)“  - auf Deutsch „Briefkastenfirma“ ist eine Angelegenheit von wenigen Tagen. Die Gründungsgebühren sind gering, Haftungskapital ist nicht erforderlich, die Gründung kann anonym erfolgen. Diese Briefkastenfirmen werden oft nur für eine einzige Aktion gegründet, Danach verschwinden sie wieder.

Für die Geldwäsche wird oft ein größerer Zeitaufwand betrieben als man ihn in die Anlage investiert hat. Für die professionelle Geldwäsche finden sich immer wieder Länder mit unzureichender Gesetzeslage, mangelnder Kontrolle und Banken die sich nicht mit Überprüfungen belasten wollen.

Das Geld um welches man Sie als Anleger betrogen hat, findet sich dann nach einiger Zeit auf dem Bankkonto irgendeines seriösen Deutschen Unternehmens oder eines „erfolgreichen“ Geschäftsmanns wieder. Das muss so nicht sein, passiert aber in vielen Fällen  genau so.

Man schätzt, dass das Geldwäschevolumen in Deutschland bei 100 Milliarden Euro jährlich liegt!  Wobei die Geldwäsche bei Kapitalanlagen bisher kaum in das Visier der Ermittler geraten zu sein scheint.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird.

Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko!

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt  der erste Weg in der Regel in die nächst gelegene Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für  Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das Kanzleien die im Bereich Kapitalmarkrecht noch nicht positiv aufgefallen sind geschweige denn, für den Anleger hilfreiche Veröffentlichungen vorzuweisen haben.  Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen.

Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.  Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Organisationen und auch Interessengemeinschaften die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten sind sehr hilfreich und auch dringend notwendig.

Dazu gehört auch der BSZ® e.V. Der BSZ® e.V. ist ein unabhängiger, weisungsfreier eingetragener Verbraucherschutzverein der mit seinem Anlegerschutzprogramm mit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beiträgt, das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt stärkt und die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze schützt. Ob eine einzelne Anwaltskanzlei oder auch zwei diese Aufgabe so wahrnehmen wollen oder können, darf jedermann selbst beurteilen.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien  sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern. Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg.  Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V.  sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle  rechtzeitig daran gehindert werden  Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu   neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
  
Betroffene Anleger können sich auch gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Der BSZ® e.V.  arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger  mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.  Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Juli 03, 2017

Anlegerschutz ein Ritt auf der Rasierklinge

In letzter Zeit entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Kapitalvernichter größer und mächtiger ist als die der Anlegerschützer. Wer heute einen geschädigten Kapitalanleger ermuntert, sich gegen den erlittenen finanziellen Schaden zu wehren und einen Anwalt mit der Durchsetzung von Schadensersatz zu beauftragen, muss sich auf einiges gefasst machen.

Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung  der Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine gehört zum eingeübten Programm. Initiiert werden diese Kampagnen oft von der Finanzindustrie also von Kapitalvernichtern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen  und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Anleger gnadenlos ausnutzen. Leider lassen sich auch einige Medien und auch einige mit Steuergeldern subventionierte Anlegerschützer vor diesem Karren spannen. „Warum manch Anwälte glauben sich auch daran beteiligen zu müssen, ist wohl einem falsch verstandenen Marketingverhalten geschuldet“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Die oft laxe Rechtsverfolgung der Kapitalvernichtung trägt mit dazu bei, dass immer mehr Anleger ihre Spargroschen verlieren.

Wer gegen dieses schändliche Treiben einschreitet, hat mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhalt zu konterkarieren und schlussendlich den Anlegerschützer als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.

Auch die Rechtsanwälte sind Unternehmer und müssen schon aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ihre Kanzlei wie ein Unternehmen führen. Ein Unternehmen definiert sich über seine Produkte, der Rechtsanwalt über seine Fachgebiete. Für jedes Fachgebiet wird er eine dafür in Frage kommende Personengruppe definieren und diese natürlich auch bewerben. Wegen dieser betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit wurde in den letzten Jahren die bis dahin bestehende Unmöglichkeit anwaltlicher Werbung weites gehend beseitigt.

Heute sind viele Anwaltskanzleien im Gegensatz zu früheren Zeiten  überregional manche sogar international tätig. Gerade die Anlegerschutzanwälte bieten ihre Beratungsleistungen flächendeckend an und möchten, wie jedes Unternehmen auch, ihre Marktanteile ausbauen. Für den Rat- und Rechtsuchenden hat die Spezialisierung der Anwälte den Vorteil sich nicht mehr auf den „Anwalt seiner Wahl“ beschränken zu müssen, sondern dass er den sachbezogenen Spezialisten beauftragen kann.

Die Rechtsanwälte machen genau dass, was die Mandanten von ihnen erwarten, sie sind im Recht kundig, decken Rechtsfehler auf und verhelfen ihren Auftraggebern zu ihrem Recht. Über die Güte der geleisteten Dienstleistung von Rechtsanwälten entscheiden die Mandanten, sonst niemand! Es liegt an jedem einzelnen Anwalt wie sein Mandant den Leistungsumfang, die Beratungsleistung und das Honorar einschätzt. Unzufriedenen Mandanten wurde in der Regel nicht deutlich genug der Nutzen der Beratungsleistung und die Vorteile die sie  daraus ziehen konnten vermittelt.

Leider gibt es auch Anwälte die mehr an Umsatz und Profit interessiert sind als an Recht und Gerechtigkeit.

Die sind  für ihre Mandanten tatsächlich ein Risiko.  Wegen der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis noch mal die Schludrigkeit manch anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig mitunter geboten wird

Sie haben ein Rechtsproblem. Sie gehen zu einem Rechtsanwalt. Dort schildern Sie Ihren Fall und der Anwalt übernimmt ihn. Sie unterschreiben ein Formular, das sich "Vollmacht" nennt, mit dem Sie praktisch Ihre sämtlichen Rechte gegenüber dem Anwalt aufgeben. Außerdem leisten Sie noch einen stattlichen Vorschuss! Wenn Sie jetzt glauben damit seien Sie Ihr Rechtsproblem los, dann kann das so sein - muss aber nicht! ...

Viele Kapitalanleger nehmen Ihre Verluste hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, ihren Anspruch vor Gericht einzuklagen obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. 

Durch Falschberatung bei Kapitalanlagen entstehen gigantische Schadenssummen.

Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.

Betroffene wissen, wie schwierig es ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber einem Geldinstitut durchzusetzen, so dass es immer notwendig sein wird, mit Hilfe eines sachkundigen Anwalts die Rechts- und Beweislage zu erörtern.

Aber Vorsicht! Anwälte gibt es viele.

Aber leider nur wenige die sich mit dieser Materie auskennen und einem Geschädigten wirklich weiter zu helfen wissen. Auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit der Geschädigten nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Einige (voraussichtlich erfolglose) Schreiben oder gar Gerichtsverfahren werden eingeleitet und dem Klienten laut  Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Der damit angerichtete Schaden beim Geschädigten ist katastrophal. Eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Geschädigten und irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit. Aber auch ein erheblicher juristischer und volkswirtschaftlicher Schaden wird damit angerichtet. Mit schlecht geführten Verhandlungen werden Vergleichsurteile zu Gunsten der Betrüger geschaffen

Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu machen.  Ist das nicht zielführend, sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.

Um festzustellen ob gegen Ihren Rechtsanwalt ein Regressanspruch besteht, bedarf es umfangreicher Prüfungen.

Diese Prüfung kann von BSZ® Vertragsanwälten durchgeführt werden. Wird festgestellt, dass Sie einen Anspruch gegen Ihren Anwalt haben, setzt sich der zuständige BSZ® Vertragsanwalt direkt mit Ihnen in Verbindung. Er teilt Ihnen mit, worin Ihr Anspruch besteht und welche Kosten bei der Durchsetzung desselben entstehen werden. Sie haben dann die Möglichkeit, dem Anwalt eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, oder die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Schildern Sie bitte schriftlich, knapp und präzise den Vorgang. Teilen Sie uns auch mit, worin Ihrer Meinung nach der Anwaltsfehler besteht, welcher Vermögensschaden Ihnen dadurch entstanden ist und ob der Anwalt Sie darüber aufgeklärt hat, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist.


Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Freitag, Juni 30, 2017

Kapitalanlage gescheitert? „Gewinne oder Verliere ich meinen Prozess?“ „Wer zahlt wenn ich verliere?“ Wie finde ich den richtigen Anwalt?


Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg.

Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der ihre Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?

Um so bei der Vielzahl der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwälte wahrgenommen zu werden gehen nun neben den bekannten „Berufsempörern“   inzwischen auch einige Rechtsanwälte dazu über, sich als Oberlehrer des Anlegerschutzes aufzuspielen und vor dem „Mandantenfang“ durch Vereine oder andere Rechtsanwälte zu warnen.

Wir haben uns hierzu speziell einige Rechtsanwaltskanzleien näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit großem Erfolg für Anleger tätig zu sein.

Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhaftes Versenden von Werbeschreiben  auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel nennenswerte Erfolge für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht entdecken, und oft finden sich in den auf deren Internetseiten veröffentlichten Texten nur landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl eher zufällig gewonnen wurden. Oft berichten diese Kanzleien aber auch über Urteile die sie gar nicht selbst erstritten haben. Da schmückt man sich quasi mit fremden Federn.  

Fragen Sie immer, wie ein Verfahren in letzter Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im Kapitalanlagebereich vertreten.

Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige Pressearbeit stecken.

Immer wieder werben Rechtsanwälte damit, dass ihre Kanzlei in irgendeiner Liste als eine zu den zehn besten Kanzleien für ein bestimmtes Rechtsgebiet benannt werde.

So weit so gut. Aber was hilft eine solche Aussage dem Mandanten? Hat der Mandant hier größere Chancen einen Rechtstreit vor Gericht zu gewinnen?

Bei jedem Rechtstreit werden die Karten neu gemischt und vergangene – wenn auch eventuell gewonnene- Schlachten zählen nicht mehr, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. 

Der Mandant will in der Regel vom Anwalt wissen wie seine Chancen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu bewerten sind. Da der Anwalt aus wirtschaftlicher Sicht an der Übernahme des Mandats, zumal bei hohen Streitwerten, größtes Interesse hat, wird seine Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite ist das gleiche Szenario zu beobachten.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich in vielen Fällen als reines Würfelspiel.

Ob die zu den in einer  Bewertungsliste10 besten Anwaltskanzleien nun unbedingt auch die besseren Spieler sind, darf angezweifelt werden. 

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, sein Honorar gegenüber seinem Mandanten geltend Machen. Denn ein Anwalt verliert seinen Vergütungsanspruch nicht schon alleine dadurch, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt. So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Bei der Suche nach dem geeigneten Anwalt sollte man sein Augenmerk nicht alleine auf irgendwelche Bewertungslisten sondern auch darauf richten, dass der Anwalt neben seiner fachlichen Kompetenz die notwendige Aufgeschlossenheit und Neugierde seinem Mandanten entgegenbringt und in der Lage ist vorgezeichnete juristische Trampelpfade auch zu verlassen. Ein guter Prognostiker agiert außerhalb einer starren juristischen Denkschule und vorgefertigter Lehrmeinungen.

Der Mandant kann von seinem Anwalt eine sorgfältige Beratung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung und des Schrifttums erwarten.

Er sollte auch über Kosten und Risiken einer gerichtlichen Auseinandersetzung informiert werden.   Was er vom Anwalt nicht fordern kann, ist das richtige Ergebnis eines Prozesses vorherzusagen.

Natürlich will sich kein Anwalt mit seiner Prognose über den Ausgang eines Prozesses zu weit aus dem Fenster lehnen. Also versteckt er sich hinter der berühmten so wohl als auch Prognose und formuliert mit „hätte“, „könnte“ oder „dürfte“. Damit hat der Anwalt seine Prognose weites gehend abgesichert. Eine wirkliche Entscheidungsgrundlage hat der Mandant damit aber immer noch nicht in der Hand,

Gerade bei den Anwälte die sich gerne in den best of Listen geführt sehen, sind die Prognosen oft „so wohl“, „als auch“. Man nimmt sich selbst zu wichtig und scheut sich vor präzisen Antworten, ergeht sich in vagen Formulierungen und trägt offenbar schwer an der Last, demnächst nicht mehr in der best of Liste aufgeführt zu werden.

Wie können Sie sich als Anleger nun vor unseriösen Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:

1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch (durchaus auch telefonisch)  einen Eindruck von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10 Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in dem Bereich.

2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt gehen.

3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und mehr) investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei oder drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, wem sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer, und eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ für seine Fördermitglieder sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel steht.

4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist: Masse statt Klasse (in Anlehnung an einen Artikel der Wirtschaftswoche).

5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt, bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als 200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen. Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend, gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.

6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache dann nicht richtig bearbeitet wird.

Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit und Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.

Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung zu den besten in Deutschland zählen.

Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit, einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ e.V. auch gerne eine Alternative an.

Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren oder gar kostenlose für reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt (besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet.

Haben Sie den falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld "günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.

Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll. Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von solchen Lockangeboten.

Fazit:

Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte  können sich mit der BSZ®  Interessengemeinschaft  ausgewiesene  Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen.  Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Auf den  BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu  und www.rechtsboerse.de  stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Viele geschädigte Kapitalanleger können und wollen keine finanziellen Risiken mehr auf sich nehmen.

Gerade betrogene Anleger, die schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren. Sie bleiben auf der Strecke. Das ist aber nach Meinung des BSZ e.V. der falsche Weg..

Der BSZ e.V. und eine Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen Rechtssuchenden, insbesondere betroffenen Anlegern, zu ihrem Recht verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung. Der mit dem BSZ e.V. verbundene Prozessfinanzierer finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu seinen Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Gesellschaft eingehend geprüft. Entscheidet sich die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft den Fall anzunehmen, werden sämtlicher Kosten übernommen, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstiger Honorare, im vorprozessualen Stadium, insoweit keine Rechtschutzversicherung besteht oder die Rechtschutzversicherung nicht alle Leistungen des eigenen Anwaltes trägt. Falls eine Prozessführung erforderlich ist, wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Das wichtigste Ziel für den geschädigten Anleger ist die Wiederbeschaffung seines investierten Geldes.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle. Leider scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld gutes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab, bedauert Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.

Damit der angerichtete finanzielle Schaden beim Anleger  nicht  in einem Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten, verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit endet, hat der BSZ e.V. für betroffene Anleger eine mächtige Allianz erfahrener Spezialisten geschmiedet.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Juni 29, 2017

Der Rechtsschutz des Bürgers wird nicht nur mit der Kostenkeule erschlagen.

Anlässlich einer aktuell losgetretenen Diskussion über seriöse und unseriöse Anlegerschützer stellt Vorstand Horst Roosen vom BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (Dieburg) fest: „Deutschland ist und bleibt (leider) das Dorado der Kapitalvernichter“. „Zu dieser Schussfolgerung muss man  vor dem Hintergrund der vielen Anlageskandale der letzten Jahre in Deutschland einfach kommen. Jedes mal waren es überwiegend Kleinanleger die Ihr Geld verloren haben. Jährlich werden Milliardenbeträge in Deutschland mit zweifelhaften Anlageangeboten abgeschöpft.“

„Unsere französischen Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus Deutschland. Ihnen kann in Frankreich so etwas nicht passieren.“ Der französische Finanzmarkt zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus. Anlegerschutz ist Teil des französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert. Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1885 erläuterte Roosen.

In Deutschland dagegen gehören diese unzulässige Vertriebsmethoden insbesondere das "cold calling" bei vielen Finanzdienstleistern  aber ganz offensichtlich zum Standardvertriebskonzept. Der BSZ® e.V. kritisiert, dass dieser Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem Papier steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht nämlich anders aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten Missstand entwickelt. Der Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat rät Roosen.

Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist.

Vor allem finanziell. Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn nicht sind sie nicht selten nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

In zahllosen Fällen mit vielen geschädigten Kapitalanlegern und hohen finanziellen Schäden zeigt sich, dass es einen wirksamen Verbraucherschutz für Anleger in Deutschland faktisch nicht gibt. Zu dieser Erkenntnis kommen immer mehr geschädigte Kapitalanleger. 

Dem Anlegerschutz wird allerdings ein Bärendienst erwiesen,

wenn man einen ganzen Berufsstand unter den Verdacht der Abzockerei stellt und Anlegerschutzvereine die teilweise über viele Jahre ohne jegliche staatliche Unterstützung durch ihr Wirken im Anlegerschutz hervorragende Arbeit leisten und vielen Anlegern wirkungsvoll helfen konnten verunglimpft.  Es sind dann auch immer die gleichen Leute und die gleichen Institutionen, welche routiniert solche Empörungswellen lostreten.

Wie in jeder Branche gibt es sehr gute, gute,  weniger gute, seriöse und weniger seriöse Marktteilnehmer. So ist das bei den Rechtsanwälten und bei den Anlegerschützern auch. Und sicher auch bei denjenigen die gerne solche Empörungswellen lostreten.

Der Anleger muss vor Kapitalverlust durch Falschberatung und miesen Kapitalprodukten gewarnt und geschützt werden. Die Anleger sind schon selbst in der Lage zu entscheiden wem sie ihr Vertrauen bei der Bearbeitung einer schief gelaufenen Investition schlussendlich schenken.

Die finanziellen Schmarotzer, die auf Kosten der Anleger leben, das sind nicht die Anlegerschützer sondern die Banken und Finanzdienstleister die den Anlegern für sie ungeeignete Produkte unterjubeln. Ein Finanzsystem dass politisch von der Finanzindustrie gekapert wurde und staatlich geförderter Anlegerschutz der sich offensichtlich schon der neoliberalen Agenda unterworfen hat wird kaum dazu beitragen, Anleger nachhaltig vor Verlusten zu schützen.

„Ich will kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterherwerfen“,

das ist die Ausrede vieler Kapitalanleger die mit Ihrer Investition Schiffbruch erlitten haben. Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in einen Gewinn zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.

Aus diesem Grund erhalten betroffene Anleger immer wieder Post von Helfern die kostenlose Hilfe anbieten. Es ist kaum, anzunehmen, dass diese Anbieter Tausende Euro in Briefaktionen investieren, wenn sie damit nicht ein lukratives Geschäftsmodell verfolgen würden. Also Vorsicht! –sonst werfen Sie tatsächlich gutes Geld dem schlechten Geld hinterher.

Gehören Sie eventuell zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?

Dabei können die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Das gilt für die Mehrheit aller  Fondsanlagen,  seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.

Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen.

Grundsätzliches zum Schadensersatz bei Fondsanlagen

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.  Sie ist vollständig rückabzuwickeln.

Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt der BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es,

ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,

entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.

Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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