Dienstag, September 03, 2019

Betrug durch Binäre Optionen und FOREX. Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.

Sämtliche Aufsichtsbehörden warnen vor Betrug beim Handel mit Binären Optionen. Zwar kann der Handel mit binären Optionen nicht schlechthin als Betrug bezeichnet werden, jedoch haben viele Anbieter betrügerische Absichten. (whistleblower.24.eu)

Der Handel mit binären Optionen oder Forex wird Verbrauchern, häufig von unbekannten ausländischen Unternehmen am Telefon angeboten.  Binäre Optionen und Forex-Produkte sind äußerst spekulative und besonders riskante Produkte. Diese verführerischen, komplizierten Programme umgibt ein Hauch von Weltläufigkeit und scheinbar grenzenlosen Investmentchancen.


Anbieter, die diese Optionen oder Forex-Produkte anbieten, versprechen den Anlegern, mit Leichtigkeit Geld zu verdienen. Dies ist jedoch ein riskantes Finanzprodukt, und die Chance, die gesamte Investition zu verlieren, ist größer als die Aussicht, Geld zu verdienen. Es ist daher gefährlich, in binäre Optionen oder Forex-Produkte zu investieren. Der vermeintlich schnelle Gewinn durch Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird für immer mehr Anleger zur Verlustfalle. Viele dieser Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut. Dort verliert jeder Investor  mit absoluter Sicherheit sein Geld.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird.  Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, wird behauptet, dass dieser durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.

Die Software ist so manipuliert dass am Ende immer die Kunden die Verlierer sind. Ist der Kunde restlos ausgenommen und sein Geld vom Konto verschwunden, kann er die Betrüger telefonisch nicht mehr erreichen. Die haben einfach seine Nummer in ihrem System blockiert.  Die Betrüger bleiben aber mit dem Kunden solange in Kontakt, bis sie ihn restlos ausgenommen haben. Danach gibt es für den Betrogenen keine Kontaktmöglichkeiten mehr. Angst vor Entdeckung müssen die Finanz-Gangster nicht haben. Die abgezockten Anleger verfügen nämlich nur  über aus völlig aus der Luft gegriffene wertlose Daten.

Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet.

Mit fingierten Plattformen für Finanzwetten sind im Internet binnen weniger Jahre hunderttausende Anleger aus Deutschland angelockt und viele davon betrogen worden. Weltweit dürfte die Zahl der Betroffenen in die Millionen gehen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Manche Betrugsfirmen arbeiten unter 15 bis 20 verschiedenen Firmennamen. Da werden Milliarden von Euro eingesammelt. Ohne „schützende Hand“ von „mächtiger Seite“ ist so etwas nicht möglich.  Es ist eine richtige Industrie entstanden. Viele Firmen sind von Israel aus tätig. Es soll sogar ein Franchise Modell geben bei dem das kriminelle Konzept als Geschäftsmodell weiter verbreitet wird. Die Franchisenehmer werden sogar entsprechend trainiert und mit dem notwendigen Betrugs- Know-How versorgt.  

Dass der  Forex und CFD Handel in vielen Staaten mittlerweile verboten und damit illegal ist, ficht die Betrüger aber nicht an, sie verlegen ihre Standorte einfach in andere Länder. Die eingesammelten Gelder werden über meist 3- 4 verschiedene Länder transferiert und landen schlussendlich auf den privaten Bankkonten der Bosse. Es wurde nie investiert. Es war einfach nur Beute.

In letzter Zeit ist Bulgarien ein beliebtes Land als Firmensitzzentrale der Betrüger geworden. Das beliebteste Land auch „Safe House“ genannt ist jedoch Israel. Die meisten dieser kriminellen Firmen sind tatsächlich auch im Besitz von Israelis. Zypern ist auch ein beliebtes  Land. Die Zypriotischen Behörden verhalten sich gegenüber den Brokern sehr nachsichtig. Der Broker kann hier ohne dass er dafür eine Begründung anführen muss, ein Konto einfrieren. Die Behörden akzeptieren das offensichtlich blind.

Amerika als Standort ist für die Betrüger nicht attraktiv, da die amerikanischen Finanzaufsichtsbehörden, gegen Firmen die gegen die sehr strengen Regeln für Online Trading verstoßen, unnachsichtig verfolgen und mit sehr hohen Strafen belegen. In Europa dagegen geben die Aufsichtsbehörden lediglich eine Warnung heraus.

FinTech minimiert das Geldwäscherisiko auf nahezu Null. Die Online-Broker Industrie soll zu 90% auf Betrug beruhen. Da ist so unvorstellbar viel Geld im Spiel, dass es sich von selbst erklärt, warum Banken keine Skrupel haben Konten für solche Firmen zu eröffnen,  und Experten und Fachmedien auf Facebook, Twitter & Co.  Werbung für diese Online-Broker machen. Die wirtschaftlichen Interessen der  Fin-Tech Industrie sind in einem Beziehungsgeflecht eingebunden, die es den betrogenen Anlegern  sehr schwer macht ihr investiertes Geld zurückzuholen.

Da es alleine in Deutschland geschätzt etwa eine Million Geschädigte dieser Finanz-Betrugs- Industrie gibt, ist dieses Rechtsgebiet natürlich auch in den Fokus der Anlegerschutzanwälte geraten. Anlegerschutzanwälte versprechen den Geschädigten zwar schnelle Hilfe, aber die ist meist vergeblich. Wie auch, wenn selbst Gerichte die Betrüger nicht stoppen können. Hier kann schlussendlich nur der Gesetzgeber helfen. Zudem haben die betrogenen Anleger oft Verträge unterschrieben, die eine Rückforderung des investierten Geldes unmöglich machen.

Bei Verlusten durch Optionshandel ist äußerste Vorsicht geboten. Denn hinter so manch verlockendem Angebot zum Verlustausgleich, stecken die gleichen Finanzbetrüger und wollen zum zweiten Mal abkassieren.

Nichts unternehmen ist die schlechteste Lösung, abgesehen davon, dass dies den Betrügern in die Karten spielt, ist es einfach wichtig den Kriminellen das Handwerk zu legen. Auch die Banken müssen erkennen, dass es sich nicht lohnt mit solchen Betrugs-Firmen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Mit ständiger Berichterstattung über diese Finanz-Mafia und ihre Helfer, können die Geschäfte der Betrüger empfindlich gestört und die Verluste der Anleger minimiert werden.

Oft gibt es doch  Chancen das Investment zurückzuholen.

Eine mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung operierende Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht. Die ESK Rechtsanwälte kennen viele Fälle, in denen Anleger auf Versprechen der Trader vertraut und dadurch erheblichen finanziellen Schaden erlitten haben. Betroffene Anleger die Verluste durch den Binary Options erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.

Für den Bereich Kapitalanlagen mit Binäre Optionen | Binary Options arbeitet der ESK mit einer fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein  zusammen. Diese Rechtsanwälte  sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum Schwerpunkt FinTech.  Beratung in Sachen Blockchain,  Kryptowährung, ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).

Europaweit gibt es bereits mehrere tausend Opfer von Online-Trading-Plattformen. Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser Betrügereien. Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:
Banküberweisungen stoppen
Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden.
Die Anwälte setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
Kreditkartenzahlungen stoppen
Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld! 
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Finaxis: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Luxemburg.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu  am 03. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt:

Finaxis
mit angeblichem Sitz in
32-36 bd d’Avranches
1160 Luxemburg
Telefon: +49-30-5679-57-49
E-Mail: compliance.de@finaxis.io
Internet: https://finaxis.io

Die CSSF informiert die Öffentlichkeit, dass ihr eine Gesellschaft mit der Bezeichnung Finaxis nicht bekannt ist und diese über keine Genehmigung verfügt, um Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen in oder von Luxemburg aus anzubieten.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Die legendäre "Hockeyschläger"- Klimakurve entpuppt sich als wissenschaftlicher Betrug.

Der UN-Klimabericht von 2001 machte auf den  beispiellosen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im 20. Jahrhundert nach etwa 500 Jahren Klimastabilität aufmerksam. Hauptsächliche Grundlage dieser Aussage war  der sogenannte  "Hockey Stick"  von Dr. Michael Mann.

Es gab aber auch viele Stimmen welche der Meinung waren Manns Grafik sei Betrug. Diese skeptischen Stimmen wurden von den Klima-Spekulanten als Klimaleugner stigmatisiert und unglaubwürdig gemacht. Die Klima-Spekulanten schüren die Angst vor der globalen Erwärmung bis heute mit großem Erfolg. Es wird einfach frech behauptet, dass über 95% der Wissenschaftler die These von Dr. Michael Mann bestätigen.

Die These, wir hatten immer ein gutes unveränderliches Klima und nun hat der Mensch mit den fossilen Brennstoffen das ganze System destabilisiert, und in 13 Jahren ist die Erde nicht mehr zu retten, klingt so schön einfach und einleuchtend.  

Jetzt nimmt der Oberste Gerichtshof von British Columbia mit seinem Urteil gegen Dr. Michael Mann den Klima-Spekulanten ihr schönes Instrument der Angst- und Panikmache, wie einem ungezogenen Kleinkind sein Spielzeug, einfach aus der Hand. Der „Hockey Stick“ ist als wissenschaftlicher Betrug erkannt. Das wird die Klima-Alarmisten aber nicht beeindrucken, befürchtet Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.

***

Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Out of Hockeyschläger. Gericht urteilt gegen den Schöpfer des Klimawandel-Hockeyschlägers

Ein kanadisches Gericht hat gegen Michael Mann entschieden, der die legendäre "Hockeyschläger"-Klimakurve erstellt hat. Er unterlag in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen Tim Ball, Professor für Klimatologie an der Universität von Winnipeg und Autor zahlreicher Bücher über Klimawissenschaften. Ein Urteil mit weiterem Sprengstoff.

Ist der »Hockeyschläger« jetzt endgültig vom Tisch? Und damit die Basis für die These von der menschengemachten Erwärmung der Erde? Sein »Erfinder«, Michael Mann hat gerade in Kanada mit Pauken und Trompeten einen Prozess vor dem Obersten Gericht von British Columbia verloren. Den hatte er gegen Tim Ball angestrengt.

Michael Mann ist »Mister Hockey-Stick«, der mit seiner berühmten Hockeyschläger-Kurve 1998 die Grundlage für Greta Thunbergs und aller anderen Klimabewegten Panik legte. Er nämlich dramatisierte die Temperaturentwicklung der jüngsten Zeit, indem er die Verlaufskurve am Ende willkürlich steil nach oben zog. Mit diesem Kunstgriff brachte Michael Mann mehr Drama in die Klimadiskussion. Für die weltweite Propaganda sorgte Al Gore, Ex-Vizepräsident der US-Demokraten. Der pimpte damit seinen Weltuntergangsfilm »Eine unbequeme Wahrheit« auf. (Grafik Hockeystick-Kurve u.a. hier zu finden oder hier.)

Doch die Temperatur hält sich nicht an die Klimapanik-Vorgaben, pendelt bekanntlich in den vergangenen 30 Jahren um eine relativ gerade Linie, sie steigt und fällt nicht; die mittlere Temperatur der Erde weiß im Augenblick offenbar nicht so recht, ob es wärmer oder kälter werden soll. Das alles passt nicht in das Klimapanik-Konzept mit integriertem Angstfaktor. So kann man schlecht behaupten, wir stünden vor einer katastrophalen Erderwärmung. Bis eben Michael Mann zu seiner Radikallösung griff und am Ende die Kurve fälschte. Das Ergebnis sah wie ein Hockeyschläger aus. Eindrucksvoll – mit dem kleinen Nachteil, dass dies nicht durch die Daten gedeckt wurde.

Der hochgelobte Michael Mann weigerte sich nämlich beharrlich, seine Rohdaten und Computercodes herauszurücken, damit nachgeprüft werden konnte, wie sein berühmter Kunstgriff zustandekam. Mann selbst hielt sich für den Inbegriff der Tugend und Kämpfer für die wissenschaftliche Wahrheit und entpuppte sich letztlich doch als plumper Fälscher. Er erwies sich überdies als sehr empfindlich gegenüber der Kritik, seine Grafik sei gefälscht, und griff immer wieder unter anderem seinen ärgsten Kritiker Tim Ball an. Der heute 81-jährige ist kanadischer Geograph und kritisiert in zahlreichen Kommentaren und Reden die These vom menschenerzeugten Klimawandel. Er warf dem IPCC auch vor, Gelder für die Hypothese der anthropogenen Erwärmung zu verschwenden und damit gleichzeitig richtige Forschung und ein tieferes Verständnis von Klima und Klimawandel zu verhindern.

Den hat der schnell beleidigte Michael Mann verklagt – und jetzt nach neun Jahren den Krieg in Schlachten vor den verschiedenen Instanzen endgültig verloren. Das Gericht wollte Beweise sehen, die konnte Mann nicht liefern. Er muss außerdem Prozesskosten in Millionenhöhe bezahlen. Michael Mann twitterte und wetterte wild um sich, bestreitet jetzt übrigens, dass er verloren hat: »Es gab einige wild unwahrheitsgemäße Behauptungen über die kürzliche Einstellung des Verleumdungsprozesses gegen Tim Ball, der in den sozialen Medien zirkuliert.«

Mann erfuhr sein erstes Waterloo schon vor zehn Jahren bei jenem »Climategate«, als Hacker tausende von internen Mails der Klimaforscher veröffentlichten, aus denen der Schwindel hervorgeht. Climategate eröffnete auch Einblicke in das merkwürdige Gebaren des Potsdamer Klimafolgeninstituts PIK.

Gut möglich, dass auf Mann jetzt sein zweites Waterloo zukommt. Denn hinter dem jüngsten Urteil verbirgt sich Sprengstoff mit drastischen Folgen und weiteren Klagen. Denn das Gericht kann jetzt davon ausgehen, dass der klimatische »Hockeyschläger« auf gefälschten Daten beruht. Der Wissenschaftler hätte in diesem Falle nicht nur gezielt Regierungen getäuscht, sondern auch öffentliche Gelder mit wahrscheinlich krimineller Energie veruntreut. Ein heftiger Vorwurf. Denn dieser »Hockeyschläger« bildet die Grundlage für all die Klimapanik, die hier zahllose Investmentfondsgesellschaften und NGOs abziehen. Diese Grundlage wiederum beruht auf einer Fälschung.

Sie rückt jetzt auch verstärkt den Kardinalfehler der gegenwärtigen Klimapanik-Diskussion ins Rampenlicht: Es gibt keinerlei Kontrolle über das, was an wilden Klimakatastrophentheorien hinausposaunt wird. Die Katastrophenapostel bis hin ins Potsdamer Klimafolgeninstitut PIK (die Jörg Kachelmann kürzlich als: „lustig-scharlataneske[…] Konstruktionen aus der potsdämlich-professoralen Welt […], die so sehr verzweifelt einen Zusammenhang zwischen Hitze und Waldbränden konstruieren“ bezeichnete) dürfen unkontrolliert und unbehelligt jeden Unsinn über menschengemachte Klimaerwärmung erzählen und die Politik in ihrer Zerstörung eines Industrielandes bestärken. Mindestens als unverantwortlich muss eine solche Politik bezeichnet werden, die auf Grundlage einer unbewiesenen Theorie Milliarden verpulvert – ohne jegliche Qualitätskontrollen.

In der Industrie finden nicht umsonst zu allen möglichen Qualitätsfragen permanent Audits statt – in Sachen »Klima« nichts dergleichen. Einige wenige Meinungsmacher bestärken sich lediglich gegenseitig.

Von jenem Hockeyschläger bis hin zu der vorläufigen Schließung des Tagebaues Jänschwalde und der Zerstörung der Autoindustrie ist es ideologisch nur ein kleiner Schritt. Doch jetzt scheint einiges ins Stocken geraten zu sein. Das Urteil in Kanada stürzt die Community der »Klimawissenschaftler« in eine tiefe Krise. »Eine bittere und peinliche Niederlage für den selbsternannten »Nobelpreisträger«, bewertet das Online-Tech-Magazin das Urteil in Kanada und fährt dort: »Hunderte von Peer-Review-Papiere zu Manns Arbeiten – jetzt erweisen sie sich als wertlos.«

Die Klimaapostel agieren zunehmend gereizter, sichtbar an der seit der »Klimakonferenz« in Krakau verstärkten Propaganda. Das System »Greta« ist letztlich die Spitze der Emotionalisierung der Klimapanik, mit der die Heimatfront der Unwilligen geknackt werden soll.

Doch in Amerika zeigt sich, dass die Klimapanik jenseits des großen Teiches gestorben ist. »Greta« interessiert dort weitestgehend niemanden mehr, die Hintermänner in den diversen Fonds hatten wohl mit einem rauschenden Empfang gerechnet, wie das bei Mr. Obama sicherlich der Fall gewesen wäre. Der wird demnächst auf einem prächtigen, 15 Millionen Dollar teuren Anwesen auf Martha’s Vineyard in Massachusetts residieren, direkt am Atlantik. Hat er denn keine Angst vor seinen Prophezeiungen von steigenden Meeresspiegeln und ab- und versinkenden Küsten? Er glaubt wohl selbst nicht so recht an die Klimapanik.
***

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Montag, September 02, 2019

Prime Risk Solutions: auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 02. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet

Prime Risk Solutions
850 3rd. St New York
New York, United States.
Web: www.primerisk-solutions.com
E-Mail.: info@primerisk-solutions.com
Tel: +16465788231
FAX: +18773497042

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
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Worldwide Financing Group : auf der Warnlisten der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörden.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblower.24.eu am 02. September 2019 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) https://www.fma.gv.at  folgendes Unternehmen auf seine Warnliste gesetzt, weil es nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet
Worldwide Financing Group
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3-1-21 Ariake,
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Tokyo,
Japan.
Web: worldwidefinancinggroup.com
E-Mail.: info@worldwidefinancinggroup.com
Tel: + 813 4586 9975

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Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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AM-TRUST FINANCIAL SERVICE kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der AM-TRUST FINANCIAL SERVICE keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht derBaFin. Die AM-TRUST FINANCIAL SERVICE spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt mit Darlehen „zu sehr niedrigen Zinssätzen“, wobei diese „innerhalb von 2 Werktagen genehmigt“ würden.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die AM-TRUST FINANCIAL SERVICE suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten Adresse eine Verbindung zur AmTrust Financial Services, Inc.,New York, Vereinigte Staaten von Amerika, einem zugelassenen, international tätigen Versicherungsunternehmen. Eine solche Verbindung besteht nicht.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

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Sonntag, September 01, 2019

Die Ankunft von Greta in New York war den Amerikanern ziemlich egal.

Während sich ARD und ZDF in ihrer Berichterstattung überschlagen, bleibt New York gelangweilt: Nur wenige Hundert begrüßten Greta Thunberg.

So richtig triumphal war Greta Thunbergs Landung in New York nicht: Nur ein paar hundert Zuschauer, kaum Kameras. In der Weltmetropole interessierten sich nicht mehr Leute für die Ankunft des schwedischen Mädchens. Fridays for Future brachte in Quakenbrück oder Dingolfing mehr Menschen auf die Straße als Greta herself in New York, spottet selbst die Welt.

Etwas Glanz in die Begrüßungspleite brachten die Vereinten Nationen. Die begrüßten Greta an der Verrazano Narrows Bridge welche, die New Yorker Stadtteile Staten Island und Brooklyn verbindet,  mit einer Flottille von 17 Segelbooten, die sie zum Hafen von North Cove in Manhattan begleiteten.  Jedes einzelne Boot stand für eines der 17 Nachhaltigkeitsziele ( Sustainable Development Goals, SDGs).  Gegenüber New Yorker Berichterstattern sagte Stephane Dujarric, Sprecher des Generalsekretärs: "Wir heißen Frau Thunberg willkommen und wünschen ihr einen angenehmen Aufenthalt nach einer langen Reise über das Meer.

Einen anderen Eindruck vermittelten ARD und ZDF: Sie berichteten mit einer Intensität, als wäre sie nicht per Segeljacht gereist, sondern wie Jesus über das Wasser gegangen, von Quakenbrück jetzt der Zieleinlauf in New York: »Greta Thunberg erreicht New York«, »Greta kommt in New York an«, »Greta Thunberg in New York angekommen« – das ZDF hat sich geradezu überschlagen angesichts einer Reise, die klimaschonender zu haben gewesen wäre. Nur mit Mühe und raffiniertem Bild-Schnitt machte das ZDF aus einem Häuflein Beifallspendender einen halben Staatsempfang. Sie bringen es tatsächlich fertig, von »politschen Gespräche in Washington« zu reden, die Greta führen will. Schade nur, dass keine Namen der Gesprächspartner genannt wurden. Vermutlich wäre damit die mangelnde Begeisterung der Amerikaner zu offenkundig geworden.

Dabei gab es sehr wohl Helden der Reise, die einen anerkennenden Bericht wert gewesen wären: Denn erst Wissenschaft und Technik machten einen solchen Trip möglich. Grundlage der Hightech Rennjacht sind drei Tonnen Kohlefaser und Kunstharz für deren Rumpf, die bei 120° im Ofen gebacken wurden. Die chemische Industrie hat bei der Produktion der Kunstharze aus dem Rohstoff Erdöl ganze Arbeit geleistet. Das sind sehr energieintensive Prozesse, bei denen ein hoher Anteil CO2 entsteht. So entstand ein dünner, verhältnismäßig leichter, aber dennoch verwindungssteifer fester Rumpf, der die rauen Wellen durchpflügt. Im Prinzip Plastik. Hilfe, Mikroplastik droht.

Das Design der Jacht wurde im Computer entwickelt, die Geometrie mit unzähligen Simulationsrechnungen in leistungsfähigen Computern durchgerechnet, die erhebliche Mengen an Strom aus Kohle oder Kernkraftwerken verbrauchen. Ohne ein anspruchsvolles Netzwerk von Satelliten, die um die Erde kreisen und aus dem All Wolken, Winde und Wellen beobachten, wäre die Reise ebenfalls nicht möglich gewesen. Der Start eines solchen Satelliten ist immer noch ein technisches Abenteuer, bei dem es darum geht, so viel Energie in so kurzer Zeit wie möglich durch Düsen zu jagen und die Rakete in den Himmel zu heben und zu beschleunigen. Manchmal explodieren sie beim Start, dann müssen ein neuer Satellit und eine neue Rakete her. Die gesamte CO2-Bilanz möchte Greta lieber nicht genauer ansehen.

Die Daten der Satelliten werden in Rechenzentren geschickt, die in anspruchsvollen Rechenoperationen phantastische Prognosen über Wetter, Seegang und Strömungen nahezu in Echtzeit ausspucken. Diese Rechenzentren sowie der Transport der Daten über Internet und Funk verschlingen erhebliche Mengen an Energie und hätten Greta wieder am CO2-Haushalt zweifeln lassen, wenn sie öfters freitags in die Schule gegangen wäre.

So konnten die Profisegler die fast 7.000 km lange Route sechs Tiefdruckgebiete und zwei tropische Wirbelstürme im Zickzack umfahren und Flautengebieten ausweichen. Live, in Farbe, in beeindruckender Darstellung auf großem Bildschirm können sich die Segler online immer neue Routenberechnungen anzeigen lassen – und mit ihrer Online-Gemeinde weltweit sharen. Auch das ist nur mit Kommunikation über Satellit möglich.

Dahinter stehen aufwändige Strömungsberechnungen, die in Rechenzentren erledigt werden; die Ergebnisse werden als fließende Windströmungen scheinbar mühelos und auf dem Bildschirm sichtbar gemacht. Auf einer großen Wetterkarte sind wie selbstverständlich Temperatur, Niederschlag, Windrichtung, Windstärke und auch Wellenhöhe sichtbar. Grandioser gehts kaum. Das mitten auf dem Nordatlantik – eine beeindruckende Leistung der technischen Infrastruktur.

Doch von Dank an Wissenschaft und Technik war nichts zu hören – bislang jedenfalls. Nur mit solcher Hightech im Rücken konnte das Schiff in zwei Wochen den Nordatlantik überqueren. Das macht man auch nur, wenn Zeit keine Rolle spielt. Schon vor dem 1. Weltkrieg benötigten die schnellen Luxusliner nur eine Woche für die Fahrt über den großen Teich, und das sogar mit richtigen Toiletten an Bord.

Die Reise per Schiff kam zustande, weil sich Greta Thunberg weigerte mit dem Flugzeug anzureisen. Sie soll auf einem kohlendioxidneutralen Reisemittel bestanden haben.  Und dann, welch ein Zufall, bot das Team von der  5,5 Millionen teuren Hightech-Yacht seine Hilfe an.

Allerdings war die Wahl des Reisemittels Schiff bei genauem Hinsehen eher eine Entscheidung gegen das Klima. Hätte Greta und ihr Vater das Flugzeug gewählt, wäre gegenüber der Schiffsreise  ein Vielfaches an Kohlendioxid eingespart worden. Denn nach Ankunft des Boots in New York, wird ein  vierköpfiges Team für die Rückführung des Boots nach Europa eingeflogen. Die alte Besatzung fliegt nach Europa zurück. Anstatt 2 Flugreisen sind es nun 6.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…


Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
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Wir freuen uns über jede Unterstützung.

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

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Freitag, August 30, 2019

Ivory Group Limited/ TradeToro: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 26. August 2019 gegenüber der Ivory Group Limited, Roseau, Dominica, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.tradetoro.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare und Kryptowährung an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

***
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.  Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt sind den Anlegern keine Kosten entstanden.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Wenn die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,

kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten, den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!

Für Anleger die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer verweigert wurde, können sich dann laufenden Klagen gegen eine Erfolgsprovision anschließen. Wenn ihr Anspruch erfolgreich betrieben werden konnte, wird die beigetriebene Summe um die vorher fest vereinbarte Erfolgsprovision für die Fördergemeinschaft geschmälert. Das bedeutet für den betreffenden Anleger, dass er seinen Anspruch durchgesetzt hat, ohne selbst ein finanzielle Risiko eingegangen zu sein.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Amazonas-Regenwaldbrände: Den Klimawandel-Alarmisten ist jedes Mittel recht um Angst und Schrecken zu verbreiten

Die Berichterstattung in Wort und Bild  über Brasiliens Amazonas-Regenwaldbrände entbehrt in vielen Fällen  jeglicher Fakten. Mit der Falschbehauptung der Amazonas  produziere 20% des weltweiten Sauerstoffs, wird die Panikmache bewusst geschürt.

Die 20% Zahl ist viel zu hoch gegriffen. In Wahrheit dürfte die Zahl bei 6% liegen. Dass die Brand gerodeten Waldflächen durch Weiden und Ackerland, die ebenfalls Photosynthese betreiben und ähnliche Mengen an Sauerstoff produzieren ersetzt werden,  wird noch nicht einmal in einem Nebensatz berichtet.

Den Klimawandel-Alarmisten ist offensichtlich jedes Mittel recht um Angst und Schrecken zu verbreiten: „durch die Brände wird der Klimawandel beschleunigt“, „der Amazonas produziert 20 Prozent des weltweiten Sauerstoffs“ „es droht uns allen der Erstickungstod“ , „ganz Südamerika brennt“ „die Welt geht unter!“

Was  jetzt brennt, ist Land in der Nähe der Wälder, wo Bauern und Viehzüchter Hunderte und Hunderte Morgen Bäume gerodet haben. Die Anzahl der Brände, die 2019 bisher verbrannt wurden, liegt auf dem Niveau der Vorjahre und wird von der NASA als „nahezu Durchschnitt“ bezeichnet.

Die Umweltberichterstattung vieler Medien und insbesondere des Fernsehens dienen mitunter ausschließlich dem Zweck Empörung und Hysterie zu verbreiten. Angst vor dem Klimawandel ist der politische Humus für die Grüne Politik und ihrer Aktivisten-Krieger.

„Ein Bild lügt mehr als tausend Worte“. Warum? Das steht im nachfolgenden Bericht.


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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist, und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

»Aktuelle Feuer nicht schlimmer als sonst«  Mojib Latif: »Amazonas-Brände sind fürs Klima egal!«

In Afrika brennt es in vielen Ländern deutlich stärker als gerade in Brasilien. Dennoch hören wir keine Aufrufe der G7-Staatschefs an die Demokratische Republik Kongo wie nach Brasilien.

Ganz Südamerika brennt! Die Welt geht unter! Solche angstmachenden Schlagzeilen werden mit Bildern garniert, die den Kontinent in Flammen zeigen sollen – alles rot! Und rot gleich Gefahr! Das ist allerdings bei einem Land, das fast etwa so wie Europa ist, schon gewagt.

Testen Sie doch einmal Ihren persönlichen Panikmodus! Gehen Sie auf die FIRMS-Seite der NASA und probieren Sie, wie sich mit ein und derselben, wie sich aus immer den gleichen Daten einmal nüchterne Information vermitteln lässt oder wie man genüsslich Panik erzeugen kann. Diese Seite erlaubt, interaktiv durch das globale Datenarchiv des MODIS-Sensors der Erdbeobachtungssatelliten Terra-1 und Aqua-1 zu reisen. Diese beiden Satelliten umkreisen die Erde auf einer Bahn so, dass sie zweimal am Tag zur gleichen Zeit denselben Punkt der Erde beobachten und die Veränderungen registrieren können.

Hier kann man beispielhaft sehen, wie mit Messungen unterschiedliche, sogar gegensätzliche Eindrücke geschaffen werden können. Denn fast jede Messung muss interpretiert werden, kaum eine Messtechnik, bei der nicht einschränkende Randbedingungen gelten, die unbedingt beachtet werden müssen.

Der Benutzer kann auf der Legende der interaktiven Karte selbst einstellen, wie diese einzelnen Signale des Satelliten dargestellt werden können: zum Beispiel als kleine weiße Punkte.

Diese Einstellung hat den »Nachteil«, dass hier Brände nicht besonders dramatisch wirken.

Das lässt sich leicht ändern, wenn man als Bildredakteurin eines Mediums etwas mehr Drama hineinbringen will. Dann markiert man die Punkte als dicken roten Flecken – und prompt wirkt die Welt kurz vor dem Flammentod stehend.

Einen Blick in die tatsächliche »Feuerhölle« Südamerikas erlauben die »Paraguay Pioniere«, ein Youtube-Seite deutscher Auswanderer, die in Paraguay leben und in einem ihrer jüngsten Videos Rundumsichten aus dem Lande zeigen – von gewaltigen Feuern weit und breit nichts zu sehen. Das sagt wohlgemerkt nicht, dass es nirgendwo Feuer gibt – nur eben steht nicht der Kontinent in Flammen. Die beiden Auswanderer fragen sich am Ende des Videos: Wie viel von Brasilien steht wirklich in Flammen? Es gibt sicherlich Brände, aber die Realität scheint doch sehr weit entfernt zu sein von dem, was auf der Karte suggeriert wird.

Sie haben gerade ein aktualisiertes Video auf Youtube gestellt und ein paar Zahlen über Größen, Flächen und Feuer verglichen. Ein Ergebnis: In Afrika brennt es in vielen Ländern deutlich stärker als gerade in Brasilien. Dennoch hören wir keine Aufrufe der G7-Staatschefs an die Demokratische Republik Kongo wie nach Brasilien.

Sie zitieren zahlreiche Berichte von Menschen, die weithin überhaupt kein Feuer sehen als auch von jenen, denen Haus und Hof verbrannt sind und die ihre Häuser verloren haben.

Sie verweisen auf die Größe: Wenn in Spanien grosse Flächen brennen, muss man in Deutschland nicht unbedingt etwas davon mitbekommen. Außerdem seien die Brände ungleich verteilt, was auch schon die NASA festgestellt hatte.

Eine Frage muss allerdings noch eine Weile offen bleiben: Warum werden die Waldbrände gerade jetzt als Thema hochgespielt? Sehr kritisch ist der Ruf von Frankreichs Staatspräsident Macron: »Das Amazonasgebiet ist unser Gemeingut!« Bolsonaro schoss postwendend zurück: Das sei ein Eingriff in Souveränität eines Landes.

Und was ist in Mojib Latif gefahren? Der Klimapapst aus Kiel und Präsident der Deutschen Gesellschaft Club of Rome gibt großzügig Entwarnung: »Aktuelle Feuer nicht schlimmer als sonst«. Er ist sonst bei jedem Panikappell in vorderster Linie dabei, doch dieses Mal beruhigende Töne: »Amazonas-Brände sind fürs Klima egal!«

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  • Darf man noch Diesel Fahren?
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  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
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Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
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