Wenn in der Presse über den Ankauf einer Steuer-CD berichtet wird klingeln bei dem BSZ e.V. in Dieburg die Telefone. Aufgrund der vielfachen Berichterstattung des BSZ e.V. zu diesem Thema nehmen Betroffene gerne das Expertennetzwerk des BSZ e.V. als erste Hilfe Station in Anspruch.
Der BSZ e.V. ist der Meinung dass sich der Staat nicht zum Handlanger von Rechtsbrechern machen darf, die diese Daten-CD´s wohl kaum auf legale Art und Weise erworben haben. Wenn sich der Staat schon unsauberer Methoden bedient, wie will er dann von seinen eigenen Bürgern ein moralisch einwandfreies Verhalten einfordern. Gerade wegen den moralischen Auswirkungen dieser Vorgehensweise sollte man zurückhaltender sein, bevor eine Treibjagd auf die diejenigen Bundesbürger erfolgt, die unbestrittener Maßen rechtswidrig ihre ins Ausland transferierten Einkünfte am Fiskus vorbeigeleitet haben. Um es nochmals klarzustellen, dieser Vorgehensweise soll nicht das Wort gesprochen werden, es sollen aber die Dimensionen zurecht gerückt werden und insbesondere den Parteien und dem Staat bei ihrem Handeln etwas mehr Zurückhaltung angeraten sein.
Der BSZ e.V. rät Steuersündern dringend zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Aber Achtung! Interessierte Kreise lassen ständig in der Presse verlautbaren, den betroffenen Bürgern sei nur die sofortige (möglichst unüberlegte) Selbstanzeige anzuraten. Hierbei wird geflissentlich verschwiegen, dass diese Vorgehensweise nicht unproblematisch ist und sich der Einzelne sorgfältig beraten lassen sollte, bevor er diesen Schritt unternimmt. Es kommt sehr genau darauf an, wie im Einzelnen eine solche Offenbarung formuliert wird.
Der BSZ e.V. hat den bekannten Heidelberger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Herrn Axel Widmaier gebeten einen Beitrag zu diesem Thema zu verfassen, den Sie hier nun lesen können:
Mit dem Satz "Steuergerechtigkeit ist unverzichtbar" scheint dem rheinland-pfälzischen Finanzminister Kühl jegliches Mittel Recht zu sein, mit mehr als fragwürdigen Mitteln, was übrigens auch einem Rechtsstaat unwürdig ist, erneut eine CD mit 40.000 Datensätze aufzukaufen, wie jüngst der Presse zu entnehmen war. Die CD, so ,,tagesschau.de", habe 4 Millionen EUR gekostet und soll angeblich von ausgezeichneter Qualität sein, was einige Mandanten des Verfassers dieses Beitrages in der Tat spüren mussten.
Mittlerweile seien aufgrund der Datenauswertungen deutschlandweit Razzien erfolgt, was ebenfalls bestätigt werden kann. Nach Informationen von "Spiegel Online" handelt es sich um deutsche Steuerpflichtige mit Konten in der Schweiz, wobei es um ca. 10.000 Kunden geht. Auch das Bundesfinanzministerium stellte sich hinter den Ankauf.
Unabhängig davon stellt dies eine mehr als fragwürdige Methode dar, denn immerhin werden Personen in anderen Staaten dadurch animiert, sich unrechtmäßig Daten von Bankkunden zu verschaffen und diese gewinnbringend an den deutschen Staat zu veräußern. Manche Parteien scheinen nunmehr auch weniger moralische Probleme zu haben und stoßen in das gleiche Horn, gegen Steuersünder massiv vorzugehen, nachdem in der Vergangenheit die eigenen Schwarzkonten in der Schweiz aufgedeckt wurden, frei nach dem Motto, wenn wir schon nicht mehr die Möglichkeit haben, sollen es die anderen auch nicht dürfen.
Deshalb sollte jeder Betroffene über die Möglichkeit einer Nacherklärung/Selbstanzeige nachdenken, was dringender denn je wird, denn die Schweizer Banken, und nicht nur diese, erhöhen massiv den Entscheidungsdruck für Konteninhaber. Wie der "Steuertip" berichtete, bzw. der Verfasser dieses Berichtes selbst auch bei der Bearbeitung einer Vielzahl von Nacherklärungen/Selbstanzeigen für Mandanten erfahren musste, erhalten Kapitalanleger in den letzten Tagen und Wochen Post oder einen Anruf ihrer Schweizer Banken mit dem mehr oder weniger deutlichen Hinweis, sie mögen gefälligst ihre Steuerehrlichkeit nachweisen oder eine Nacherklärung/Selbstanzeige erstatten. Dies geht soweit, dass teilweise keine Abhebungen vom Konto mehr möglich sind, solange nicht der Nachweis erbracht worden ist. Unabhängig davon schwebt natürlich auch immer das "Damaklosschwert" über den Betroffenen, als sie nicht wissen können, ob nicht der Name und die Kontendaten auf einer der von den Bundesländern, allerdings in rechtlich zweifelhafter Art, erworbenen Daten CDs enthalten ist. `Die Konsequenz hieraus`war, dass einer Vielzahl von Betroffenen unangenehmer Besuch am frühen Morgen durch die Steuerfahndung ins Haus stand.
Wie dies normalerweise abläuft, können Sie meinem Videobeitrag "Wenn die Steuerfahnder vor der Türe stehen" (www.rechtsanwalt-widmaier.de ) entnehmen. Sofern man sich für den Weg einer sogenannten Nacherklärung/Selbstanzeige entscheidet, sollte man sich unbedingt fachkundigen Rat einholen. Die Hürden für eine solche Erklärung wurden in der Vergangenheit nach und nach verschärft, sodass im Falle eines Fehlers das Bemühen umsonst war und man noch mit einem Strafverfahren überzogen wird.
Folgende Punkte sind in jedem Fall zu beachten:
- die Erklärung muss vollständig sein (alle unversteuerten Einkünfte aus in- und/oder ausländischen Quellen)
- Beachtung des Zeitraums von 10 Jahren (unter Berücksichtigung diverser An- und Ablaufhemmungstatbestände)
- Berichtigungszeitraum von fünf Jahren für die gesamten strafrechtlich noch verfolgbaren Berichtigungszeiträume
- es müssen alle Steuerarten erklärt werden, die Vollständigkeit bezieht sich nicht nur auf eine Steuerart, wenn andere auch davon betroffen sind (z.B. Einkommensteuer und/oder Umsatzsteuer und/oder Gewerbesteuer)
Bei Vorliegen von Ausschließungsgründen nach § 371 AO wirkt eine Nacherklärung/-Selbstanzeige nicht mehr. Die wesentlichen Punkte sind:
- Zustellung einer Prüfungsanordnung
- Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung beim Steuerpflichtigen
- Bekanntgabe über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens gegenüber dem Steuerpflichtigen
- war die Unrichtigkeit bisheriger Angaben vor dem Zeitpunkt der Abgabe einer Selbstanzeige schon aktenkundig
Ein weiteres Problem entsteht, wenn die hinterzogenen Steuern pro Steuerart und Besteuerungszeitraum mehr als 50.000 EUR betragen. Das Überschreiten dieser Grenze ist für die straftbefreiende Wirkung der Selbstanzeige faktisch allerdings nicht relevant, aber die Grenze entscheidet darüber, ob zu den Hinterziehungszinsen noch ein Strafzuschlag von 5% des Hinterziehungsbetrages (bei Überschreiten der obigen Grenze) zu entrichten ist. Hier muss sich natürlich in diesem Zusammenhang für jeden Betroffenen die ganz wichtige Frage stellen, ob er über genügend Vermögen/Liquidität verfügt, um die hinterzogenen Steuern zuzüglich der Hinterziehungszinsen und ggf. Strafzuschlages tatsächlich fristgerecht zahlen zu können. Es ist unbedingt darauf zu achten, ausreichende Liquidität zu schaffen.
Vielfach wurde die Frage an den Verfasser dieses Artikels gerichtet, ob denn die Nacherklärung/Selbstanzeige auch möglich ist, wenn noch nicht alle Unterlagen von der Bank vorliegen. Die eindeutige Antwort ist ja und man sollte nicht zögern zu handeln, bevor möglicherweise aufgrund der vorgenannten Umstände (Ankauf von CDs, Prüfungsanordnung der Steuerbehörden etc.) alles zu spät ist. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine sogenannte abgestufte Nacherklärung/Selbstanzeige einzureichen, was in der Vielzahl der Fälle in der Praxis des Verfassers ohnehin der Fall ist. Man wendet diese Möglichkeit dann an, wenn es "brennt" und ein Ausschlusstatbestand droht sowie die notwendigen Unterlagen zur Ermittlung der konkreten Zahlen noch nicht so schnell beigeschafft werden können. Dies ist auch den Steuerbehörden bekannt, denn die ausländischen Banken sind derzeit überfrachtet mit derartigen Anforderungen und können zeitgerecht gar nicht den Aufträgen nachkommen. In jedem Fall muss dann eine grobe Schätzung erfolgen, welche unbedingt die tatsächlichen Beträge zu übersteigen hat. Wird zu wenig geschätzt, so hat der Bundesgerichtshof klargemacht, darf dies nur eine Fehleinschätzung von maximal 5% nach unten sein. Von dem Verfasser wird grundsätzlich empfohlen, sowohl bei der Ermittlung der Erträgnisse einen Aufschlag zu machen, als auch bei der Einschätzung der dann zu zahlenden Steuer. In jedem Fall wird ein Überschuss ohnehin rückerstattet, aber man läuft nicht Gefahr, dass man "zu kurz" gegriffen hat.
Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass für die betroffenen Steuerpflichtigen eigentlich nur ein Weg als sinnvoll erscheint, nämlich den Gang der Nacherklärung/Selbstanzeige zu wählen. Unabhängig davon, wie die anstehende Bundestagswahl ausgehen wird, sicher ist eines, der § 371 AO wird weiter verschärft werden. Droht uns eine rot-grüne Regierung, ist davon auszugehen, dass die Vorschrift gänzlich abgeschafft wird. Spätestens dann wird es für eine Nacherklärung/Selbstanzeige zu spät sein, sodass ohne in Panikmache zu verfallen, ein akuter Handlungsbedarf zu konstatieren ist. Zumindest die politischen Rahmenkonstellationen lassen nichts Besseres, sondern eher Schlechteres, was die Möglichkeit des Weges in die Steuerehrlichkeit angeht, erwarten.
Verfasser dieses Beitrags:
Rechtsanwalt
Axel Widmaier
Fachanwalt für Steuerrecht
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Fax 06221.402645
eMail: awidmaier@widmaier-ra.com
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.