Montag, Juli 08, 2013

MS Stadt Wismar - Keine Erholung in Sicht!

Im Frühjahr diesen Jahres haben die Anleger unangenehme Post erhalten: die König & Cie. Treuhand riet, um eine drohende Insolvenz abzuwenden, dass sie dem Verkauf der Schiffe zustimmen, damit die Verbindlichkeiten gedeckt werden können.  Was tun?


Der Schiffsfonds MS Stadt Wismar wurde 2006 vom Emissionshaus König & Cie aufgelegt. Anleger investierten rund 18,7 Millionen Euro. Bereits 2009 traten aufgrund gesunkener Charterraten erste finanzielle Schwierigkeiten auf. Ein Sanierungskonzept folgte, und es droht nun erneutes Ungemach für die Anleger.

Ausschüttungen erfolgten nicht einmal in Höhe von 50 % dessen, was prospektiert war, schon 2011 wurde gar nichts mehr ausgeschüttet. Viele Anleger haben diesen Fonds in der Vorstellung gezeichnet, für ihr Alter vorzusorgen bzw. um sicheres Vermögen zu bilden. Von diesem Ziel sind die Anleger leider weit entfernt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat inzwischen eine sehr anlegerfreundliche Rechtsprechung entwickelt und in verschiedenen Urteilen festgestellt, dass:

die persönlichen Ziele der Anleger vom Vermittler/Berater zu erfragen waren
unklare oder unterlassene Angaben in einem Fonds-Prospekt zu einem Prospektfehler und damit zu Schadensersatzansprüchen führen.

Der BGH hat auch entschieden, dass z. B. geschlossene Fonds wie der MS Stadt Wismar prinzipiell nicht zur Altersvorsorge geeignet sind!

Es liegen Beratungsfehler immer dann vor, wenn die Berater zum Beispiel auf folgende Risiken nicht hingewiesen haben:

die Höhe der Vertriebskosten
die schwierige Veräußerbarkeit der Beteiligung (Stichwort: fehlender Zweitmarkt)
die lange Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Folgen hiervon
der hochspekulativen Charakter der Anlage incl. Totalverlustrisiko
das Provisionsinteresse der Berater (bei Banken und Sparkassen)
die etwaige Rückzahlungsverpflichtung bezüglich der Ausschüttungen

Dies sind nur Beispiele für einige Punkte, auf die die Anleger nach der Rechtsprechung hätten hingewiesen werden müssen! Diese Rechtsprechung ist inzwischen so weit gefestigt, dass für die Gesellschafter des MS Stadt Wismar gute Chancen auf Schadensersatz bestehen!

Zum damaligen Zeitpunkt war es auf Seiten der Vertriebe gängige Praxis, über die Provisionen nichts offen zu legen!

Was sind die nächsten Schritte?

Handeln Sie, damit Ihr Geld nicht verloren ist!

Die Probleme des Fonds resultieren zum einen aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen und der daraus resultierenden schwachen Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem zu hohen Schiffsangebot und stetig niedrigen Charterraten. Außerdem machen sich die anfänglichen Fehleinschätzungen hinsichtlich der Entwicklung des Wechselkurses zwischen Euro und US-Dollar sehr negativ bemerkbar.

Den Anlegern kann nicht empfohlen werden, einem Sanierungskonzept ohne weiteres zuzustimmen - die Erfahrungen bei anderen Schiffs-Fonds haben gezeigt, daß man hier oft "gutes Geld dem schlechten  hinterher wirft"!

Eile ist daher geboten, bevor es zu spät ist!

Angesichts der ungewissen Zukunftsperspektiven des Fonds sollten sich die Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden! Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen gerne Ihre Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds!
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Stadt Wismar" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu   

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich      


Dieser Text gibt den Beitrag vom 08. 07. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

drrötl

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