Letzte Chance Schadensersatz geltend zu machen - Verjährung sämtlicher Ansprüche steht bevor.
Lage des Fonds
Die Entwicklung des MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich war für Anleger dieses geschlossenen Immobilienfonds äußerst ernüchternd. Im Emissionsprospekt wurde noch mit attraktiven jährlichen Ausschüttungen von 7 bis 7,5 % geworben. So verwundert es nicht, dass sich über 1000 Anleger an dem geschlossenen Fonds beteiligten. Jedoch konnten diese vielversprechenden Prognosen nicht eingehalten werden: Bereits im Jahre 2007 konnten die Ausschüttungen nicht in der angekündigten Höhe erfolgen - seit 2011 bleiben sie nunmehr komplett aus. Gründe sind u. a. hohe, unerwartete Leerstände im Immobilienkomplex. Anleger, die sich heute von ihrer Beteiligung trennen wollen, erhalten auf dem Zweitmarkt nur ca. 25,5 % ihres eingezahlten Kapitals - d. h. es droht ihnen ein Verlust in Höhe von 74,5 %. Aufgrund der aktuellen Situation ist aber ein Totalverlust für die Anleger leider sehr wahrscheinlich.
Das Projekt
Der teilweise aggressive Vertrieb (u. a. durch die Dresdner Bank AG, heute Commerzbank AG) begann im Jahre 2003; geschlossen werden konnte der Fonds daher bereits 2004 - dies trotz der Mindestbeteiligungssumme von 20.000 EUR. Die Fondsgesellschaft investierte in einen Immobilienkomplex, der aus einem 50-stöckigen Bürogebäude und einem Einkaufs- und Entertainmentcenter besteht. Die Gebäude waren bei Gründung des Fonds bereits fertiggestellt und teilweise - mit unterschiedlichen Laufzeiten - vermietet. Heute stehen sie teilweise leer, da keine adäquaten Anschlussverträge geschlossen werden konnten. Daher wurden die erhofften Mieteinnahmen verfehlt - die entsprechenden Folgen tragen nun die Anleger.
Typische Beratungsfehler als Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche
Die geschädigten Anleger - vielfach aktuell von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich vertreten - sind allerdings alles andere als schutzlos! Das bereits verloren geglaubte Geld kann häufig durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zurückgeholt werden! Als Ansatzpunkte hierfür dient die fehlerhafte Beratung durch Banken, Sparkassen- und Volksbanken sowie freie Vermittler, die den Fonds vertrieben haben.
Typische Beratungsfehler, die in der Regel zu Schadensersatzansprüchen führen, sind bspw. der fehlende Hinweis i. R. d. Beratungsgesprächs auf folgende Risiken/Tatsachen:
" Konkrete Höhe der (erhaltenen) Provisionen, Kick-Backs u. Ä.
" Erschwerte Handelbarkeit (Fungibilität)
" Lange Laufzeit
" Totalverlustrisiko / hochspekulativer Charakter der Anlage
" Mögliche Rückzahlungspflicht bzgl. der erhaltenen Ausschüttungen
" Steuerliche Aspekte
Sollten Sie als Anleger auf eines oder mehrere dieser Risiken nicht - aktiv - hingewiesen worden sein, haben Sie gute Chancen, Ihr Geld i. R. eines Schadensersatzanspruches von Ihrem beratenden Institut bzw. Vermittler zurückzubekommen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist insoweit - zu Recht - sehr anlegerfreundlich und durchaus als gefestigt anzusehen.
Schneller Handlungsbedarf aufgrund Verjährung
Insbesondere im Falle von Anlegern, die sich im Jahre 2003 am Sachwert Rendite-Fonds Österreich beteiligt haben, droht allerdings bereits in diesem Jahr die (absolute) Verjährung ihrer Ansprüche einzusetzen. Daher sollten Sie sich umgehend von einer/einem, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten, Anwältin/Anwalt beraten lassen, um zu verhindern, dass Ihre berechtigten Ansprüche an der Verjährung scheitern und insofern nicht (mehr) durchsetzbar sind.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
Dieser Text gibt den Beitrag 16. Oktober 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
driröt