Samstag, Oktober 12, 2013

S&K Investments. An alle Anleger: JETZT handeln.

Für die Betroffenen des S&K-Betrugs durch die beiden Chefs Schäfer und Köller konkretisiert sich die ganz große Chance, alles zurückholen. Wenn sie schnell handeln. Eine schöne Gelegenheit für geschädige Kapitalanleger. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Rechtsanwalt Andreas Köpke und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.


Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nach Lage der Dinge glänzend gearbeitet. Die Ermittler haben sich im Zusammenhang mit der Aufdeckung einer der größten Betrugsfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt auch mit der Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte beschäftigt. Und dieser Tage eine lange Liste im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neben Sportwagen in allen Farben, Luxusuhren en masse und einem € 70.000,00 teuren Therapiebad für einen Hund haben die Staatsanwälte bei den dringend Tatverdächtigen praktisch alles arrestiert, was einen Wert hat. Insgesamt trugen sie ein Vermögen im dreistelligen Millionenwert zusammen.

Und haben es jetzt für die Befriedigung der Schadensersatzforderungen der Geschädigten im Verteilungsverfahren nach § 111g StPO freigegeben. Die Anleger können durch die Vollstreckung in das Vermögen ihre Forderungen sichern. DerBSZ e.V.  Anlegerschutzanwalt Andreas Köpke von den auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten sagt: "Ganz wichtig. Das ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Und bei der Zwangsvollstreckung gilt der Grundsatz: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." und "den letzten beißen die Hunde". Das heißt, dass ein entschlossenes, schnelles Vorgehen die Erfolgschancen maximiert."

Voraussetzung für die vorläufige Sicherung der Schadensersatzansprüche ist ein gerichtlicher Titel. Den beschaffen sich Betroffene am schnellsten durch einen sogenannten Arrest- und Pfändungsbeschluss. Gerichte erlassen diesen Beschluss im Eilverfahren. In den meisten Fällen dauert das ein paar Stunden und allenfalls ein paar Tage.

Die Durchsetzung dieses Titels ist anspruchsvoll. Das Gericht muss, idealerweise ohne eine mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren, von dem deliktischen Anspruch so überzeugt sein, dass es auf eine Stellungnahme der Antragsgegner verzichtet. Das setzt eine gewissenhafte Recherche und viel Erfahrung mit solchen Prozessen voraus. Besonders schön: Selbst nicht rechtsschutzversicherte Anleger müssen die Verfahrenskosten meistens nicht tragen. Die Kosten werden gleich mit geltend gemacht. Und im Erfolgsfall vollstreckt. Im Zweifel fallen erheblich geringere Kosten an. Weil die Gerichte den Streitwert, der kostenauslösende Faktor schlechthin, im Eilverfahren in aller Regel  halbieren oder dritteln. 

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte haben in vielen anderen Massenschadensfällen bereits diese Arrestbeschlüsse erwirkt und Ansprüche Betroffener vorläufig gesichert.
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  • Betroffene S & K-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft S & K Gruppe anschließen.


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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper  

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 12.10.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.

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