Für die Betroffenen des S&K-Betrugs durch die beiden Chefs Schäfer und Köller konkretisiert sich die ganz große Chance, alles zurückholen. Wenn sie schnell handeln. Eine schöne Gelegenheit für geschädige Kapitalanleger. Eine Information der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwalt Andreas Köpke und Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nach
Lage der Dinge glänzend gearbeitet. Die Ermittler haben sich im Zusammenhang
mit der Aufdeckung einer der größten Betrugsfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt auch mit der Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte
beschäftigt. Und dieser Tage eine lange Liste im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neben Sportwagen in allen Farben, Luxusuhren
en masse und einem € 70.000,00 teuren Therapiebad für einen Hund haben die
Staatsanwälte bei den dringend Tatverdächtigen praktisch alles arrestiert, was
einen Wert hat. Insgesamt trugen sie ein Vermögen im dreistelligen
Millionenwert zusammen.
Und haben es jetzt für die Befriedigung der
Schadensersatzforderungen der Geschädigten im Verteilungsverfahren nach § 111g
StPO freigegeben. Die Anleger können durch die Vollstreckung in das Vermögen
ihre Forderungen sichern. DerBSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Andreas Köpke von den auf
das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten sagt:
"Ganz wichtig. Das ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren. Und bei der
Zwangsvollstreckung gilt der Grundsatz: "Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst." und "den letzten beißen die Hunde". Das heißt, dass ein
entschlossenes, schnelles Vorgehen die Erfolgschancen maximiert."
Voraussetzung für die vorläufige Sicherung
der Schadensersatzansprüche ist ein gerichtlicher Titel. Den beschaffen sich
Betroffene am schnellsten durch einen sogenannten Arrest- und
Pfändungsbeschluss. Gerichte erlassen diesen Beschluss im Eilverfahren. In den
meisten Fällen dauert das ein paar Stunden und allenfalls ein paar Tage.
Die Durchsetzung dieses Titels ist
anspruchsvoll. Das Gericht muss, idealerweise ohne eine mündliche Verhandlung
im schriftlichen Verfahren, von dem deliktischen Anspruch so überzeugt sein,
dass es auf eine Stellungnahme der Antragsgegner verzichtet. Das setzt eine
gewissenhafte Recherche und viel Erfahrung mit solchen Prozessen voraus. Besonders
schön: Selbst nicht rechtsschutzversicherte Anleger müssen die Verfahrenskosten
meistens nicht tragen. Die Kosten werden gleich mit geltend gemacht. Und im
Erfolgsfall vollstreckt. Im Zweifel fallen erheblich geringere Kosten an. Weil
die Gerichte den Streitwert, der kostenauslösende Faktor schlechthin, im
Eilverfahren in aller Regel halbieren
oder dritteln.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwälte haben in vielen anderen Massenschadensfällen bereits diese
Arrestbeschlüsse erwirkt und Ansprüche Betroffener vorläufig gesichert.
- Betroffene S & K-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft S & K Gruppe anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 12.10.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage sowohl
rechtlich als auch tatsächlich ändern.
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