Mittwoch, September 30, 2020
Global Investment Bank & Capital Trust; AFF Multi Finance Group auf der Warnliste der Monetary Authority of Singapore (MAS)
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite https://whistleblowertreff.wordpress.com am 30.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Global Investment Bank & Capital Trust; AFF Multi Finance Group
Australia Square Tower 264, George Street
Sydney
www.global-investmentbank.com
Die Investor Alert List der Monetary Authority of Singapore (MAS) https://www.mas.gov.sg enthält eine Liste nicht regulierter Unternehmen, die aufgrund der bei MAS erhaltenen Informationen möglicherweise fälschlicherweise als von MAS lizenziert oder reguliert wahrgenommen wurden.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
https://whistleblowertreff.wordpress.com
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Brunnlitz GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. Juni 2020 gegenüber der Brunnlitz GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Brunnlitz GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind.
Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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express-inkasso.24.eu
Telefon: 06071-9816813
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BoerseFx ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen BoerseFx mit angeblichen Niederlassungen in Deutschland und Zypern keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Das Unternehmen bedient sich Vertragsunterlagen mit dem Titel „BoerseFx – BaFin – Vereinbarung. Über Risikofreies Investment“, die mit dem Logo der BaFin sowie der zypriotischen Aufsicht CySEC versehen sind. Mit diesen präparierten Unterlagen erweckt das Unternehmen den Eindruck, in der Bundesrepublik Deutschland finanzaufsichtlich legitimiert zu sein. Dies trifft aber nicht zu.
Ferner versendet das Unternehmen Rechnungen an Verbraucher, die mit dem Logo der UBS Group AG, Zürich, Schweiz, versehen sind. Es wird klargestellt, dass „BoerseFx“ in keiner Verbindung zu dem schweizerischen Unternehmen steht und dass es sich hier um einen Identitätsmissbrauch handelt
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Dienstag, September 29, 2020
Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt)i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.
Die Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.
Der Bescheid ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für Geschädigte oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und/oder Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
• Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Cryptenix auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Cryptenix
238 Agias Fylaxeos Street
3082 Limassol Zypern
Telefon: +441613941524, +442038073108, +442080898580
E-Mail: support@cryptenix.com
Website: www.cryptenix.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Concept4x auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Malta
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 29.09.2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Concept4x
https://concept4x.com
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde ("MFSA") hat Kenntnis von einem Unternehmen erhalten, das unter dem Namen Concept4x operiert und eine Internetpräsenz unter https://concept4x.com/ hat. Concept4x behauptet, "eine der am schnellsten wachsenden und besten Forex-Handelsplattformen der Welt" zu sein.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit in Malta und im Ausland darauf aufmerksam machen, dass Concept4x KEINE in Malta registrierte Gesellschaft ist, die NOR von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Devisenhandelsdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert sein müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA zur Verfügung stehenden Informationen darauf hin, dass Concept4x wahrscheinlich ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Risiko des Geldverlustes ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Geschäfte oder Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen zu tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen zu tätigen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion durchgeführt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde autorisiert ist, solche Dienstleistungen zu erbringen. Investoren sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie mit Angeboten von Finanzdienstleistungen über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien angesprochen werden.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
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Viele neue Websites auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Frankreich
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 29.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Autorité des Marchés Financiers (AMF) Frankreich https://www.amf-france.org folgende Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.
Der AMF warnt die Öffentlichkeit vor mehreren Unternehmen, die atypische Anlagen vorschlagen oder den Handel mit binären Optionen anbieten, ohne dazu befugt zu sein
Hier ist die Liste der neuen Websites, die kürzlich in der Kategorie atypische Investitionen identifiziert wurden:
www.gfoltd.com
www.glb-groupe.com
gb-patrimoine-paris.com
www.patrimoine-partenaires.com
www.nortia-groupe.com
vinneo.fr
corsaircpl.com
www.pjp-epargne-whisky.com
www.opp-capital.com/
www.sudfactoring.com/
one-parking.co.uk
https://octogroupe.com
https://alphani-ltd.com
dma-finance.com
www.gemicpl.com
www.cap-de-france.com/index.html
www.mage-champagne.com
www.ml-capital.fr
In der Kategorie Handel mit binären Optionen wurde eine neue Website hinzugefügt:
24primeoption.com
Der AMF erinnert daran, dass die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatanleger in Frankreich oder von Frankreich aus verboten sind.
Jedes Angebot, in verschiedene Vermögenswerte zu investieren, muss bei der AMF registriert sein, um vermarktet zu werden. Die weiße Liste der in verschiedenen Vermögenswerten erfassten Angebote ist auf der AMF-Website verfügbar.
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Für Informanten:
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Montag, September 28, 2020
Invest Bonds UK auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 28.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Invest Bonds UK
One Canada Square Canary Wharf London E14 5AB
E-Mail: info@investbondsuk.com
Website: www.investbondsuk.com/
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
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Warnung der Finananzaufsicht in Luxemburg bezüglich eines Betrugsprogramms, bei dem der Name der in Luxemburg zugelassenen Bank Bankinter Luxembourg SA missbraucht wird.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 28. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du Secteur Financer (CSSF) http://www.cssf.lu in Luxemburg folgende Warnung veröffentlicht,
Die CSSF warnt die Öffentlichkeit vor Personen, die vorgeben, im Namen der autorisierten luxemburgischen Bank Bankinter Luxembourg SA zu handeln, indem sie Finanzprodukte per Telefon oder E-Mail anbieten. Um ihrer Aktion Glaubwürdigkeit zu verleihen, geben sie unter anderem die Websites https://market.group-bkint.com und https://market.bkinter-direct.com sowie die tatsächliche Adresse der Bank an: 37 Allee JF Kennedy, L-1855 Luxemburg.
Die CSSF informiert die Öffentlichkeit darüber, dass die oben genannten Websites den Namen der autorisierten luxemburgischen Bank Bankinter Luxembourg SA betrügerisch verwenden und dass die Website https://www.bankinter.lu keine Beziehung zu den in dieser Warnung genannten Websites hat.
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Sonntag, September 27, 2020
Wird Deutschland zur Klimadiktatur reformiert, damit die deutschen Bürger und der Rest der Welt bereit sind vor der globalen Erwärmung gerettet zu werden?
Darf der Staat der massenhaften Vogeltötung durch Windkraftanlagen tatenlos zusehen? Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen
In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Ein Eingriff in die Natur ist für die sogenannten Umweltaktivisten stets der Alarmruf zu massivem Protest. Dabei konnten sie sich bisher der Sympathie der Medien sicher sein. Jetzt ist das aber anders. Das fast religiös gefeierte Projekt Windkraft darf offensichtlich an der Tötung von Vögeln nicht scheitern. „Hier zeigt sich wieder einmal die Doppelmoral der Grünen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Bürger sollten langsam aufwachen, damit sie erkennen, was hier tatsächlich passiert und sich von der Illusion befreien Klimapolitik sei Umweltpolitik. Die Klimapolitik wird dazu benutzt um die Wirtschaft an die Wand zu fahren und den Wohlstand umzuverteilen. Was wir gerade erleben ist der Anfang der größten Umverteilung des Reichtums in der Geschichte der Deutschen.
Der Klimawandel findet statt- unbestritten. Was aber wurde aus der Idee, den Kohlenstoffdioxidausstoß zu verringern und dafür auf „saubere“ Windernergie zu setzen? Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable, naturzerstörende Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher nicht erreichen.
Immer weitere Landstriche werden mit Windkraftanlagen zugepflastert. Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit? Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten. Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt.
Windenergieanlagen senden außer den deutlich hörbaren Geräuschen aus dem Maschinenhaus auch tieffrequenten Schall und Infraschall aus. Diese Schallwellen reichen erheblich weiter, als man vermuten könnte, sind nicht so deutlich wahrnehmbar wie normaler Lärm, aber wirken sich massiv auf unseren Organismus aus. Wer im Schatten von Windrädern wohnt, kann gefährlich leben.
„Muss also hinter der Abschaltung der Kohlekraft und der Rettung des Weltklimas der Schutz der Gesundheit des Menschen zurücktreten?“, fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas zum Thema Windkraft:
BEI WINDKRAFT VERBLASST JEDES GRÜN
Verwaltungsgericht und vogeltötende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern« Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.
Was kümmern schon Fledermaus, Rotmilan und Mäusebussard, wenn es um die Durchsetzung von Windrädern geht? Markant der Satz der Verwaltungsrichterin beim jüngsten Urteil in der vergangenen Woche über die Klage gegen Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern!«
Geklagt hatte der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) gegen den Landkreis Hameln-Pyrmont. Der hatte als zuständige Behörde acht Anlagen der Windkraftindustrie in Grohne-Kirchohsen genehmigt. Die stehen in der Nähe des Kernkraftwerkes Grohnde. Doch dabei habe er keine fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen, so der Vorwurf von Stephan Stallmann und der Bürgerinitiative »Keine Windkraft im Emmertal«. Öffentliche Belange des Natur und Artenschutzes sowie des Landschaftsschutzes stünden dem Windpark entgegen, daher sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufzuheben.
Die Richterin schmetterte die Klage ab, Kritik beim Artenschutz sei nicht berechtigt.
Die entsprechenden Vorschriften des niedersächsischen Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes seien bei Planung und Genehmigung eingehalten worden. Die Genehmigungsbehörde habe bei einigen Arten wie Rotmilan, Kranich oder Fledermaus ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesehen und daher Auflagen für den Betreiber erteilt, um durch zum Beispiel Abschaltzeiten die Risiken zu vermindern.
Das Gericht hatte sich mit Klägern und Gutachtern zu einem Ortstermin vor den Windrädern eingetroffen. Eine Beeinträchtigung der Landschaft mit den bis zu 200 Meter hohen Windrädern vermochte die Richterin nicht zu sehen, das Kernkraftwerk Grohnde und Strommasten würden das Landschaftsbild bereits prägen.
Während sich die Genehmigungsbehörde ebenso wie der Betreiber des Windparks zufrieden mit dem Richterspruch zeigten, will der LBU die Finanzierung der Prozesskosten in Höhe von rund 15.000 Euro klären und in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf. Wenn die Landschaften immer dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden, widerspreche das Art. 20a des Grundgesetzes argumentieren immer häufiger verschiedene Bürgerinitiativen, die sich gegen den weiteren Ausbau der Windkraft wehren.
In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Doch der Staat dürfe nicht zerstören, was er eigentlich schützen soll. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu gibt es allerdings noch nicht. Das Ziel der Bürgerinitiative ist zu erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Das soll darüber entscheiden, ob die Privilegierung von Windkraftanlagen verfassungsgemäß sind.
Bereits der Hochschullehrer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann hatte sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.
Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministeriums, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet« sei.
***
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Samstag, September 26, 2020
Wird der Klimawandel benutzt um Deutschland grundlegend in eine Öko-Diktatur zu verwandeln?
Einige unserer Nachbarländer haben, wohl mit Blick auf deutschen Energie-Irrsinn, den Bau von neuen Kernkraftwerken angekündigt.
Doch das ist erst eine Ankündigung, bis die Strom liefern könnten, gehen viele Jahre ins Land. Da passt die Entscheidung aus Berlin gut, eine CO2-Steuer zu erheben, die Kohlekraftwerke abzuschalten und private Ölheizungen abzuschaffen. Damit wird übrigens auch großenteils die Fernwärmeversorgung gekappt. Frieren für die Klimawende.
Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.
Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.
Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.
Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten. Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.
Jeder kann mithelfen der Macht der grünen Propagandamaschine wirksam etwas entgegenzusetzen. Mit grünen alternativen Fakts über das Thema Klima wurden inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt hat, der von den wahren Problemen ablenkt.
Frieren für die Klimawende: Flaute vor Windrädern, Nebel über Solarzellen. Der Herbst und der „sichere“ Strom.
Kein intelligenter Mensch kann übersehen, dass der "Klimawandel" benutzt wird, um Deutschland grundlegend in eine sozialistisch-kommunistische Nation zu verwandeln. Wenn wir uns weiterhin wie Schafe in die schließende Schlinge von Hammer und Sichel führen lassen, wird es für eine Kursänderung bald zu spät sein
Glauben Sie den Klimaalarmisten nicht, wenn die sagen, dass sie den Planeten retten wollen. Kein intelligenter Mensch kann übersehen, dass die politischen Parteien den "Klimawandel" als Trojanisches Pferd benutzen, um Deutschland grundlegend in eine Öko-Diktatur zu verwandeln.
Die Bürger sollten langsam aufwachen, damit sie erkennen, was hier tatsächlich passiert und sich von der Illusion befreien Klimapolitik sei Umweltpolitik. Die Klimapolitik wird dazu benutzt um die Wirtschaft an die Wand zu fahren und den Wohlstand umzuverteilen. Was wir gerade erleben ist der Anfang der größten Umverteilung des Reichtums in der Geschichte der Deutschen.
Glauben die wirklich, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht mehr alle Latten am Zaun hat und sich die grüne Bevormundungspolitik auf Dauer gefallen lässt?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag von Holger Douglas
AKW In den Niederlanden gewinnt die Nutzung der Kernkraft neue Fahrt
Die Energie-Probleme, die die Niederlande angesichts der Klimaschutzmaßnahmen voraussehen, sind dieselben wie die deutschen. Aber dort erwägt man nun einen Ausweg, den Deutschland sich selbst verstellt hat.
Bis zu zehn neue Kernkraftwerke könnten in den Niederlanden gebaut werden, erklärte der Abgeordnete der derzeitigen Regierungspartei VVD, Mark Harbers, in einem Interview mit der Tageszeitung AD. Sie könnten an den Kraftwerksstandorten Maasvlakte und Eemshaven sowie neben dem bestehenden Kernkraftwerk in Borssele entstehen.
In dieser Woche informierte Wirtschaftsminister Eric Wiebes das Parlament in Den Haag über die Ergebnisse einer Studie der Beratungsgesellschaft Enco, die einen zügigen Aufbau neuer Nuklearkapazitäten empfiehlt. Wiebes: »Die Analyse zeigt, dass Kernenergie für die Zeit nach 2030 eine der kosteneffizientesten Optionen bei CO2-freier, regelbarer Kraftwerksleistung darstellt«. Sie zitierte auch den Weltklimarat der Vereinten Nationen und die Internationale Energieagentur (IEA), die Atomkraft als notwendig im Kampf gegen den Klimawandel betrachten.
Zuvor hatte Ministerpräsident Mark Rutte im Parlament beantragt, eine Studie über Vorteile der Kernkraftnutzung zu beauftragen. Die Beratungsgesellschaft Enco stellte daraufhin eine Übersicht über die Nutzung der Kernkraft sowohl in Europa als auch weltweit zusammen. Ergebnis: Die Lebensdauer eines Kernkraftwerkes zu verlängern sei die günstigste Methode, CO2 einzusparen. Kernkraft sei nicht teurer als Wind- und Sonnenenergie. Denn auch die Kosten eines Kernkraftwerkes spielten umgerechnet auf die Kilowattstunde über die lange Laufzeit von 60 bis 80 Jahren keine Rolle.
Die Regierungspartei VVD betont schon seit längerem, dass die Kernkraft unverzichtbar sei, um gegen den Klimawandel zu kämpfen. Wind- und Sonnenenergie allein hätten einen zu großen Flächenbedarf und könnten allein das Land nicht versorgen. Die Gas- und Ölvorkommen in der Nordsee gehen langsam zu Ende, daher sei eine langfristige Perspektive wichtig. Jetzt müssten Entscheidungen über neue Kernkraftwerke getroffen werden, da sie lange Planungs- und Bauzeiten hätten. Mit dem Kernkraftausbau könne auch die Abhängigkeit von russischen Gasimporten verringert werden, sagte Klaas Dijkhoff, VVD-Fraktionsvorsitzender.
In den Niederlanden produziert derzeit noch ein Kernkraftwerk in Borssele vier Prozent des Strombedarfes. Die Laufzeit dieses alten, bereits 1973 ans Netz gegangenen Kraftwerks mit einer Leistung von 515 MW, wurde bis zum Jahr 2034 verlängert, um wie der damalige Regierungschef Balkenende betonte, die im Kyoto-Protokoll festgehaltenen CO2-Ziele einhalten zu können.
Vielleicht haben die Niederländer auch die absehbare Stromnot in Deutschland bei ihren Überlegungen mit im Blick. Während in Deutschland emissionsfreie Kernkraftwerke abgeschaltet und wie Philippsburg in die Luft gesprengt werden, wird in den Niederlanden schon länger über einen Ausbau der Atomkraft diskutiert. Offshore-Windräder sollten nicht mehr gefördert, stattdessen sollte in die Kernkraft investiert werden. Das hatte 2010 die damals neue konservative Regierung in einer Änderung der Energiepolitik beschlossen.
Eine massive Anti-Atomkraft-Bewegung wie in Deutschland gibt es in den Niederlanden nicht mehr. Das niederländische Almelo spielt eine große Rolle in der Kernkraft Europas. Dort betreibt die Urenco-Gruppe eine ihrer drei Anlagen in Europa zur Urananreicherung und liefert den Brennstoff für Reaktoren.
Autor: Holger Douglas
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Freitag, September 25, 2020
Das Klimablaue vom Himmel versprach Ursula von der Leyen bei ihrer ersten Rede zur Lage der EU.
Die Kommissionspräsidentin, die vor einem drohenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss aus dem Berliner Verteidigungsministerium auf die Brüsseler Spitzenposition entkam, verkündete: »Wir möchten Vorreiter weltweit sein.«
Ihr »Neuer Grüner Deal« sieht natürlich in Europa keine Autos mehr vor, zumindest nicht solche, die mit Verbrennermotoren angetrieben werden.
Für E-Autos sollen mal eben eine Million Ladestellen entstehen; wo der Strom dafür herkommen soll, wenn immer mehr Kraftwerke abgeschaltet werden, interessiert sie in ihrer Rede nicht einmal beiläufig
Die politisch hochgejubelten Erwartungen an elektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge schaffen am Markt lediglich grotesk überbewertete Aktien die auf nicht viel mehr als der kruden Idee einer CO2-freien Umwelt bestehen.
Wenn es wirklich um die Gesundheit der Menschen gehen sollte, dann hätte die EU eigentlich mit der Corona Pandemie genug zu tun. Aber das Gegenteil ist der Fall: Die Bevölkerung wird zum Einatmen unerlaubt hoher CO2-Werten durch die Maskenpflicht gezwungen. Einem Bericht des österreichischen Wochenblick zufolge führen Atemschutzmasken zu unerlaubt hohen CO2-Werten beim Einatmen.
«Der gerichtlich beeidete Sachverständige Ing. Dr. Helmut Traindl hat vor laufender Kamera die CO2 Werte unter einer selbstgemachten und zwei handelsüblichen Corona-Schutzmasken gemessen», schreibt der Wochenblick, und: «Dabei stellte sich heraus, dass die für Arbeitsplätze zulässigen Höchstwerte um das vielfache überschritten wurden. Das bedeutet nicht nur, dass den Bürgern ein gesetzwidriger Zustand verordnet wurde, eine solche Atemluft gilt nach allen medizinischen Erkenntnissen auch als akut betäubend und gesundheitsgefährdend».Ing. Dr. Traindl ist gerichtlich beeideter Sachverständiger, Ingenieur für technischen Umweltschutz, technische Chemie und Erdwissenschaften. Quelle: Wochenblick: Sachverständiger beweist live: CO2-Werte unter Masken gesundheitsschädlich –
In jedem Fall wollen die Bürokraten in Brüssel bis kommenden Sommer auflisten, wem alles im Zuge der CO2-Abgaben Geld abgenommen werden könne, und die rechtlichen Grundlage dafür schaffen. Jenes mittelalterliche Ablass-Emissionshandelssystem hat sich als so ertragreich erwiesen, dass es auf weitere Bereiche ausgeweitet werden soll. Bisher müssen nur Industrie, Autoverkehr und Kraftwerke CO2 Abgaben bezahlen. Da geht noch mehr.
• Wollen wir das wirklich? Fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen auf https://automotive-opinion.com erschienenen Beitrag hier bei uns lesen.
Der 1000-Milliarden-Flop der EU-Kommission
Für die Schutzheilige der Berater-Industrie Ursula von der Leyen soll der „Green Deal“ endlich das bringen, was sie weder als Familien- noch als Verteidigungsministerin vorzuweisen hat: Erfolg.
Während sich die ihr nahestehende Beraterbranche auf eine üppige Geldquelle freuen kann, schlagen andere die Hände über dem Kopf zusammen. Wer wie von der Leyen eine Billion Euro Steuergeld ausgeben will, sollte den Erfolg sicherstellen können. Ganz sachlich betrachtet, kann davon in diesem Fall keine Rede sein. Denn am Klima wird sich nichts ändern, selbst wenn Europa den CO2-Ausstoß auf null reduzieren würde.
Es bleibt mir ein Rätsel, warum sich keiner der „Klimaschützer“ Europas die Mühe macht, einmal nüchtern nachzurechnen, was „Klimaneutralität“ bringen würde. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass CO2 für einen Temperaturanstieg verantwortlich ist. Dies wird allerdings keineswegs von 97 Prozent der Wissenschaftler behauptet, wie es eine rechnerische Überprüfung der dafür immer wieder herangezogenen Cook-Studie beweist.
Pariser Klima-Abkommen erlaubt einigen Ländern den massiven Ausbau der Kohle-Energie
Die von den menschengemachten Klimawandel-Überzeugten halten die Pariser-Klimavereinbarung für großartig, ohne auf seine potemkinsche Fassade einzugehen. Dass fast alle Länder der Welt unterschrieben haben, hat rein gar nichts zu bedeuten. Darunter auch Länder, die unterschrieben haben, weil sie als „Klima-Opfer“ viel Geld der „Klimasünder-Länder“ als Wiedergutmachung erwarten dürfen.
Ja, China und Indien haben auch unterschrieben. Beide Länder dürfen laut Pariser Klimaabkommen bis 2030 weiter neue Kohlekraftwerke bauen und beim CO2 sogar weiter zulegen. Während in Deutschland etwa 150 Kohlekraftwerke in Betrieb sind, baut China in den nächsten fünf Jahren weltweit 300 neue Kohlekraftwerke; insgesamt sind derzeit über 1500 Kohlekraftwerke in Planung oder im Bau. Allein an diesen Zahlen ist erkennbar, welche Auswirkungen Deutschlands Kohlekraftwerks-Ende haben wird: nämlich keine.
Es bleibt unbegreiflich, warum die Politik so blindwütig die tatsächliche Folgenlosigkeit außer Acht lässt und meint, mit Symbolhandlungen das Weltklima retten zu können. Schon sprachlich ist es falsch, ein Klima retten zu wollen. Klima gab es schon, als die Erde noch von giftigen Gasen umgeben war. Was die Klima-Verängstigten retten wollen, ist die Angst vor Veränderung. Das krampfhafte Erhalten wollen augenblicklicher Zustände. Ein Klimawandel ist unabwendbar. Allein die Drift der Kontinente wird dafür sorgen, dass Europa irgendwann auf der südlichen Erdhalbkugel zu finden sein wird. Soweit wollen Menschen aber nicht denken, sie sind mental in ihrem begrenzten Zeithorizont gefangen.
„Eine Debatte über die Ursachen für den Klimawandel gibt es im politischen Deutschland nicht“, bedauerte Die Welt am 04.07. 2011. Hier nachzulesen:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article13466483/Die-CO2-Theorie-ist-nur-geniale-Propaganda.html?wtrid=onsite.onsitesearch
Inzwischen ist die Parole von der Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 Staatsräson geworden. Und wie die zwischen Frankreichs Macron und Deutschlands Merkel ausgekungelte Kommissionspräsidentin Spuren vor allem in den Bilanzen von McKinsey&Co hinterlassen hat, wird aus dem Billionen-Deal zur Klima-Rettung der Welt nicht viel Substanzielles übrig bleiben. Auf keinen Fall ein „gerettetes Klima“.
Quelle: https://automotive-opinion.com
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Migotrade auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 25.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
Migotrade
www.migotrade.com
First Floor, First St Vincent Bank Ltd Building,
Kingstown, St Vincent and the Grenadines
Telephone: +358942724033
Email: noreply@migotrade.email
Website: www.migotrade.com
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
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Kapitalanlage: Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen!
Die Bundesregierung fordert die Bürger auf für das Alter Vorsorge zu betreiben, da die staatliche Rente nicht zum Leben reichen wird. Also wurden die Deutschen zu Investoren. Sie kaufen Aktien und Anleihen, beteiligten sich an Unternehmen, wurden von ihren Banken mit Schiffs- und Medienfonds eingedeckt und die Anbieter des Grauen Kapitalmarkts erfanden immer neue Anlageprodukte. Die Politik erfand die Riesterrente.
Die Bürger können unter einer ständig wachsenden Vielfalt von Anlageprodukten auswählen, und haben anscheinend die Freiheit eigene Anlageentscheidungen zu treffen.
Es ist ja (noch) ihr Geld und sie können es investieren wo sie wollen. Nur hat die Freiheit, sein Geld überall und in jedes Projekt investieren zu können, auch ihren Preis, warnt Horst Roosen vom ESK Express-Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Die Finanzbranche ist ein Haifischbecken wo auch Produkte verkauft werden die den Anlegern von Anfang an Null Möglichkeiten zum Geld verdienen bieten. Verdient wird ausschließlich von den Anbietern
Wie ist da möglich?
Ganz einfach: Es wird gelogen und getrickst, dass sich die Balken biegen. Durch Lug und Trug gehen jährlich Milliarden Euro Anlegergeld verloren.
Die erste Regel, sich vor einer Anlagenpleite zu schützen ist, sich selbst von der Vorstellung zu befreien, dass man selbst keinem Anlagebetrug aufsitzen könnte und zu glauben, dass irgendjemand zuverlässig voraussagen könnte wie sich eine Kapitalanlage künftig entwickeln wird.
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Kapitalanlagen die seriös begannen, sich wirtschaftlich aber schlecht entwickelten und sich im Zusammenspiel mit einem schlechten Management schlussendlich zum Betrugsfall wurden. Ob eine Kapitalanlage von Anfang an als Betrug geplant wurde oder erst später dazu wurde, ist für die betroffenen Anleger im Ergebnis das gleiche.
Was lernen wir daraus?
Es reicht nicht, nur den Anbieter und die Anlage selbst gründlich unter die Lupe zu nehmen, sondern darüber hinaus die Anlage selbst währen ihrer gesamten Laufzeit kritisch im Auge zu behalten. Bei Anlagen die von Anfang an als Betrugsmodell konzipiert waren, fällt auf, dass es immer eine sehr große Anzahl geschädigter Anleger gibt. Das erklärt sich damit, dass ein großer Anlagebetrug auch finanziert werden muss. Dies geschieht in der Regel durch Kleinanleger mit begrenztem Einkommen und ohne nennenswerte Ersparnisse. Ihnen wird vorgegaukelt mit kleinem Einsatz einen hohen Gewinn erzielen zu können. Die wirtschaftlich besser gestellten Bürger werden mit „Grünen Anlagen“ geködert. Motto: Man tut gutes für die Umwelt und verdient dabei noch Geld.
Es ist leider dem Menschen angeboren, dass ihre Gier die Vorsicht übersteigt.
Dazu kommt noch die Bereitschaft zu glauben, was sie glauben wollen. Dies ist die Ursache dass Menschen ihre mühsam und in langer Zeit erarbeiteten Ersparnisse, oft sehr schnell wieder verlieren.
Keine Anlage ohne Risiko! Aber das glaubt niemand!
So war es für die Banken ein leichtes Unterfangen ihren Kunden die Lehman Papiere als Anlage ohne Risiko anzudrehen. Das gleiche Spiel wurde mit den Schiffsfonds gespielt. Das was da teilweise als sichere Altersvorsorge verkauft wurde, stürzt viele Rentner in die Altersarmut.
Gesetzlich vorgeschriebene Risikohinweise, werden verniedlicht und als unbedeutende Formalie unter den Teppich gekehrt. Wenn überhaupt, dann steht das Risiko natürlich in keinem Verhältnis zu den in Aussicht gestellten Gewinnen.
Dass Finanzdienstleistungen nicht in einer Art und Weise an Anleger verkauft werden, die es verdienen als „fair“ , „eindeutig“ und „nicht irreführend“ bezeichnet zu werden, kann man tagtäglich bei Kapitalanlageprozessen vor Gericht erleben. Da offenbart sich auf der Beraterseite nicht selten, nur oberflächliches Wissen und Inkompetenz gepaart mit mangelnder Sorgfalt.
Aus der Vergangenheit lassen sich zwar keine Schlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Anlagen ziehen, aber es lässt erkennen, dass selbst skeptische Investoren in der Gewinn-Euphorie die spekulative Blase nicht erkennen und ihr Geld versenken
Sie wollen Geld anlegen?
Dann sollten Sie langfristig oder doch zumindest mittelfristig investieren. Sie geben Ihrer Investition damit die notwendige Zeit um den Wert wachsen zu lassen. Wenn Sie auf hohe Gewinne mit kurzfristigen Anlagen setzen, sollten Sie sich auch auf ein erhöhtes Risiko einstellen, warnt Horst Roosen.
Der Anlageberater wird Ihnen Ihre Anlage stets mit steigender Gewinnkurve schmackhaft machen.
Wobei Sie aber daran denken sollten, Investitionen können sowohl steigen als auch fallen. Alleine das Inflationsrisiko kann ihre Anlage auf Talfahrt bringen. Von vornherein gehen Sie natürlich auch das Risiko ein, dass sich die Anlage nicht so wie erhofft entwickelt. Im schlimmsten Fall kann ein Teil des investierten Geldes verloren gehen. Auch der Totalverlust ist nicht unmöglich.
Sie müssen also für sich ganz alleine entscheiden, ob das Risiko welches die gewählte Anlage beinhaltet zu Ihnen passt. Entscheiden Sie immer so, dass Sie selbst bei einem Totalverlust nicht in eine Existenz bedrohende Lage geraten.
Bei der Kapitalanlage ist es wie im normalen Leben, es gibt gute und schlechte Jahre. Lassen Sie sich nicht von den „guten Tipps“ anderer Leute verleiten. Diese Tipps sind meist soviel Wert wie die Empfehlung einer Kopfschmerztablette. Dem einen hilft sie, dem anderen eben nicht.
Viele Kapitalanleger nehmen Verluste einfach hin, ohne überhaupt in Erwägung zu ziehen, Ansprüche geltend zu machen, obwohl sie in vielen Fällen gute Chancen hätten, Schadensersatz zu bekommen.
So entstehen zum Beispiel durch Falschberatung bei Kapitalanlagen gigantische Schadenssummen. Gerade die Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können Tausende betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der Anleger, Mieter und Steuerzahler.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.
Es ist das gute Recht eines jeden Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine Ansprüche durchzusetzen!
Voreilig vor Gericht zu ziehen, kann allerdings teuer werden.
„Nach Auffassung des Gerichts, konnte im Rahmen der Beweisaufnahme der klägerische Vortrag nicht bewiesen werden“. Hier hat sich leider ein typisches Risiko eines Schadenersatzprozesses, nämlich die Unvorhersehbarkeit von Zeugenaussagen, realisiert, warnen die ESK Vertrauensanwälte.
Die Vertrauensanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung vereinen Prozesserfahrungen über viele geführter Zivilprozesse. Auf diesen Erfahrungen gründet sich deren Einschätzung, dass Beweisaufnahmen in Schadenersatzprozessen grundsätzlich schwer vorhersehbar sind und manchmal zu überraschenden Wendungen in einer mündlichen Verhandlung führen können.
Anleger sollten in jedem Fall vor Einreichung einer Schadensersatzklage genau prüfen wie die jeweilige Beweislage ist. Im Einzelfall kann die gerichtliche Geltendmachung von unverjährten Forderungen durchaus sinnvoll und lohnend sein. Es gilt jedoch immer die Abwägung zu treffen ob nicht, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen, ein außergerichtliches Vorgehen deutlich einfacher und schneller sowie meist sehr viel kostengünstiger als ein reiner Schadenersatzprozess durchgesetzt werden kann. Man hätte dann zumindest den berühmten Spatz in der Hand.
Aus diesem Grund gehen die Vertrauensanwälte des ESK oft so vor, dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen. Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant stets selbst in der Hand, ob er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht.
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem seinen Anspruch durchgesetzt. Falls die außergerichtliche Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben.
Aus wirtschaftlichen Gründen kann es in vielen Fällen sinnvoller sein, den berühmten Spatz in der Hand zu halten indem ein Anspruch außergerichtlich verfolgt wird, statt auf die meist schwerer zu erhaltende Taube auf dem Dach (Schadenersatzansprüche bei Gericht einzuklagen) zu setzen.
Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen. Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen.
• Vielleicht haben auch Sie schon einmal unsere Internetseiten besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen. Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen.
Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot Fördergemeinschaft auf Teil-Erfolgsbasis für Sie das Richtige.
Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft „geteiltes Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung auf Teilerfolgsbasis zu realisieren ist.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
http://express-inkasso.24.eu
http://whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Der klassische Raubüberfall wurde durch den Cyber-basierter Finanzbetrug ersetzt!
Bei einem Raubüberfall ist das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch. Dagegen geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.
Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und der CFD, Crypto und Forex Handel betrieben wird, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden. Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Viele unregulierte Online-Handelsplattformen locken mögliche Investoren mit hohen Gewinnversprechen auf ihre Internetseiten. Aber Achtung: Es sind Betrüger! – Sie versuchen mit falschen Angaben sich als legitim zu präsentieren.
Der angeblich international erfahrene Broker ist oft reine Erfindung. Die garantiert hohe Rendite bei null Risiko ist eine glatte Lüge. Die Vertrauen erweckenden Texte auf ihren Internetseiten sind unwahr und absolut irreführend. Das Unternehmen ist im besten Falle eine Briefkastenfirma oder es ist eine reine Erfindung und existiert überhaupt nicht.
Viele Online-Handelsplattformen haben angeblich in Ländern wie Zypern, Belize und den Seychellen ihren Firmensitz. Über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen sie in der Regel nicht. Mitunter wird das Logo einer Finanzaufsichtsbehörde kopiert und auf der eigenen Webseite eingefügt, um das Unternehmen als legal erscheinen zu lassen.
Viele Anleger wissen bei Online-Handelsplattformen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.
Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen unregulierten Online Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs durch unregulierte Online Handelsplattformen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
In vielen Fällen wird versucht, das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet, wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden, umso angesehener werden sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten, ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.
Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person, die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen, sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Es fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Mitunter haben die Banken sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren. Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.
• Nach Einschätzung der Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzuerhalten, was gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, kann man mit professioneller Hilfe versuchen, sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können vom Erfahrungsschatz des ESK profitieren.
Durch die ständige Berichterstattung auf den Webseiten des ESK melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe. Es wird dringend empfohlen, schon beim geringsten Betrugsverdacht mit dem ESK Kontakt aufzunehmen. Alle von Anlegern angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Anleger eine Anfrage beim ESK einreichen sollte, zum Beispiel:
• Man ist Opfer eines Investitionsbetrugs geworden.
• Man befürchtet einem Betrug aufgesessen zu sein.
• Die Anlage wurde bei einem nicht lizenzierten Unternehmen getätigt.
• Es werden rechtliche Ansprüche wie Kontoauszüge, Bestätigungen von Geschäften oder die angemessene Behandlung personenbezogener Daten verweigert.
• Man erhielt irreführende oder falsche Anlageinformationen.
• Man erhält nicht rechtzeitig wesentliche Informationen über eine Investition.
• Bargeld oder andere Vermögenswerte fehlen auf einem Konto.
• Es werden Nachzahlungen verlangt.
• Es ist niemand mehr zu erreichen.
• Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits zahlreiche Opfer. Sie empfehlen Geschädigten jedenfalls die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft.
Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen Empfängerbanken vor den Deutschen Gerichten.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des unglücklichen Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück keineswegs nur Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können, dass Sie aus einer betrügerischen Anlage heil herauskommen, sagt Horst Roosen abschließend.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
http://whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Donnerstag, September 24, 2020
ValueFX auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 24.09.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:
ValueFX
auf der Internetseite angegebene Adresse
Berkeley Square House, Mayfair
London W1J 6BE
Telefon: 07451277233
E-Mail: info@valuefx.eu
Website: www.valuefx.eu
Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
whistleblowertreff.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier
Krisimark Ltd auf der Warnliste der FMA in Österreich.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 24. September 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Krisimark Ltd
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass die
Krisimark Ltd
www.starkmarkets.com
Suhodolska-Straße 8/4/11
Sofia
Bulgarien
Support@starkmarkets.com
+43720145082
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit c BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
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