Sonntag, September 27, 2020
Wird Deutschland zur Klimadiktatur reformiert, damit die deutschen Bürger und der Rest der Welt bereit sind vor der globalen Erwärmung gerettet zu werden?
Darf der Staat der massenhaften Vogeltötung durch Windkraftanlagen tatenlos zusehen? Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen
In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Ein Eingriff in die Natur ist für die sogenannten Umweltaktivisten stets der Alarmruf zu massivem Protest. Dabei konnten sie sich bisher der Sympathie der Medien sicher sein. Jetzt ist das aber anders. Das fast religiös gefeierte Projekt Windkraft darf offensichtlich an der Tötung von Vögeln nicht scheitern. „Hier zeigt sich wieder einmal die Doppelmoral der Grünen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Bürger sollten langsam aufwachen, damit sie erkennen, was hier tatsächlich passiert und sich von der Illusion befreien Klimapolitik sei Umweltpolitik. Die Klimapolitik wird dazu benutzt um die Wirtschaft an die Wand zu fahren und den Wohlstand umzuverteilen. Was wir gerade erleben ist der Anfang der größten Umverteilung des Reichtums in der Geschichte der Deutschen.
Der Klimawandel findet statt- unbestritten. Was aber wurde aus der Idee, den Kohlenstoffdioxidausstoß zu verringern und dafür auf „saubere“ Windernergie zu setzen? Laute, krankmachende, ohne Subventionen unrentable, naturzerstörende Windradmonster, die laut Bundesrechnungshof die Ziele der Energiewende bisher nicht erreichen.
Immer weitere Landstriche werden mit Windkraftanlagen zugepflastert. Gerade sind die tödlichen Folgen für Vögel, Fledermäuse und Insekten ins Blickfeld geraten. Doch welche Auswirkungen haben die gigantischen Industrieanlagen auf unsere Gesundheit? Diese Fragen sind bisher kaum ins Blickfeld geraten. Wer den Beteuerungen der Umweltbehörden glaubt, wird hinters Licht geführt.
Windenergieanlagen senden außer den deutlich hörbaren Geräuschen aus dem Maschinenhaus auch tieffrequenten Schall und Infraschall aus. Diese Schallwellen reichen erheblich weiter, als man vermuten könnte, sind nicht so deutlich wahrnehmbar wie normaler Lärm, aber wirken sich massiv auf unseren Organismus aus. Wer im Schatten von Windrädern wohnt, kann gefährlich leben.
„Muss also hinter der Abschaltung der Kohlekraft und der Rettung des Weltklimas der Schutz der Gesundheit des Menschen zurücktreten?“, fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Lesen sie hier bei uns den Beitrag von Holger Douglas zum Thema Windkraft:
BEI WINDKRAFT VERBLASST JEDES GRÜN
Verwaltungsgericht und vogeltötende Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern« Der Umweltschutzverband LBU will in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf.
Was kümmern schon Fledermaus, Rotmilan und Mäusebussard, wenn es um die Durchsetzung von Windrädern geht? Markant der Satz der Verwaltungsrichterin beim jüngsten Urteil in der vergangenen Woche über die Klage gegen Windräder: »Ein Nullrisiko ist nicht zu fordern!«
Geklagt hatte der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) gegen den Landkreis Hameln-Pyrmont. Der hatte als zuständige Behörde acht Anlagen der Windkraftindustrie in Grohne-Kirchohsen genehmigt. Die stehen in der Nähe des Kernkraftwerkes Grohnde. Doch dabei habe er keine fehlerfreie Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen, so der Vorwurf von Stephan Stallmann und der Bürgerinitiative »Keine Windkraft im Emmertal«. Öffentliche Belange des Natur und Artenschutzes sowie des Landschaftsschutzes stünden dem Windpark entgegen, daher sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufzuheben.
Die Richterin schmetterte die Klage ab, Kritik beim Artenschutz sei nicht berechtigt.
Die entsprechenden Vorschriften des niedersächsischen Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes seien bei Planung und Genehmigung eingehalten worden. Die Genehmigungsbehörde habe bei einigen Arten wie Rotmilan, Kranich oder Fledermaus ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko gesehen und daher Auflagen für den Betreiber erteilt, um durch zum Beispiel Abschaltzeiten die Risiken zu vermindern.
Das Gericht hatte sich mit Klägern und Gutachtern zu einem Ortstermin vor den Windrädern eingetroffen. Eine Beeinträchtigung der Landschaft mit den bis zu 200 Meter hohen Windrädern vermochte die Richterin nicht zu sehen, das Kernkraftwerk Grohnde und Strommasten würden das Landschaftsbild bereits prägen.
Während sich die Genehmigungsbehörde ebenso wie der Betreiber des Windparks zufrieden mit dem Richterspruch zeigten, will der LBU die Finanzierung der Prozesskosten in Höhe von rund 15.000 Euro klären und in die nächste Instanz gehen. Vor allem soll die Frage klargestellt werden, ob der Staat der massenhaften Vogeltötung tatenlos zusehen darf. Wenn die Landschaften immer dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden, widerspreche das Art. 20a des Grundgesetzes argumentieren immer häufiger verschiedene Bürgerinitiativen, die sich gegen den weiteren Ausbau der Windkraft wehren.
In Art. 20a heißt es eindeutig: »Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.« Der gebietet dem Staat, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Doch der Staat dürfe nicht zerstören, was er eigentlich schützen soll. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes dazu gibt es allerdings noch nicht. Das Ziel der Bürgerinitiative ist zu erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Das soll darüber entscheiden, ob die Privilegierung von Windkraftanlagen verfassungsgemäß sind.
Bereits der Hochschullehrer und Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Gellermann hatte sich im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) angesehen, was die Umweltminister der Länder durchwinken wollen: Ausnahmen vom Tötungsverbot europäischer Vögel zugunsten von Windindustrieanlagen. Eine Lizenz zum Töten für Windräder also – dafür hat sich tatsächlich die 94. Umweltministerkonferenz (UMK) ausgesprochen. Betreiber von Windenergieanlagen sollen danach im Konfliktfall unter bestimmten Bedingungen heimische Greifvögel töten dürfen.
Auch das Argument der Ausnahme im »Interesse der öffentlichen Sicherheit« zähle nicht. Denn Windkraftnutzung sei laut Gutachten auch keine im ‚Interesse der öffentlichen Sicherheit‘ gelegene Maßnahme. So betone nicht zuletzt das Bundeswirtschaftsministeriums, dass die Stromversorgung »weder aktuell noch perspektivisch gefährdet« sei.
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