Freitag, September 25, 2020
Der klassische Raubüberfall wurde durch den Cyber-basierter Finanzbetrug ersetzt!
Bei einem Raubüberfall ist das Risiko, schnell erwischt und zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt zu werden, extrem hoch. Dagegen geht das Risiko für die international agierenden Internetbetrüger in Europa fast gegen Null. Der Markt für binäre Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading operiert größtenteils außerhalb von Europa über nicht regulierte Websites. Opfer gibt es weltweit.
Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf.
Mit innovativen Cyber-Betrugsprogrammen betrügerischer Handelsplattformen, auf denen auch binäre Optionen gekauft und der CFD, Crypto und Forex Handel betrieben wird, werden weltweit Millionen von Anleger um Milliarden von Euro betrogen. Wenn der Verlust des Kunden der Gewinn des Unternehmens ist, bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen.
Bei den Cyber-Betrugsprogrammen gibt es keine reale Geschäftsgrundlage, es ist alles frei erfunden. Die Anlage wird von ausgebufften Verkäufern glaubhaft dargestellt und die Kunden mit frei erfundenen Versprechen und nicht existenten Garantien geködert. Abkassiert wird auch hier mit den „klassischen“ Erfolgsmodellen dieser „Branche“. Die eingesetzte Taktik ist Charme, Vertrauen und überzeugende Argumente. Weltweit werden Jahr für Jahr viele Milliarden Euro mit Anlagebetrug erbeutet.
Viele unregulierte Online-Handelsplattformen locken mögliche Investoren mit hohen Gewinnversprechen auf ihre Internetseiten. Aber Achtung: Es sind Betrüger! – Sie versuchen mit falschen Angaben sich als legitim zu präsentieren.
Der angeblich international erfahrene Broker ist oft reine Erfindung. Die garantiert hohe Rendite bei null Risiko ist eine glatte Lüge. Die Vertrauen erweckenden Texte auf ihren Internetseiten sind unwahr und absolut irreführend. Das Unternehmen ist im besten Falle eine Briefkastenfirma oder es ist eine reine Erfindung und existiert überhaupt nicht.
Viele Online-Handelsplattformen haben angeblich in Ländern wie Zypern, Belize und den Seychellen ihren Firmensitz. Über eine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügen sie in der Regel nicht. Mitunter wird das Logo einer Finanzaufsichtsbehörde kopiert und auf der eigenen Webseite eingefügt, um das Unternehmen als legal erscheinen zu lassen.
Viele Anleger wissen bei Online-Handelsplattformen nicht, was mit ihrem Geld eigentlich passiert ist.
Verweigerung der Gutschrift von Kundenkonten oder Rückerstattung von Geldern an Kunden. Dies geschieht normalerweise, indem die Abhebungsanforderungen der Kunden von betrügerischen Online-Handelsplattformen und E-Mails der Kunden ignoriert und manchmal sogar Konten gesperrt werden und die Kunden selbst des Betrugs beschuldigt werden. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.
Viele Kunden glauben, dass sie mit ihrer Anlage einfach nur Pech gehabt haben.
Das sie Opfer eines Betrugs geworden sind, merken sie in vielen Fällen nicht. In Wahrheit wurden ihre investierten Gelder gar nicht angelegt, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen. Die Anleger haben sich also nicht verspekuliert, sondern sie sind Opfer der höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern geworden. Die Täter hinter vielen unregulierten Online Handelsplattformen sind vor allem Kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Interesse haben: Die Anleger auszuplündern.
Es gibt Trading-Plattformen die im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“ werben.
Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.
Es kann aber noch ärger kommen.
Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen. In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs durch unregulierte Online Handelsplattformen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug mit binären Optionen stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
In vielen Fällen wird versucht, das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter zu entziehen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet, wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt. Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden, umso angesehener werden sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Bei jedem Anlagebetrug sind auch Banken mit im Spiel.
Ohne Bankverbindung könnten die Anlagebetrüger kein Geld einsammeln. Und die Anleger vertrauen auf die Bank und rechnen nicht mit einem Betrug. Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten, ihre Kunden genau zu überprüfen. In vielen Ländern unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Bank muss sich über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen ihrer Kunden informieren.
Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit ihres Kunden dürfte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen. Aus der Tatsache, dass die Finanzbetrüger meist über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsicht verfügen, müsste sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.
Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt bei diesen Betrugsfällen, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden zu drängenden Fragen bezüglich der Konten von Anlagebetrügern Rede und Antwort stehen müssen:
• Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
• Gibt es eine Person, die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
• Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
• Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
• Hat die Bank Maßnahmen ergriffen, sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
• Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
• Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit eingeholt?
• Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
• Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
• Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
• Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?
Es fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.
Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.
Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.
Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.
Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Mitunter haben die Banken sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren. Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.
• Nach Einschätzung der Rechtsanwälte des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.
Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen und CFD, Crypto und Forex Trading wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzuerhalten, was gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, kann man mit professioneller Hilfe versuchen, sein Geld zurückerhalten.
Diejenigen, die hinter dem Betrug stehen, versuchen es so darzustellen, dass es sich um eine „unglückliche gescheiterte Investition“ handelt. Obwohl das, was diesen Anlegern passiert ist, in Wirklichkeit Diebstahl war. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können vom Erfahrungsschatz des ESK profitieren.
Durch die ständige Berichterstattung auf den Webseiten des ESK melden sich täglich Dutzende geschädigte Anleger und bitten um Hilfe. Es wird dringend empfohlen, schon beim geringsten Betrugsverdacht mit dem ESK Kontakt aufzunehmen. Alle von Anlegern angegebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Es gibt eine Reihe von Gründen, warum ein Anleger eine Anfrage beim ESK einreichen sollte, zum Beispiel:
• Man ist Opfer eines Investitionsbetrugs geworden.
• Man befürchtet einem Betrug aufgesessen zu sein.
• Die Anlage wurde bei einem nicht lizenzierten Unternehmen getätigt.
• Es werden rechtliche Ansprüche wie Kontoauszüge, Bestätigungen von Geschäften oder die angemessene Behandlung personenbezogener Daten verweigert.
• Man erhielt irreführende oder falsche Anlageinformationen.
• Man erhält nicht rechtzeitig wesentliche Informationen über eine Investition.
• Bargeld oder andere Vermögenswerte fehlen auf einem Konto.
• Es werden Nachzahlungen verlangt.
• Es ist niemand mehr zu erreichen.
• Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?
Anleger, die sich geschädigt fühlen, können sich zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.
Wenn Sie glauben, Opfer eines Betrugs zu sein, stellen Sie sicher, dass Sie keine weiteren Beträge zahlen. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen eine Rückerstattung als Gegenleistung für eine Restzahlung versprochen wird, da dies eine Technik ist, die häufig von Betrügern verwendet wird, um zusätzliche Mittel zu erhalten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Die ESK Rechtsanwälte vertreten bereits zahlreiche Opfer. Sie empfehlen Geschädigten jedenfalls die sofortige Einleitung strafrechtlicher Schritte durch Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft.
Die ESK Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen Empfängerbanken vor den Deutschen Gerichten.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des unglücklichen Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um den Betrügern das Handwerk zu legen und sein Geld zurück zu bekommen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen vermitteln konnte, dass „Glück keineswegs nur Glücksache ist und dass Sie selbst etwas dafür tun können, dass Sie aus einer betrügerischen Anlage heil herauskommen, sagt Horst Roosen abschließend.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
express-inkasso.24.eu
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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