Die BaFin hat mit Bescheid vom 14. Februar 2020
gegenüber der Longsdale Capital Ltd., Marschallinseln, die sofortige
Einstellung des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.
Das Unternehmen schließt über seine Plattform
www.stockglobal.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for
Difference – CFDs), die auf Währungen, Aktien, Indizes, Handelswaren
und Termingeschäfte laufen.
Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig den Eigenhandel
nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz
(KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis
der BaFin verfügt Longsdale Capital Ltd. jedoch nicht
und handelt daher unerlaubt.
Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen
oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob
das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in
Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland
hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch schnelles
Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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