Die BaFin hat gegenüber der Zeus Tech
& Trading Group Ltd, Luxemburg, Luxemburg, mit Bescheid vom 16.
Januar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels
angeordnet.
Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihr
betriebenen Handelsplattform www.fibonetix.com finanzielle Differenzkontrakte
(Contracts for Difference - CFD) und Devisen an. Damit betreibt das
Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz
2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach
§ 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu
verfügen. Es handelt daher unerlaubt.
Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar,
jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
11.02.2020
Auch die Finanzaufsicht Commission de Surveillance du
Secteur Financier (CSSF) in Luxemburg hat das unternehmen Zeus Tech &
Trading Group Ltd auf ihre Warnliste gesetzt. Wir
hatten berichtet.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der
geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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