Die BaFin hat Herrn Özgün Göcer, Berlin, mit
Bescheid vom 14. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene
Finanzkommissionsgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln.
Göcer ist Hintermann der „Crypto.exchange GmbH“. Diesem
Unternehmen hatte die BaFin im Januar die Einstellung des
Finanzkommissionsgeschäfts aufgegeben. Es warb im Internet – unter
anderem auf der Seite www.btc-now.de – damit, Bitcoin in Euro
umzutauschen. Hierdurch betreibt Göcer das Finanzkommissionsgeschäft. Das
Unternehmen behauptete wahrheitswidrig, durch die BaFin geprüft
worden zu sein.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
26.06.2018, geändert am 31.01.2020
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen
Erlaubnis der BaFin.
Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land
zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine
Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden
gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten
Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die
Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf
bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung
für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt
entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und
stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
Kontakt
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