Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte
als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom
Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig wahr sein! Der äußere Schein
kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und
Defizite; Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde.
Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den
nachstehenden Bericht. der am 03.02.2020
auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
***
Ist alles Gold auch
da? Bonus.Gold liefert nur schwache Nachweise
03.02.2020 • Bei Bonus.Gold geht es um knapp 830 Kilogramm
des glänzenden Metalls (38 Millionen Euro). Anleger vertrauen dieser Firma ihr
Geld an, weil sie Sicherheit, Transparenz und einen Mehrwert verspricht.
Pro Tag werden 0,049 Prozent „Bonusgoldvergütung“ gewährt.
Mit Zinseszinseffekt vermehrt sich der Edelmetallbestand damit im ersten Jahr
um sensationelle 19,6 Prozent. Kann das funktionieren? Wie sicher ist das
Anlegergeld dort aufgehoben? Liefert Bonus.Gold die versprochene und notwendige
Transparenz, um das beurteilen zu können? Nach einem halben Jahr Schriftverkehr
bleiben massive Zweifel.
Geschäftsmodell.
Offiziell kaufen die Kunden physisches Gold und überlassen
dieses der Bonus.Gold GmbH zur Verwendung in deren Recycling-Mehrwertkreislauf:
„Aus den Gewinnmargen des Recycling-Mehrwertkreislaufs erhält der Kunde für die
Überlassung des Goldes täglich eine kleine Menge Gold, das BONUS.GOLD,
übereignet.“ Im Klartext wird mit dem Kundengold in der Türkei Schmuck und
Halbzeug hergestellt, das monatlich umgeschlagen werden soll. Der Kunde wird
also nicht Eigentümer des Goldes und hat keinen gesonderten Insolvenzschutz. Er
bekommt lediglich eine Sicherungsabtretung eingeräumt. Sein versprochener
Verdienst liegt in den ersten beiden Jahren bei 0,049 Prozent pro Tag (19,6
Prozent pro Jahr) und anschließend bei 0,03 Prozent pro Tag (11,6 Prozent pro
Jahr).
Jahresabschlüsse.
Aufgrund der fehlenden Zuordnung einzelner, ihnen gehörender
Goldbarren müssen Anleger sehr stark auf die Bonität und Seriosität von Bonus Gold
vertrauen. In einer anfänglich verteilten Unternehmensbroschüre versprach
deshalb der Anbieter, den freiwillig geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember
bereits im 1. Quartal des Folgejahres zu veröffentlichen. Auf Nachfrage
erklärte Rechtsanwalt Christian Seyfert im Auftrag des Unternehmens, dass dies
aufgrund der Auslastung des Wirtschaftsprüfers nicht so umgesetzt werden kann
und die fehlerhafte Broschüre vom Netz genommen wurde. Tatsächlich würde „die
Jahresabschlussprüfung jedes Jahr im Herbst des Folgejahres durchgeführt, so
dass der geprüfte Jahresabschluss ‚gesetzlich fristgerecht‘ im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden kann.“ Fakt ist allerdings, dass der Abschluss für das
Gründungsjahr 2017 im Bundesanzeiger erst seit April 2019 abrufbar ist. Das
Handelsgesetzbuch schreibt aber zwölf Monate vor. Und wer den Jahresabschluss
2018 sucht, der findet per Redaktionsschluss noch keine Finanzzahlen.
Testat 2017.
Doch damit längst nicht genug der Fragezeichen. Artur
Bieganski hat seinen am 4. Februar 2019 für das Geschäftsjahr 2017
unterzeichneten Bestätigungsvermerk mit einer entscheidenden Einschränkung
versehen: „Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29
ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland
teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende
Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht
ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.“ Auf
Nachfrage erklärte das der Unternehmensanwalt mit einem Formfehler. Der
türkische Wirtschaftsprüfer sei vom Unternehmen beauftragt worden, weshalb der
deutsche Wirtschaftsprüfer dessen Prüfung der Goldvorräte nicht uneingeschränkt
übernehmen dürfe. Bonus.Gold hätte daraus gelernt: „Es ist jedoch
sichergestellt worden, dass für zukünftige Jahresabschlussprüfungen der
Prüfungsauftrag für die Jahresabschlussprüfung der Vorräte am Standort Istanbul
vom deutschen Wirtschaftsprüfer erteilt wird.“
Monatliche
Inventurprüfung.
Als zusätzliche Sicherheit wird den Investoren in
Werbeunterlagen eine „Monatliche Wirtschaftsprüfung in den Lagerstätten“
versprochen. Auch Paragraph 8 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) definiert monatlich eine externe und unabhängige Prüfung der Bestände
sowie einen Abgleich mit den geschuldeten Goldmengen der Kunden. Taha Atakan
Kaynar (22), Geschäftsführer der Bonus.Gold GmbH erklärte, dass diese Vorgabe
immer erfüllt wurde. Mehrfach hat Investmentcheck um die Übersendung
entsprechender Nachweise gebeten. Dabei wird zum einen in einer Tagesbilanz
eine lange Liste mit anonymisierten Kundenlisten geliefert, der Soll-Bestand.
Für den Ist-Bestand gibt es eine Aufstellung mit einem Stempel der „Bonus Altin
Ticaret A.S.“. Das ist eine türkische Aktiengesellschaft, die nicht als
unabhängig bezeichnet werden kann. Zwei der drei Zahlen, die den Gesamtbestand
ergeben, werden durch Wirtschaftsprüferbestätigungen untermauert. Das sind die
Goldbestände in der Geschäftsstelle in Istanbul und in Köln. Die wichtigste
dritte Zahl, der Goldanteil, der als Kommissionsware unterwegs ist, bleibt ohne
Wirtschaftsprüferbestätigung.
Wirtschaftsprüferbescheinigung.
Für die Kunden steigt damit die Bedeutung der jährlichen
Inventur, die für den Wirtschaftsprüfervermerk entscheidend ist. Monatelang
vertröstete Bonus.Gold hinsichtlich der eigentlich doch längst existierenden
Bestätigung per 31. Dezember 2018. Ende 2019 versprach Kaynar, dass er nun eine
„große Prüfung“ am 2. Januar 2020 durchführen lassen werde und investmentcheck
sofort das Ergebnis der Prüfung schickt. Auch das kam erst nicht und wurde nun
per Ende Januar nachgereicht. Artur Bieganski stellte eine Bescheinigung aus,
wonach die Bonus.Gold GmbH selbst die Bestände in Höhe von 828 Kilogramm Gold
und 247.000 Euro per 21. Januar 2020 aufgenommen hat. Er war beobachtend dabei
und hat in Stichproben das Vorhandensein überprüft.
Prospektpflicht?
Ein Angebot mit einer Art von Verzinsung in Form von
Bonusgold wirft aus Anlegersicht die Frage auf, ob es sich hierbei um eine
prospektpflichtige Vermögensanlage handelt. Der von Kaynar beauftragte
Rechtsanwalt Christian Seyfert verneinte dies auf Anfrage. Eine sonstige
Vermögensanlage liege nicht vor, weil der Bonus.Gold-Vertrag „nicht mehr als
ein regulärer Kaufvertrag über Anlagegold“ sei. Ein Kunde erhalte „keine Miete,
keine Zinsen oder sonstigen Geldansprüche“, sondern täglich nur „eine bestimmte
Goldmenge Anlagegold übereignet“. Andererseits wird jedem Kunden laut Seyfert
„völlig unmissverständlich mitgeteilt, dass er keinen Insolvenzschutz hat,
sondern lediglich eine Sicherungsabtretung besteht“. Nach einem klaren Kauf mit
entsprechender Sicherheit im Worst-Case-Fall klingt das nicht gerade.
Loipfinger’s Meinung.
Angesichts den traurigen Erfahrungen mit PIM-Gold kann heute
der klare Beweis der vorhandenen Goldbestände nicht hoch genug eingeschätzt
werden. Bonus.Gold hat den Kunden an verschiedenen Stellen solche Nachweise
versprochen. Die nach monatelangen Diskussionen dann an Investmentcheck endlich
gelieferte Bestätigung wirft allerdings Fragen auf, die nicht notwendig sein
sollten. Gerade nach der von Rechtsanwalt Seyfert generös als belanglosen
Schönheitsfehler bezeichneten Einschränkung im Testat 2017 sollte Kaymar alles
tun, einen unstrittigen Beweis für die Goldbestände zu erbringen. Seit Monaten
wird die Wirtschaftsprüferbestätigung für 2018 in Aussicht gestellt, die bis
Redaktionsschluss nicht vorlag. Damit steht leider die Frage im Raum, ob alles
Gold was da sein soll auch tatsächlich da ist.
***
NEU: Das Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung,
Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im
Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
***
Betroffene Anleger
können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. Betroffene können kostenlos
und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder
auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft
anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen