Mittwoch, Februar 05, 2020

Erfolgreiche Aktion der Schweizer Polizei gegen Online Anlagebetrug und Geldwäscherei.

Durch Strafanzeigen aus dem In- und Ausland konnte die Schweizer Polizei jetzt betrügerischen Online-Handelsplattformen für Binäre Optionen und Kryptowährungen das Handwerk legen.  

Gigantische Anlegerverluste durch Cyber-basierten Finanzbetrug. Das Milliardengeschäft Anlagebetrug läuft im Internet zur Höchstform auf. Unter diesem Titel berichtete der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über  die betrügerischen Machenschaften von Internet-Handelsplattformen.

„Auf diese neue Generation von Finanzbetrug sind die Anleger nicht vorbereitet“ weiß man beim ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Von den Trading-Plattformen, denen die Leute so massenhaft auf den Leim gehen, gibt es hunderte. Aufgrund der Komplexität dieser ausgeklügelten Betrugssysteme werden weltweit Millionen Menschen Opfer  dieser Cyberkriminellen. Dazu kommt noch, dass die Betrüger in den letzten Jahren dazu gelernt haben  und nun ihre illegalen Machenschaften immer mutiger, schlauer und kreativer in die Tat umsetzen.

Da viele Anleger nicht über den Betrug mit binären Optionen informiert sind, glauben viele Betroffene bei Verlust ihres eingesetzten Kapitals, dass sie selbst Schuld seien und einfach Pech gehabt hätten. Dazu kommt noch, dass die betroffenen Anleger in der Regel nicht darüber informiert sind, wie ein solcher Betrug angegangen werden kann und mit welchen Rechtsmitteln das verlorene Geld eventuell wieder zurück geholt werden kann.

Die größte Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu holen.

Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

  • Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung hilft mit der Fördergemeinschaft für Opfer von Cyber-Betrug den Betrügern das Handwerk zu legen und die Anleger vor Schaden zu bewahren.

Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten. Darüber hinaus versuchen die ESK-Rechtsanwälte  durch rasches Handeln weitere Schäden zu verhindern.

Die ersten Schritte sind dann in der Regel:

  • Banküberweisungen stoppen
    Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
    Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.

Dass Strafanzeigen von großem Nutzen sein können, zeigt jetzt in der Schweiz  eine Interkantonale Aktion gegen Online Anlagebetrug und Geldwäscherei.

In einer gemeinsamen Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich und der Zürcher Staatsanwaltschaft, wird gemeldet, dass die Kantonspolizei Zürich am Dienstag (4.2.2020) in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich eine koordinierte interkantonale Aktion wegen des Verdachts der Geldwäscherei in Millionenhöhe im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Handelsplattformen durchgeführt hat.  

Dabei wurden in den Kantonen Graubünden, St.Gallen, Tessin, Zug und Zürich insgesamt drei Personen verhaftet. Im Zusammenhang mit der Aktion kam es auch zu Hausdurchsuchungen, zu Beschlagnahmungen von Liegenschaften und Fahrzeugen sowie zur Sperrung von Konten.

Nach entsprechenden Anzeigen im In- und Ausland ergaben sich Hinweise auf Online-Anlagebetrug sowie Geldwäscherei in der Schweiz.

Die intensiven Abklärungen durch die Ermittlungsabteilung Wirtschaftskriminalität der Kantonspolizei Zürich, der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Polizei Fedpol führten zu einem im Kanton Zürich wohnhaften Schweizer.

Dieser wird dringend verdächtigt, grössere illegal erlangte Geldbeträge von Online-Handelsplattformen für Binäre Optionen und Kryptowährungen über Konten von ihm beherrschter Gesellschaften im In- und Ausland weitergeleitet zu haben, um die kriminelle Herkunft der Gelder zu verschleiern.

In einer koordinierten interkantonalen Aktion wurden der Mann sowie zwei Personen aus seinem Umfeld verhaftet.

Bei elf durchgeführten Hausdurchsuchungen wurden acht Fahrzeuge der Luxusklasse beschlagnahmt.

Zudem wurden Grundbuchsperren bei drei Liegenschaften angeordnet und Konten mit mehreren Millionen Franken gesperrt. Weitere Ermittlungen werden durch die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich geführt.

Können die Opfer ihr Geld zurückbekommen?

Ja. Wer Opfer eines Betrugs mit unregulierten binären Optionen wurde, ist zu 100% berechtigt, das zurückzugewinnen, was Ihnen gestohlen wurde. Mit der richtigen Vorgehensweise und dem Nachweis des Betrugs, dem man zum Opfer gefallen ist, kann man mit professioneller Hilfe versuchen sein Geld zurückerhalten.

  • Geschädigte Anleger können sich nun zur Wiedererlangung ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung initiierten Fördergemeinschaft Cyber-Betrug anschließen.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, die Verluste durch betrügerische Online-Plattformen erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

  • Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Prozessfinanzierer, durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft Cyber-Betruganschließen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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