Geldvernichter – besonders wenn sie vom Ausland aus agieren
- haben in Deutschland von der Justiz kaum etwas zu befürchten! Wenn
Arbeitnehmer ihr durch harte Arbeit verdientes Geld in eine Kapitalanlage
investieren, wollen Sie in der Regel nicht spekulieren, sondern mit einer
sicheren Anlage für Ihr Alter vorsorgen. Das funktioniert in der Regel auch nur
mit entsprechendem Konsumverzicht.
Kaum ein Anleger rechnet damit, dass er sein Geld auf diese
Weise aber auch verlieren kann. Tatsächlich gehen aber Jahr für Jahr Milliarden
Euros Anlegergeld verloren. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von
Schlecht- oder Falschberatung über miese Finanzprodukte bis zum klassischen
Kapitalanlagebetrug.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
kritisiert, dass diese Geldvernichter in Deutschland von der Justiz kaum etwas
zu befürchten haben.
- Wenn
es zum Totalverlust kommt ist das für den Kleinanleger oft ein
wirtschaftliches Desaster. Der Anleger ist geschockt und gibt sich in
vielen Fällen selbst die Schuld an dem Verlust. Er läuft jetzt Gefahr
endgültig zum Opfer zu werden!
Interessierten Kreisen ist es durch ständige Wiederholung
der falschen Behauptung „werfen Sie kein GUTES GELD dem SCHLECHTEN GELD
hinterher“ tatsächlich gelungen, dies als allgemein gültige Tatsache in der
Gesellschaft zu etablieren. Das erklärt warum sich relativ wenige geschädigte
Anleger wehren. Diese Haltung ist aber quasi eine Einladung an die Abzocker ihr
mieses Geschäft unbeeindruckt fort zu setzen.
- Genau
so wie sich im Finanzsektor eine ganze Kapitalanlageindustrie um das Geld
der Anleger gebildet hat, ist dies auch geschehen im Bereich der „Helfer“
für die geschädigten Anleger. In beiden Lagern finden sich seriöse und
weniger empfehlenswerte Angebote.
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von
Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld
einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen vom ESK der
bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der
betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob
sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er
erst wenn der Richter gesprochen hat.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten:
Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die ESK Vertrauensanwälte
raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische
Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur
dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten
nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen
diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt
kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und
Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.
- Die
Informationen, welche die ESK Anlegerschutzanwälte den Unterlagen und
Angaben der betroffenen Anleger entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich
zu beenden.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg
entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall
betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn
eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Die
Anleger erhalten in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches sie dann annehmen oder ablehnen können.
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf
den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblowertreff.24.eu
kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisiko zum
Beispiel auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher
gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht
vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste
Wette platzieren.“
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung
für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt
entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug arbeitet der ESK mit einer
fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in
Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte
sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende
Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum
Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung,
ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch
viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Cyber-Betrug erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen
Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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