Whistleblower dienen dem Gemeinwohl. Wie man mit
geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Blog http://whistleblowertreff.24.eu
Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private
Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den
Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller
Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die
Möglichkeit bieten, dass mit entsprechenden Informationen den Abzockern
das Handwerk gelegt werden kann.
Whistleblower können
Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!
Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann
dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt
werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche
Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.
Besucher, Betroffene und Insider der Seite http://whistleblowertreff.24.eu
sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie
sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte
zukommen lassen.
Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber
über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich
um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn
die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparenten Taschen der
Finanzindustrie umgeleitet werden. Die soziale Kontrolle durch
Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.
Der ESK glaubt nicht
daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze, Finanzwächter und „Gute
Ratschläge“ vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann.
„Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt
werden muss. Whistleblower können die Finanzbranche vor ihren unseriösen
Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden sehr
wirkungsvoll schützen“, sagt Horst Roosen vom ESK.
Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch
an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Es ist der
Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den
Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. Es
lohnt sich also, wenn Whistleblower über schwarze Schafe der Finanzbranche dem
ESK vertrauliche Informationen zukommen lassen.
- Der
ESK widmet seinen Einsatz dem Dienst von Anlegern, die Opfer unseriöser
oder gar betrügerischer Machenschaften von Initiatoren, Vermittlern oder
sonstigen Hintermännern von Kapitalanlagemodellen wurden.
Der ESK kann immer wieder Anleger vor betrügerischen oder
unseriösen Kapitalanlagemodellen warnen, durch die detektivische Kleinarbeit
des ESK werden dabei oftmals Informationen ans Tageslicht gefördert, die sich
später als absoluter Volltreffer erweisen und viel Schaden von Anlegern
abwenden.
Die Anbieter von betrügerischen Anlagemodellen können mit
ihrem schändlichen Handeln eine ganze Branche in Misskredit bringen.
Die seriösen Investmentanbieter sollten also auch daran interessiert sein, dass
die „unseriösen Kollegen“ vom Markt verschwinden.
Die Information eines
Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten
Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen
Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere
Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit
herzustellen.
Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die
Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte
besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen
schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen
Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er
wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen
erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder
per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung
und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines
Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen
Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlose Gerüchte, nur
nachvollziehbare Informationen.
Diejenigen, die jetzt gegen den Blog http://whistleblowertreff.24.eu lauthals
Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür ausrollen,
dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt.
Von Bert Brecht wissen
wir: Zuerst
kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter
verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie
Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt,
selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch
dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich (Schwarz-) Geld und Zynismus
fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind.
Der ESK dient dem Gemeinwohl er nimmt aber ganz
bewusst keine staatliche Förderung durch steuerliche Gemeinnützigkeit in
Anspruch und bewahrt sich dadurch seine absolute Unabhängigkeit und muss auf
keine Hand die ihn füttert Rücksicht nehmen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder
Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte,
Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen
schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das
jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen
keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.
Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und
Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in
Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also
unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für
Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus
Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)
Wer unautorisiert
solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz
verpflichtet.
Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird,
sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann
Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!
***
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf
den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblowertreff.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für
binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass
Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn
überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu
investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits
investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung
für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt
entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage
erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei
gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug arbeitet der ESK mit einer
fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in
Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte
sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende
Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum
Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung,
ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch
viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Cyber-Betrug erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu
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