"Schnelles Geld" ist leider eine Illusion, auf die
viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele
Kapitalanleger mit Schrottimmobilien, Schiffsfonds, Medienfonds,
Steuersparmodellen usw. reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden.
Der Traum vom Reichtum über Nacht lässt bei vielen Menschen
eine Sicherung durchbrennen, die es dem "Kapitalmarkt" leicht macht,
bei Anlegern viel Geld einzusammeln.
Dazu werden die deutschen Anleger vom Gesetz wenig
geschützt. Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer
hinter diesem Begriff verbirgt. Nachlesen kann man das in dem Urteil des
Oberlandesgericht München zum Prozess um Infomatic-Aktien ( AZ 30 U 855/01).
Das Gericht führte aus, dass der Gesetzgeber das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
bewusst nicht als Schutzgesetz ausgestaltet habe, weil sich sonst ein Emittent
von Aktien einer ungeahnten Vielzahl von Schadensersatzansprüchen ausgesetzt
sähe, die zu einem Rückzug vom Finanzplatz Deutschland führen könnten, was
dessen Attraktivität zuwiderliefe.
Der Anleger ist also nur der Geldlieferant, kann auch kaum
dem Kapitalmarkt als zugehörig betrachtet werden und kann somit vernachlässigt werden.
Allerdings verfügen die deutschen Haushalte immerhin über ein Nettovermögen von rund 6170 Milliarden Euro. Dieses
Vermögen ist in der Regel nicht für ein bestimmtes Ziel angespart worden,
sondern aus Prinzip. Weil sparen eine Tugend sein soll. Das zeigt sich auch
darin, dass sieben von zehn Ruheständlern Ihr Vermögen nicht ausgeben, sondern
weiter sparen und das Vermögen ausbauen. Stolz ist man auch noch auf sein
erspartes Vermögen, weil es schlussendlich durch persönlichen Konsumverzicht angehäuft wurde.
Sich reich sparen, das funktioniert aber nur für den
Einzelnen, nie für alle und vor allen Dingen nur für einen kurzen Zeitraum. Vor
allem die Wohlhabenden können ihren Reichtum vergrößern. Die Arbeitseinkommen
vieler Menschen haben sich dagegen deutlich verringert. Die sozialen
Unterschiede in Deutschland verschärfen sich weiter: Reiche werden reicher,
Arme ärmer!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen
Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen
technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele
Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und
Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des
Autodiebstahls drastisch reduziert.
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
"Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet
man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen
legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat
der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Wenn es darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird
meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer
eines Anlagebetruges werden könnte,
berichtet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Der heiße
Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu
vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis
reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Immer wieder glauben Anleger an Investments welche
wesentlich höhere Erträge versprechen, als sie die Hausbank oder der eigene
Vermögensberater offerieren können. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt
jedoch getrost von seinem Geld verabschieden kann, dass wollen die Anleger
offensichtlich am eigenen Leibe verspüren. So ist es auch möglich, dass
Schneeballsysteme immer wieder viele
Tausende Geschädigte produzieren.
Hier werden sagenhaft anmutende Gewinne in Aussicht
gestellt. Die Frage von kritischen Marktteilnehmern wie die versprochenen
Gewinne denn eigentlich entstehen sollen bleiben in der Regel unbeantwortet.
Wird vor diesen Systemen gewarnt, hagelt es in sektenartiger Weise Kritik, die
diese "geniale Idee des sehr erfolgreichen Unternehmens" vehement
verteidigt und für die ausgesprochene Warnung beschimpft und mit Abmahnungen
überzieht. Dazu Horst
Roosen vom ESK.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger
teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen Kritiker
mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der
Finanzhaie wichtiger ist, als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“
Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage
eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter
der werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um
das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich
gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende
Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende
Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder
Gummibärchen. Als Anleger sollte man
sich nie unter Zeitdruck setzen lassen.
Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle
Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf
den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu kann
das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisiko zum Beispiel auf
Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt
werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen,
bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren,
verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld.
Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an,
die Forderung zunächst außergerichtlich
auf Erfolgsbasis zu bearbeiten.
Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft
angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten
außergerichtlichen Schritten auf Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt
werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung
für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen. Bei diesem ersten Schritt
entstehen den Anlegern keine Kosten.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Falls die gerichtliche
Geltendmachung der Forderungen angesagt ist,
kann der ESK in Zusammenarbeit mit seinen Rechtsanwälten,
den betroffenen Anlegern wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die Deckungszusage
erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen Kosten frei
gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung übernimmt der Prozessfinanzierer
das gesamte Kostenrisiko, welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit seinem Investment
entsteht. Der Prozessfinanzierer übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene
und fremde Kosten, Gerichts- und Sachverständigengebühren, Kosten für
Rechtsgutachten, welche mit der Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs
zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung vorher individuell festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
- Die
ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag ermöglicht es betroffenen
Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie
ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen keine Anwaltsgebühren
zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich
ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.
Für den Bereich Kapitalanlagen und Cyber-Betrug arbeitet der ESK mit einer
fachkundigen, zielbewussten und lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in
Vaduz im Fürstentum Liechtenstein zusammen. Diese Rechtsanwälte
sind führende Experten im Wirtschaftrecht und. verfügen über umfassende
Erfahrung. Die Kanzlei bietet ganzheitliche Beratung und Unterstützung zum
Schwerpunkt FinTech. Beratung in Sachen Blockchain, Kryptowährung,
ICOs (Initial Coin Offerings) und ITOs (Initial Token Offerings).
Diese ESK Anwaltskanzlei hat bereits große Erfahrung durch
viele Fälle mit Anbietern von binären Optionen gemacht.
Betroffene Anleger die
Verluste durch Cyber-Betrug erlitten haben, können von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Diese ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen
und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und
Liechtenstein zur Seite.
Sehr oft kann durch
schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Weitere Warnmeldungen: https://whistleblowertreff.wordpress.com
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