Sharewood
beabsichtigt die Bäume der Anleger zu
schreddern. Dem Holz-Direkt-Investment droht ein Totalverlust. Geschädigte
Anleger können sich nun zur Wiedererlangung Ihrer investierten Gelder der vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
initiierten Massenklage anschließen.
Die „ESK-Fördergemeinschaft ShareWood Switzerland AG“ und
die Massenklage wird von einer fachkundigen, zielbewussten und
lösungsorientierten Rechtsanwaltskanzlei in Vaduz im Fürstentum
Liechtenstein betreut. Diese Rechtsanwälte sind führende Experten im
Wirtschaftrecht und verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Green
Investments. Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein und
der Schweiz, die Verluste durch ShareWood Switzerland AG erlitten haben, können
von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Für Anleger die über
eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
holt der Anwalt kostenlos die Deckungszusage ein. Wird die
Deckungszusage erteilt, ist der Anleger, egal wie der Fall ausgeht, von allen
Kosten frei gestellt. Es ist auch keine Erfolgsprovision zu bezahlen!
Für Anleger die über
keine Rechtsschutzversicherung verfügen,
oder welchen die Deckungszusage von ihrem Versicherer
verweigert wurde, leitet der Anwalt die entsprechenden Unterlagen an einen
Prozessfinanzierer, der bereits sein grundsätzliches Interesse an den Sharewod
Fällen bekundet hat, zur Einzelfallprüfung weiter.
Bei positiver Entscheidung
übernimmt der Prozessfinanzierer das gesamte Kostenrisiko,
welches bei der außergerichtlichen und gerichtlichen
Beitreibung der Ansprüche des Anlegers im Zusammenhang mit dem
Holz-Direktinvestment bei der ShareWood Switzerland AG entsteht. Der Prozessfinanzierer
übernimmt also sämtliche Aufwendungen, eigene und fremde Kosten, Gerichts- und
Sachverständigengebühren, Kosten für Rechtsgutachten, welche mit der
Durchsetzung des gegenständlichen Anspruchs zusammenhängen.
Der Prozessfinanzierer betreibt die Ansprüche der Kunden
nicht selbst, sondern bedient sich dabei der Hilfe von geeigneten
Rechtsanwälten.
Als Gegenleistung für die Finanzierung der
Anspruchsdurchsetzung gebührt dem Prozessfinanzierer eine Erfolgsgebühr von
jenem Betrag, welcher gewidmet auf Hauptsache und Zinsen hereingebracht werden
kann. Die Höhe der Erfolgsgebühr wird in der vom Kunden zu unterzeichnenden
Erfolgsbeteiligungvereinbarung
festgelegt.
Eine Bearbeitungsgebühr zur Prüfung des Finanzierungsantrags
wird für ESK Fördermitglieder nicht erhoben.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Der ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das
wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des
investierten Geldes.
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Für die kostenlose Erstberatung, die Deckungsanfrage bei der
Rechtsschutzversicherung oder die Prüfung durch einen Rechtsschutzversicherer,
durch mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der ESK seinen Fördermitgliedern gerne
entsprechend sachkundige Anwälte. Betroffene können gerne Fördermitglied des
ESK werden und sich kostenlos der ESK Fördergemeinschaft anschließen.
Betroffene
können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon,
Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK
Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS
INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816813
Telefax:
06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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