Samstag, November 16, 2019

Aufgespießt: Tesla-Fabrik für E-Autos in Brandenburg, BER Flughafen Berlin Brandenburg. Noch Fragen?

Die Verleihung des Goldenen Lenkrads zelebriert immer noch jene Freude der Automobilität, die unbeschwert daher kommt und von so genannten Umwelthelfern nicht gestört wird.

In der Gruppe Mittelklasse (Audi A4, BMW 3er, Tesla Model 3) hat der Tesla gewonnen. Das war aber nicht die Sensation bei der Verleihungsfeier, sondern die Absichtserklärung  von  Tesla-Boss Elon Musk eine europäische Tesla-Giga-Factory in der Umgebung von Berlin zu errichtet. Rund 10 000 Arbeitsplätze sollen entstehen.«

Die Bauarbeiten sollen bereits in wenigen Monaten starten, die ersten Autos im Jahre 2021 aus der Fabrik rollen. Skeptisch stimmt, dass dies Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach mit Freude verkündet. Der ist von der SPD, und eine solche Aussage aus der Ecke kann nur lautes Lachen auslösen. Zumal er davon spricht, Unterlagen müssten mit Rekordgeschwindigkeit eingereicht werden. Mag das Einreichen noch angehen – aber das zügige Bearbeiten in der Verwaltung gehört schließlich auch dazu. Steinbach hat nach eigener Aussage eine »Absichtserklärung« mit Elon Musk unterschrieben.

VW-Chef Diess dankte Elon Musk „for pushing us“, man teile in Sachen Elektromobilität eine Vision und Tesla habe das Thema E-Mobilität vorangetrieben. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geriet angesichts der Ankündigung von Tesla ganz aus dem Häuschen und bezeichnete allein die Ankündigung »als Aufwertung des Standortes Deutschland«. Dies sei ein »Meilenstein« für den Ausbau der Elektromobilität.

Brandenburg kann auf eine ganze Reihe solcher „Meilensteine“ verweisen: Cargolifter, Lausitzring, Chipfabrik bei Frankfurt an der Oder  und natürlich den BER Flughafen Berlin Brandenburg.

Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist ein seit 2006 in Bau befindlicher, an der südlichen Stadtgrenze Berlins im brandenburgischen Schönefeld gelegener internationaler Verkehrsflughafen. Er trägt den Beinamen Willy Brandt und soll durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an der die Länder Berlin und Brandenburg zu je 37 Prozent und der Bund zu 26 Prozent beteiligt sind, mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren pro Jahr betrieben werden. Er soll die derzeitigen Flughäfen Schönefeld (dessen Gelände er teilweise umfasst) und Tegel ersetzen. Der erste Spatenstich für diese momentan größte Flughafenbaustelle Europas und eines der größten in Bau befindlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte Deutschlands erfolgte am 5. September 2006.

Beobachter sehen zahlreiche schwerwiegende Fehler bei Planung und Bau. Die Baukosten wurden ursprünglich auf eine Milliarde Euro veranschlagt. Im Juli 2015 näherten sich die Prognosen der Marke von sechs Milliarden Euro. Der Flugbetrieb sollte planmäßig im Oktober 2011 starten – der Termin wurde jedoch mehrfach verschoben.

Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr Wowereit „Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt bauen können“. Heute wissen wir:  Für einen Alleingang fehlt dem Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.

Das Land Brandenburg besitzt einen reichen Schatz an Bau- und Gartendenkmalen, die von holländischer, italienischer und französischer Baukunst beeinflusst wurden. Bedeutende Architekten und Baumeister wie Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff, Karl Friedrich Schinkel, Erich Mendelsohn, Bruno Taut oder die Gartenkünstler Peter Josef Lenné und Fürst Pückler haben die Bau- und Gartenkultur Brandenburgs europaweit bekannt gemacht.

Die Bauherren des BER haben die deutsche Ingenieurskunst mit dem BER nicht nur europaweit sondern weltweit bekannt gemacht. Der BSZ e.V. beantragt hiermit die Unterschutzstellung des BER. Wir denken, dass der BER  die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege nach dem seit 2004 novellierten Denkmalschutzgesetz  in vollem Umfang entspricht.

 Wir sehen alle  Voraussetzungen dafür erfüllt, dass der BER unter Denkmalschutz gestellt wird.

Die Denkmaleignung ist schon alleine dadurch gegeben, dass es sich um ein einmaliges Bauwerk handelt.

Die Denkmalfähigkeit  ergibt sich aus den Verkehrsbaulichen und Verkehsrpolitischen Gründen

Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am Erhalt eines Zustands der nachfolgenden Generationen dokumentiert wohin falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler, Pfusch,  Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz führen.

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