Der vermeintlich schnelle Gewinn durch
Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird schnell
zur Verlustfalle. Das zeigt sich jetzt auch wieder in einem Fall über den die
Kriminalpolizeiinspektion und Staatsanwaltschaft Rostock mit einer
Pressemitteilung berichten:
In einem unter der Sachleitung der Schwerpunktabteilung
VIII, Cybercrime, der Staatsanwaltschaft Rostock geführten Verfahren wegen
Anlagebetruges im Internet ist es den Computerspezialisten der
Kriminalpolizeiinspektion Rostock gelungen, die Daten der ca. 4.000 Geschädigten aus Deutschland aus der Homepage des Anbieters zu ermitteln. Aus dieser filtrierten sie insgesamt über 16.000
potentielle weltweite Opfer.
Kriminalpolizeiinspektion Rostock gelungen, die Daten der ca. 4.000 Geschädigten aus Deutschland aus der Homepage des Anbieters zu ermitteln. Aus dieser filtrierten sie insgesamt über 16.000
potentielle weltweite Opfer.
Die Täter bieten im Internet vermeintlich hochverzinste Geldanlagen in Bitcoins oder anderen Kryptowährungen bzw. binären Optionen an. Um das Vertrauen der Anleger in diese Geldanlagen zu
gewinnen, täuschen die noch unbekannten Täter bei zunächst kleinen Anlagesummen von wenigen hundert Euro bzw. US-Dollar innerhalb weniger Tage Gewinne von ca. 100% vor. Durch geschicktes Agieren persönlicher Kontaktaufnahmen mittels Telefon oder Chats unter Vorspiegelung einer besonderen Eilbedürftigkeit lassen sich die Opfer zu erheblich höheren Überweisungen drängen. Eine Rückzahlung erfolgt anschließend nicht. Wegen der hohen Anzahl der Opfer und der
bestehenden Gefahr eines sehr hohen Schadens haben sich die Ermittler
entschieden, die Anleger zu warnen und so vor sehr hohen Schäden zu schützen.
Die Ermittlungen zu den Tätern dauern noch an.
Quelle: Polizeipräsidium Rostock Pressestelle
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung warnt
schon lange vor diesen Plattformen die in vielen Fällen auf Betrug aufgebaut
sind. Durch eine raffinierte Software
wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr
Geld investiert wird. Wenn dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust
eintritt, der durch negative Kursentwicklungen entstanden sein soll, so wird es
stets beteuert.
Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der
Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei
der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt
sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Geschädigte berichten dem ESK von der Verweigerung der
Gutschrift von Kundenkonten, der Verweigerung der Rückerstattung von Geldern,
Identitätsdiebstahl und der Manipulation von Software, um Verluste bei Trades
zu generieren. Wenn beispielsweise der Trade eines Kunden „gewinnt“, wird der
Countdown bis zum Ablauf beliebig verlängert, bis der Trade zu einem Verlust
wird. Wenn Kunden später versuchen, ihre ursprüngliche Einzahlung
zurückzuziehen, stornieren die Handelsplattformen in machen Fällen die
Abhebungsanforderungen der Kunden, lehnen eine Gutschrift auf ihrem Konto ab
oder ignorieren ihre Telefonanrufe und E-Mails.
Die ESK Vertrauenskanzleien warnen davor, Gelder in solche
Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es bereits mehrere
tausend Opfer.
Die größte
Herausforderung ist es, den betrogenen Anlegern das investierte Geld zurück zu
holen.
Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren
meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht
einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen
Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist gelogen!
Professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen:
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für
Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur
Verfügung.
Hochqualifizierte
Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:
Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten
Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte
Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch
qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen
Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss
individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK
Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem
Förderbeitrag ab EUR 75,00
Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses
schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem
ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit
diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser
ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler
gleichgesinnter Geschädigter.
Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem
Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der
ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den
betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:
Die Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:
Im Erfolgsfall können die Geschädigten nämlich
wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Für die außergerichtliche Tätigkeit der
ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die
betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5%
(abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten
Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.
Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in
Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum
gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg
ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei
außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden.
Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann,
müssen Sie auch nichts bezahlen.
Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es,
Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat
und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland
zur Seite.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser
Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten
werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte
setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in
Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen.
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen
Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen,
Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger
bei Erstattung von Strafanzeigen.
Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro)
ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu
machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich
keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr
Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts
zu zahlen.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen