Nach Golde drängt, Am Golde hängt
doch alles. Ach wir Armen!
Auch Johann Wolfgang von Goethe
beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats: Faust. Der Tragödie erster Teil. Bei der
Tragödie zweiter Teil, werden die Finanzvertriebe und die Vermittler im
Mittelpunkt stehen.
Nicht alle Informationen, die der
Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal
trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird
nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.
Eine Tragödie könnte es auch für die
Vermittler und Finanzvertriebe werden. Die ESK- Rechtsanwälte sehen gute
Chancen für geschädigte Goldanleger, die Vertriebe in die Haftung zu nehmen.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 12.09.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Mindestens 1,9 Tonnen Gold sollen
fehlen
Staatsanwaltschaft ermittelt bei PIM-Gold gegenwärtig gegen
5 Personen
Eigentlich wäre der goldene Würfel nicht groß. Mit 46
Zentimetern Kantenlänge hätte er aber genau das Gewicht von 1,88 Tonnen, das
die Staatsanwaltschaft Darmstadt bei PIM-Gold mindestens vermisst. Der
Gegenwert dieses Goldes beträgt momentan rund 82 Millionen Euro. Angeblich gibt
es Lieferverpflichtungen für 3,4 Tonnen Gold, was einem Gegenwert von 148
Millionen Euro entspräche. Da die Staatsanwaltschaft bei einer Durchsuchung
laut Handelsblatt allerdings nur 215 Kilogramm Feingold und 13 Kilogramm
Altgold gefunden hat, könnte der Schaden sogar noch größer sein
Staatsgewalt.
In der Mail wird außerdem berichtet, dass alle
Vermögenswerte beschlagnahmt und die Konten eingefroren wurden. Die PGD dürfe
nicht mehr „aktiv arbeiten“ und sagte Webinare, einen Tag der offenen Tür und
auch einen Kongress ab. Kunden dürften weiterhin kein Geld mehr auf die Konten
der PIM oder der PGD überweisen. Auch dazu war von PIM beziehungsweise PGD
keine Stellungnahme zu erhalten. Wie es nun weiter geht, ist ebenfalls unklar.
Angeblich gibt es eine Generalvollmacht für zwei Mitarbeiter(innen), die die
Geschäfte derzeit für den vorläufig festgenommenen PIM-Geschäftsführer Mesut P.
weiter führen.
DWL.
In einem anderen Fall, der DWL Deutsche Wertlager GmbH, kam
es im Juni 2019 aufgrund von Fehlbeständen bei dem an Kunden verkauften Gold
zur Insolvenz (Goldige Pleite). Das Unwort „Schneeballsystem“ mit allen
rechtlichen Konsequenzen macht dort nun die Runde und soll angeblich zur Folge
haben, dass der Insolvenzverwalter alle Rückzahlungen der letzten vier Jahre
vor Insolvenzantragsstellung anfechten möchte. Basis ist Paragraph 134 der
Insolvenzordnung, der bei einem Schneeballsystem von Kunden vor der Pleite
erhaltene Zahlungen als unentgeltliche Leistung einstuft. Angeblich sollen auch
beim Vertrieb die erhaltenen Provisionen zurückgefordert werden. Diese Gefahr
besteht auch für PIM. „Die entscheidende Weichenstellung für die Anleger, welche
ihre Goldkäufe eingelagert haben, wird sein, ob sie tatsächlich auch Eigentum
an Goldbeständen erworben haben. Nach den uns vorliegenden Kundenunterlagen
kann daran Zweifel bestehen. Sollte sich dieses bewahrheiten, so hätte das für
die Anleger erhebliche negative Folgen. Im schlimmsten Fall könnte den Anlegern
sogar eine Rückforderung von bereits zurück gezahlten Geldern drohen.“
Loipfinger’s Meinung.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat gegenüber
investmentcheck die vom Handelsblatt veröffentlichten Zahlen zu den Soll- und
Ist-Beständen bei PIM-Gold nicht bestätigt. Dafür hat sie ohne Nennung der
Namen erklärt, dass gegenwärtig gegen fünf Personen ermittelt wird. Der
Geschäftsführer Mesut P. wurde vergangene Woche in Untersuchungshaft genommen.
Damit mag die Höhe des Schadens noch nicht genau beziffert sein. Aufgrund
zahlreicher Gespräche mit verschiedenen Personen aus gewöhnlich gut
informierten Kreisen ist aber zu hören, dass diese absolut plausibel sind
(manche schätzen sogar noch mehr).
Quelle: https://www.investmentcheck.de
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Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
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Versicherungen auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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