Crowdinvesting: Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen
Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende
steht dann oft die Insolvenz.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 02.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
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Kapilendo-Pleite. Nicht einmal ein Jahr hat Fairbuy24 nach dem Crowdfunding
überlebt
Rund 500 Anleger haben Ende 2018 darauf vertraut, dass der
Name Fairbuy etwas mit fair anlegen zu tun haben könnte. Doch dem ist wohl
nicht so gewesen. Nur zehn Monate nach dem Funding durch Kapilendo kam es bei
der Fairbuy24 GmbH zu einem Insolvenzantrag. Damit hat die Crowdplattform nach
tectomove den zweiten Ausfall innerhalb weniger Wochen zu beklagen. Und das
besonders Bedenkliche daran ist, dass beide Firmen nicht einmal ein Jahr nach
Abschluss der Fundings überlebten.
Funding.
Die gesuchte halbe Million Euro haben Kapilendo-Anleger
innerhalb von weniger als einem Monat gezeichnet. 7,1 Prozent Festzins sollten
sie über eine Laufzeit von drei Jahren bei quartalsweiser Rückzahlung erhalten.
Strukturiert war das Ganze als Unternehmenskredit der Fidor Bank AG, dessen
zukünftige Ansprüche auf Zins und Tilgung die Anleger mit ihren Einlagen
kauften. Fidor ist damit aus dem Schneider, weil der Handel sowie Im- und
Export von Elektrogeräten und Babybedarf nicht wie geplant funktionierte.
Kapilendo stellte das Investment relativ sicher dar: „Etablierter Großhändler
mit Top-Kunden wie Amazon, Euronics und Expert“, oder „Hohe Umsatzrentabilität
durch geringe Fix- & Lagerkosten“, waren wohl nur vollmundige Werbeaussagen
ohne entsprechende Hintergründe. Denn wie ist sonst zu erklären, dass das im
vergangenen Sommer gesammelte Geld schon verbrannt ist und das Amtsgericht
Göttingen verkündet hat, dass die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Insolvenzverfahrens
nun untersagt ist und bereits eingeleitete Maßnahmen einzustellen sind
(Aktenzeichen: 71 IN 21/19).
Bürgschaft.
In den von den Investoren geschlossenen Verträgen ist von
einem Bürgschaftsvertrag die Rede, der auf die Anleger übergehen sollte. An
anderer Stelle wird beschrieben, dass die Rechte aus einer „gegebenenfalls
gestellten Bürgschaft“ nur über Kapilendo ausgeübt werden können. Auf der
Homepage von Kapilendo wird unter den Top-Gründen für eine Investition damit
geworben: „Selbstschuldnerische Höchstbürgschaft i.H.v. 600.000 Euro durch den
Geschäftsführer der fairbuy24 GmbH, Viktor Dinges“. Was das nun Wert ist, wird
die bereits von Kapilendo eingeschaltete Kanzlei Taylor Wessing klären.
Loipfinger’s Meinung.
Kapilendo und Fairbuy24 haben auf Anfrage nicht reagiert.
Vor allem im Fall der Plattform ist das mehr als peinlich, da sie weiter Geld
mit neuen Fundings einsammeln will. In einem Interview hat Kapilendo-Chef
Christopher Grätz 2016 von Rosinen-Picken gesprochen: „Bei der Auswahl der
Projekte verstehen wir uns als Repräsentant der Anleger, deshalb schauen wir
genau, welche Unternehmen auf unseren Kreditmarktplatz kommen.“ Die
Ausfallwahrscheinlichkeit wurde scheingenau mit 4,1 Prozent berechnet. Außerdem
ist es höchst fragwürdig, wie intransparent Kapilendo mit den Insolvenzen
umgeht. Scrollt ein Anlageinteressent durch die bisherigen Fundings, sieht er
bei tectomove und fairbuy24 nur, dass diese erfolgreich finanziert wurden.
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zum Beitrag
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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