Dienstag, Juli 02, 2019

Zehn Monate nach dem Funding durch Kapilendo kam es bei der Fairbuy24 GmbH zu einem Insolvenzantrag.

Crowdinvesting: Vorsicht ist geboten. Die Geschäftsmodelle werden oft mit blumigen Marketingsprüchen beworben, die mit der Realität wenig zu tun haben. Am Ende steht dann oft die Insolvenz.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  02.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Weitere Kapilendo-Pleite. Nicht einmal ein Jahr hat Fairbuy24 nach dem Crowdfunding überlebt

Rund 500 Anleger haben Ende 2018 darauf vertraut, dass der Name Fairbuy etwas mit fair anlegen zu tun haben könnte. Doch dem ist wohl nicht so gewesen. Nur zehn Monate nach dem Funding durch Kapilendo kam es bei der Fairbuy24 GmbH zu einem Insolvenzantrag. Damit hat die Crowdplattform nach tectomove den zweiten Ausfall innerhalb weniger Wochen zu beklagen. Und das besonders Bedenkliche daran ist, dass beide Firmen nicht einmal ein Jahr nach Abschluss der Fundings überlebten.

Funding.

Die gesuchte halbe Million Euro haben Kapilendo-Anleger innerhalb von weniger als einem Monat gezeichnet. 7,1 Prozent Festzins sollten sie über eine Laufzeit von drei Jahren bei quartalsweiser Rückzahlung erhalten. Strukturiert war das Ganze als Unternehmenskredit der Fidor Bank AG, dessen zukünftige Ansprüche auf Zins und Tilgung die Anleger mit ihren Einlagen kauften. Fidor ist damit aus dem Schneider, weil der Handel sowie Im- und Export von Elektrogeräten und Babybedarf nicht wie geplant funktionierte. Kapilendo stellte das Investment relativ sicher dar: „Etablierter Großhändler mit Top-Kunden wie Amazon, Euronics und Expert“, oder „Hohe Umsatzrentabilität durch geringe Fix- & Lagerkosten“, waren wohl nur vollmundige Werbeaussagen ohne entsprechende Hintergründe. Denn wie ist sonst zu erklären, dass das im vergangenen Sommer gesammelte Geld schon verbrannt ist und das Amtsgericht Göttingen verkündet hat, dass die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Insolvenzverfahrens nun untersagt ist und bereits eingeleitete Maßnahmen einzustellen sind (Aktenzeichen: 71 IN 21/19).

Bürgschaft.

In den von den Investoren geschlossenen Verträgen ist von einem Bürgschaftsvertrag die Rede, der auf die Anleger übergehen sollte. An anderer Stelle wird beschrieben, dass die Rechte aus einer „gegebenenfalls gestellten Bürgschaft“ nur über Kapilendo ausgeübt werden können. Auf der Homepage von Kapilendo wird unter den Top-Gründen für eine Investition damit geworben: „Selbstschuldnerische Höchstbürgschaft i.H.v. 600.000 Euro durch den Geschäftsführer der fairbuy24 GmbH, Viktor Dinges“. Was das nun Wert ist, wird die bereits von Kapilendo eingeschaltete Kanzlei Taylor Wessing klären.

Loipfinger’s Meinung.

Kapilendo und Fairbuy24 haben auf Anfrage nicht reagiert. Vor allem im Fall der Plattform ist das mehr als peinlich, da sie weiter Geld mit neuen Fundings einsammeln will. In einem Interview hat Kapilendo-Chef Christopher Grätz 2016 von Rosinen-Picken gesprochen: „Bei der Auswahl der Projekte verstehen wir uns als Repräsentant der Anleger, deshalb schauen wir genau, welche Unternehmen auf unseren Kreditmarktplatz kommen.“ Die Ausfallwahrscheinlichkeit wurde scheingenau mit 4,1 Prozent berechnet. Außerdem ist es höchst fragwürdig, wie intransparent Kapilendo mit den Insolvenzen umgeht. Scrollt ein Anlageinteressent durch die bisherigen Fundings, sieht er bei tectomove und fairbuy24 nur, dass diese erfolgreich finanziert wurden.
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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


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ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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