Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sorgt mit
ersten außergerichtlichen Schritten
dafür, dass geschädigte Kapitalanleger nicht auf Ihrem
Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadensersatz
zu bekommen. Diese ersten Schritte zur Vermögenswiederherstellung werden auf
Erfolgsbasis angeboten.
Viele Anleger machen mit Hilfe des ESK bereits berechtigte Schadensersatzansprüche
außergerichtlich geltend. Diese Anleger nutzen die erfreuliche Entwicklung der
Rechtsprechung! Alle betroffenen Anleger können
ihre Ansprüche noch geltend machen, wenn sie bislang nicht tätig
geworden sind. Und zwar ohne teure
Klagen einreichen zu müssen.
Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Rechtsanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht, werden die Rechte der Anleger
innerhalb der ESK Fördergemeinschaft wesentlich gestärkt und die bestmögliche
rechtliche Vertretung gewährleistet. Für den ESK ist es wichtig zu erreichen,
dass der Zugang der geschädigten Kapitalanleger zur Rechtsdurchsetzung einfacher und
kostengünstiger wird. Das wird mit der zunächst außergerichtlichen Geltendmachung von berechtigten Forderungen
exakt erfüllt.
Die ESK Anlegerschutzanwälte
und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für Steuerrecht
sorgen für die optimale Durchsetzung der
Anlegeransprüche. Rückabwicklung gescheiterter Kapitalanlagen und der
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der ESK Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab 75.-
Euro anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer
Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls von einer kompetenten Kanzlei.
Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell
betrachtet werden, dies ist durch die ESK Fördergemeinschaft hervorragend
gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Vertrauensanwälte
eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.
Ein kostenloses telefonisches oder auch persönliches
Erstgespräch mit einem ESK Vertrauensanwalt, nach welchem der Anleger
entscheiden kann, ob er mit den ESK Partnern seine Ansprüche geltend machen
möchte. Auf Wunsch, sofern vorhanden, kostenlose Einholung der Deckungszusage bei
dem jeweiligen Rechtsschutzversicherer. Viele weitere Betroffene nutzen
bereits die Erfahrung der ESK Partner auf dem Markt, sowie die Bündelung
der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.
Danach kann der betroffene Anleger seine Unterlagen zur
Prüfung bei dem betreffenden ESK Vertrauensanwalt einreichen. Dann bespricht
der Anwalt mit im welche Möglichkeiten bestehen. Ist der betzreffende Fall
dafür geeignet, wird der Anwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung,
zunächst die Forderung durch außergerichtliche Maßnahmen geltend machen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel zunächst vorzuziehen: Im
Erfolgsfall verfügen die Betroffenen nämlich wesentlich schneller über ihr
Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Für die
außergerichtliche Tätigkeit des ESK Vertrauensanwalts übernimmt die
Fördergemeinschaft für den Anleger die Kosten.
Wird der Anspruch außergerichtlich realisiert, erhält der
ESK eine vorher vereinbarte kleine Erfolgsprovision von dem beigetriebenen
Betrag. Bleiben die außergerichtlichen Bemühungen ohne Erfolg entstehen dem
Anleger über den bereits gezahlten einmaligen Förderbeitrag keine Kosten.
Juristische Auseinandersetzungen vor Gericht sollten immer
nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten
nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen
diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt
sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den
Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, ihren Mandanten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und
nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert
Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und
http://whistleblower.24.eu über
Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen
oder im Verdacht stehen zweifelhafte Anlagemodelle anzubieten.
Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären
Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen
das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern eine erste
ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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