Ständig werden neue “Goldesel“ als Kapitalanlage angeboten.
Die Frage ist nur, wer sich damit eine goldene Nase verdient?
Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt.
Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle
Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen
zwangsläufig wahr sein! Der äußere
Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel
und Defizite; Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 18.06.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Eine Scheideanstalt,
die keine ist. Bei PIM-Gold trübt sich der Glanz
Im hessischen Heusenstamm sitzt eine Reihe von Firmen, die
Goldgeschäfte im ganz großen Stil abwickeln. Dazu gehört die PIM Gold- und
Scheideanstalt, die PGD Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der
jährliche Umsatz soll bei 100 Millionen Euro liegen. Über ein 8-stufiges
Vertriebssystem werden hohe Provisionen bezahlt. Doch immer mehr Probleme
zeigen sich. Anlegern kann nur zur Vorsicht geraten werden.
Geschäftsmodell.
Ein Vertriebsleitfaden beschreibt in Kurzform den Ablauf
eines Verkaufsgespräches. Es geht um den Handel mit Gold, der Marktschwankungen
unbedeutend machen soll. Es geht um Bonusgold, das als eine Art Verzinsung
gewährt wird. Es geht um den Verkauf von Sparplänen, die zusätzlich zu den
Einmalanlagen abgeschlossen werden sollen. Die Preise für das Gold liegen
deutlich über Markt. Das fehlt natürlich in dem Leitfaden. Ein Gramm beim
Bonusgoldkauf Plus (BGK+) kostete letzte Woche bei PIM gut 52 Euro, während am
Markt der Preis umgerechnet pro Gramm bei rund 38 Euro lag. Klar, es muss neben
dem Bonusgold ja auch eine sehr vielschichtige Vertriebsstruktur finanziert
werden. Vermittler können vom Repräsentanten, zum Teamleiter, zum
Gruppenleiter, zum Verkaufsleiter, zum Bezirksleiter, zum Vertriebsmanager, zum
Vertriebsleiter und zum Direktionsleiter aufsteigen. Am Ende gibt es
beispielsweise für einen Vertrag mit 10.000 Euro Einmalzahlung und 100 Euro
Monatsrate eine Provision 1.800 Euro (BGK+).
Namensstreit.
Im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main
(Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH
aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Die anfänglich
von der PIM eingelegte Berufung hat sie zwischenzeitlich zurück genommen.
Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der ein anderes Goldhandelsunternehmerin
als Klägerin vertrat, hat noch mehr Punkte durchsetzen können: „Auch die
anderen Schwindeleien der Beklagten, sie sei Deutschlands größtes Goldportal,
sie sei weitaus günstiger als Banken und andere Goldhändler und sie würde
zweimal im Jahr eine externe und unabhängige Prüfung der Gesamtmenge der im
Tresor befindlichen Goldbarren und Altgoldgegenstände vornehmen lassen, obwohl
eine solche Prüfung in Wahrheit gar nicht stattfand, stellten unlautere
irreführende Werbung durch die Beklagte dar.“ Julius Leineweber sieht das
allerdings ganz anders. Auf Anfrage erklärte er: „Es gibt in der Tat einen in
Frankfurt anhängigen Rechtsstreit, der derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen
ist. Der mögliche Ausgang hat allerdings mit zunehmender Verfahrensdauer an
Bedeutung verloren, da die Namensgebung im Fluss ist.“ Merkwürdig, wenn der
PIM-Anwalt schon Mitte Mai das OLG Frankfurt über die Rücknahme der Berufung
informierte.
Unternehmensgruppe.
Die heutige PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH trägt diesen
Namen seit Ende 2014. Davor hieß sie PIM Handelsgesellschaft und davor PIM
Vertriebsgesellschaft. Bis Ende 2014 trug den Namen PIM Gold- und
Scheideanstalt GmbH die heutige Merlin Gold GmbH. Um das Namensverwirrspiel
komplett zu machen, hieß diese von November 2014 bis August 2015 sogar noch
International Gold Trust GmbH. Eine zentrale Figur ist der türkischstämmige
Mesut Pazarci. Der 48-jährige ist außerdem Geschäftsführer bei der PIM Business
GmbH, die Online-Marketing betreibt, Marketing- und Vertriebsunterlagen
erstellt sowie Events, Schulungen und Seminare für Produktpräsentationen
organisiert. Bleibt noch die PGD Premium Gold Deutschland GmbH, an der Pazarci
zusammen mit Kazim Midik und Julius Leineweber beteiligt ist.
Staatsanwaltschaft.
Schon Ende 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft Darmstadt,
dass es Ermittlungen gibt: „Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass die
Ermittlungen in dem genannten Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges
andauern. Inwieweit weitere Strafvorschriften betroffen sind, ist Gegenstand
der fortdauernden Ermittlungen. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen
werden, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden wird.
Die Namen der Beschuldigten kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes leider
nicht nennen oder bestätigen.“ Auch aktuell bestätigt Oberstaatsanwalt Robert
Hartmann, dass die Ermittlungen andauern: „Das Polizeipräsidium Südhessen ist
weiter mit dem Vorgang befasst.“ Damit ist die Ende 2018 geäußerte
Rechtfertigung, wonach die Ermittlungen bald eingestellt werden würden, wohl
obsolet. Aber auch aktuell sollen die Anschuldigungen auf Falschbehauptungen
durch einen Wettbewerber beruhen: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom
Betriebsvermögen der PIM -Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der
Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände
vorliegen.“
Jahresabschlüsse.
Unabhängig von diesen Vorwürfen sollten Anleger sich
unbedingt erkundigen, warum seit Jahren kein aktueller Jahresabschluss für die
PIM Gold- und Scheideanstalt veröffentlicht wird. Als letzter Abschluss ist die
Version für 2015 verfügbar. Damals hat Mesut Pazarci als Geschäftsführer
Verbindlichkeiten von gut 20 Millionen Euro ausgewiesen. Eine Gewinn- und
Verlustrechnung ist in der veröffentlichten Version nicht enthalten. Weder für
2016 noch für 2017 gibt es aktuellere Zahlen. Ähnliches gilt für die Premium
Gold Deutschland GmbH, die wenigstens den Jahresabschluss 2016 veröffentlichte.
Dieser weist aber einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von knapp zwei Millionen Euro aus. Diese Verzögerungen geben massiv Anlass zur
Sorge. Dabei kann die Antwort von Julius Leineweber auch nicht wirklich
beruhigen: „Wir arbeiten mit einem hochmotivierten Team intensiv daran, unsere
IT neu aufzustellen. Wie bei allen IT-Projekten gibt es immer mal
Verzögerungen. Sobald der Prozess abgeschlossen ist werden wir mit den
Resultaten zunächst an unsere Kunden und dann an die Öffentlichkeit
herantreten.“
BaFin.
Im Hinblick auf eine mögliche Prospektpflicht der
Goldgeschäfte gab es offenbar bereits vor Jahren Schriftverkehr mit der
Finanzaufsicht. Angeblich ging die BaFin auch Kundenbeschwerden gegen die PIM
und die PGD nach. Im BaFin-Journal von Dezember 2018 fand sich dann der
Hinweis, dass Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt bestehen. Das
betraf das Kinder Gold Konto von PIM. Zwischenzeitlich ist die dazugehörige
Meldung allerdings von der BaFin-Homepage verschwunden. Julius Leineweber hat
Ende 2018 auf Anfrage mitgeteilt, dass Seitens der BaFin nur Formulierungen zu
einem Nebenprodukt kritisiert wurden, die durch eine redaktionelle Änderung
beseitigt werden kann. Angesichts der gelöschten BaFin-Warnung scheint das zu
stimmen.
Loipfinger’s Meinung.
Wenn eine Firma, die Millionenumsätze mit Anlegerkapital
macht, ihre Buchhaltung nicht im Griff hat, dann kann das eine unentschuldbare
Schlamperei sein oder vielleicht auch auf Stress mit dem
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer hinweisen. In Verbindung mit einem nicht
nachvollziehbaren Geschäftsmodell, den wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten
und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kann nur gewarnt werden. Auch
solche Provisionssysteme mit zig Stufen und horrenden Vergütungen bei
eigentlich margenschwachen Goldgeschäften sind nicht gerade etwas, auf das
Anlegern vertrauen können. Bei PIM, PGD und Merlin Gold ist absolute Vorsicht
angesagt.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen