Mittwoch, Juni 19, 2019

Viele Anleger bauen auf die Anlage in Gold – manche haben dabei aber auf Sand gebaut!

Ständig werden neue “Goldesel“ als Kapitalanlage angeboten. Die Frage ist nur, wer sich damit eine goldene Nase verdient?

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt. Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite; Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  18.06.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Eine Scheideanstalt, die keine ist. Bei PIM-Gold trübt sich der Glanz

Im hessischen Heusenstamm sitzt eine Reihe von Firmen, die Goldgeschäfte im ganz großen Stil abwickeln. Dazu gehört die PIM Gold- und Scheideanstalt, die PGD Premium Gold Deutschland und die Merlin Gold. Der jährliche Umsatz soll bei 100 Millionen Euro liegen. Über ein 8-stufiges Vertriebssystem werden hohe Provisionen bezahlt. Doch immer mehr Probleme zeigen sich. Anlegern kann nur zur Vorsicht geraten werden.

Geschäftsmodell.

Ein Vertriebsleitfaden beschreibt in Kurzform den Ablauf eines Verkaufsgespräches. Es geht um den Handel mit Gold, der Marktschwankungen unbedeutend machen soll. Es geht um Bonusgold, das als eine Art Verzinsung gewährt wird. Es geht um den Verkauf von Sparplänen, die zusätzlich zu den Einmalanlagen abgeschlossen werden sollen. Die Preise für das Gold liegen deutlich über Markt. Das fehlt natürlich in dem Leitfaden. Ein Gramm beim Bonusgoldkauf Plus (BGK+) kostete letzte Woche bei PIM gut 52 Euro, während am Markt der Preis umgerechnet pro Gramm bei rund 38 Euro lag. Klar, es muss neben dem Bonusgold ja auch eine sehr vielschichtige Vertriebsstruktur finanziert werden. Vermittler können vom Repräsentanten, zum Teamleiter, zum Gruppenleiter, zum Verkaufsleiter, zum Bezirksleiter, zum Vertriebsmanager, zum Vertriebsleiter und zum Direktionsleiter aufsteigen. Am Ende gibt es beispielsweise für einen Vertrag mit 10.000 Euro Einmalzahlung und 100 Euro Monatsrate eine Provision 1.800 Euro (BGK+).

Namensstreit.

Im November 2018 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-03 O 33/18), dass sich die PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH aus Heusenstamm nicht mehr als Scheideanstalt bezeichnen darf. Die anfänglich von der PIM eingelegte Berufung hat sie zwischenzeitlich zurück genommen. Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, der ein anderes Goldhandelsunternehmerin als Klägerin vertrat, hat noch mehr Punkte durchsetzen können: „Auch die anderen Schwindeleien der Beklagten, sie sei Deutschlands größtes Goldportal, sie sei weitaus günstiger als Banken und andere Goldhändler und sie würde zweimal im Jahr eine externe und unabhängige Prüfung der Gesamtmenge der im Tresor befindlichen Goldbarren und Altgoldgegenstände vornehmen lassen, obwohl eine solche Prüfung in Wahrheit gar nicht stattfand, stellten unlautere irreführende Werbung durch die Beklagte dar.“ Julius Leineweber sieht das allerdings ganz anders. Auf Anfrage erklärte er: „Es gibt in der Tat einen in Frankfurt anhängigen Rechtsstreit, der derzeit jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Der mögliche Ausgang hat allerdings mit zunehmender Verfahrensdauer an Bedeutung verloren, da die Namensgebung im Fluss ist.“ Merkwürdig, wenn der PIM-Anwalt schon Mitte Mai das OLG Frankfurt über die Rücknahme der Berufung informierte.

Unternehmensgruppe.

Die heutige PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH trägt diesen Namen seit Ende 2014. Davor hieß sie PIM Handelsgesellschaft und davor PIM Vertriebsgesellschaft. Bis Ende 2014 trug den Namen PIM Gold- und Scheideanstalt GmbH die heutige Merlin Gold GmbH. Um das Namensverwirrspiel komplett zu machen, hieß diese von November 2014 bis August 2015 sogar noch International Gold Trust GmbH. Eine zentrale Figur ist der türkischstämmige Mesut Pazarci. Der 48-jährige ist außerdem Geschäftsführer bei der PIM Business GmbH, die Online-Marketing betreibt, Marketing- und Vertriebsunterlagen erstellt sowie Events, Schulungen und Seminare für Produktpräsentationen organisiert. Bleibt noch die PGD Premium Gold Deutschland GmbH, an der Pazarci zusammen mit Kazim Midik und Julius Leineweber beteiligt ist.

Staatsanwaltschaft.

Schon Ende 2018 bestätigte die Staatsanwaltschaft Darmstadt, dass es Ermittlungen gibt: „Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass die Ermittlungen in dem genannten Verfahren wegen des Vorwurfs des Betruges andauern. Inwieweit weitere Strafvorschriften betroffen sind, ist Gegenstand der fortdauernden Ermittlungen. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden wird. Die Namen der Beschuldigten kann ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes leider nicht nennen oder bestätigen.“ Auch aktuell bestätigt Oberstaatsanwalt Robert Hartmann, dass die Ermittlungen andauern: „Das Polizeipräsidium Südhessen ist weiter mit dem Vorgang befasst.“ Damit ist die Ende 2018 geäußerte Rechtfertigung, wonach die Ermittlungen bald eingestellt werden würden, wohl obsolet. Aber auch aktuell sollen die Anschuldigungen auf Falschbehauptungen durch einen Wettbewerber beruhen: „Das Gold der Kunden wird getrennt vom Betriebsvermögen der PIM -Gold und Scheideanstalt aufbewahrt. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde bereits der Beweis erbracht, dass keine Fehlbestände vorliegen.“

Jahresabschlüsse.

Unabhängig von diesen Vorwürfen sollten Anleger sich unbedingt erkundigen, warum seit Jahren kein aktueller Jahresabschluss für die PIM Gold- und Scheideanstalt veröffentlicht wird. Als letzter Abschluss ist die Version für 2015 verfügbar. Damals hat Mesut Pazarci als Geschäftsführer Verbindlichkeiten von gut 20 Millionen Euro ausgewiesen. Eine Gewinn- und Verlustrechnung ist in der veröffentlichten Version nicht enthalten. Weder für 2016 noch für 2017 gibt es aktuellere Zahlen. Ähnliches gilt für die Premium Gold Deutschland GmbH, die wenigstens den Jahresabschluss 2016 veröffentlichte. Dieser weist aber einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von knapp zwei Millionen Euro aus. Diese Verzögerungen geben massiv Anlass zur Sorge. Dabei kann die Antwort von Julius Leineweber auch nicht wirklich beruhigen: „Wir arbeiten mit einem hochmotivierten Team intensiv daran, unsere IT neu aufzustellen. Wie bei allen IT-Projekten gibt es immer mal Verzögerungen. Sobald der Prozess abgeschlossen ist werden wir mit den Resultaten zunächst an unsere Kunden und dann an die Öffentlichkeit herantreten.“

BaFin.

Im Hinblick auf eine mögliche Prospektpflicht der Goldgeschäfte gab es offenbar bereits vor Jahren Schriftverkehr mit der Finanzaufsicht. Angeblich ging die BaFin auch Kundenbeschwerden gegen die PIM und die PGD nach. Im BaFin-Journal von Dezember 2018 fand sich dann der Hinweis, dass Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt bestehen. Das betraf das Kinder Gold Konto von PIM. Zwischenzeitlich ist die dazugehörige Meldung allerdings von der BaFin-Homepage verschwunden. Julius Leineweber hat Ende 2018 auf Anfrage mitgeteilt, dass Seitens der BaFin nur Formulierungen zu einem Nebenprodukt kritisiert wurden, die durch eine redaktionelle Änderung beseitigt werden kann. Angesichts der gelöschten BaFin-Warnung scheint das zu stimmen.

Loipfinger’s Meinung.

Wenn eine Firma, die Millionenumsätze mit Anlegerkapital macht, ihre Buchhaltung nicht im Griff hat, dann kann das eine unentschuldbare Schlamperei sein oder vielleicht auch auf Stress mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer hinweisen. In Verbindung mit einem nicht nachvollziehbaren Geschäftsmodell, den wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kann nur gewarnt werden. Auch solche Provisionssysteme mit zig Stufen und horrenden Vergütungen bei eigentlich margenschwachen Goldgeschäften sind nicht gerade etwas, auf das Anlegern vertrauen können. Bei PIM, PGD und Merlin Gold ist absolute Vorsicht angesagt.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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