Mittwoch, Juni 19, 2019

Aduno Capital Group ltd. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Aduno Capital Group ltd. mit dem angeblichen Sitz in Österreich keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht derBaFin. Es ist auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden tätig zu werden.

Die Aduno Capital Group ltd. bietet unter der anonym registrierten Domain adunocapital.com in deutscher Sprache angebliche Handelskonten an, um „mit über 50.000 Finanzprodukten“ zu handeln. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als Broker und Investmentgesellschaft. Es behauptet wahrheitswidrig, über verschiedene „europäische Lizenzen“ zu verfügen.

Die von der Aduno Capital Group ltd. genannten Lizenzen wurden nicht ihr, sondern dem zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitut XNT LTD., St. Julians, Republik Malta, erteilt. Nach Auskunft der XNT LTD. ist die Aduno Capital Group ltd. nie ein Kooperationspartner der XNT LTD. gewesen und steht auch sonst in keinem Verhältnis zur XNT LTD.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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