Bevor Sie als
Anleger einer solchen Zahlung nachkommen, sollten Sie prüfen lassen, ob die Rückforderung
gerechtfertigt ist.
So wehren Sie sich gegen die
Rückforderung bereits vereinnahmter Ausschüttungen.
Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen
Ausschüttungen wurden die Anleger bei Vertragsschluss in der Regel nicht
informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht
unterschrieben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte dass, Rückforderung von
Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger
verständlich geregelt sein müsse. Für die Anleger muss klar ersichtlich sein,
dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat,
und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft
zurückgefordert werden können.
Interessant ist auch, dass in manchen Urteilsbegründungen
auf den allgemeinen Sprachgebrauch hingewiesen wird. Demnach werden
,,Ausschüttungen" mit dem Wortsinn allgemein so verstanden, dass es sich
eben um Auszahlungen handelt, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen",
so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
- Auf
Grund dieser doch anlegerfreundlichen Rechtsprechung sollten Anleger
Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob
die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist.
- Gegebenenfalls
können auch bereits an den Fonds zurückgezahlte Ausschüttungen wiederum
von den Fondsgesellschaften zurückverlangt werden.
Da das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, bei vielen
betroffenen Anlegern offensichtlich noch ungelöst ist, hat sich der BSZ
e.V. gekümmert und einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und
Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens
vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet
und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, um Hilfe
gebeten. Dieser Anwalt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern der
Interessengemeinschaft Ausschüttungsrückforderung für eine kostenlose
Erstbewertung ihres jeweiligen Falles gerne zur Verfügung.
Wie Entscheidungen
verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance,
die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.
Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V.
die Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von
AUSSCHÜTTUNGEN gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den
Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.
- Die
Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den
Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich
erfolgreich wehren.
Wichtig ist:
Wenn Ihnen mit Mailings oder anderer Werbung Hilfe
angeboten wird: erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten
Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu
ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele
Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen
Insolvenzverwalter. Manche Mitbewerber
werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten
erstrittenen Urteilen.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei
gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige
Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht
wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen -
auch ohne eigene erstrittene Urteile.
Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen
sind, schließen Sie sich gerne der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung
von Ausschüttungen an.
Zur individuellen,
unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte einige
Unterlagen und Informationen.
- Anspruchsschreiben
des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
- ggf.
Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)
Zahlen Sie keine
Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)
Melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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