Donnerstag, September 22, 2016

Conti Schiffsfonds: MS Conti Alexandrit im Insolvenzverfahren

Trotz eines ursprünglich langjährigen Chartervertrags ist die Gesellschaft der MS Conti Alexandrit insolvent. Am Amtsgericht Lüneburg wurde das Insolvenzverfahren über die Conti 173. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Alexandrit am 19. September eröffnet (Az.: 56 IN 58/16).



Die Conti-Gruppe legte den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit erst 2010 auf. Für die Anleger verlief die Beteiligung kurz aber schmerzvoll. Denn die Sicherheit, die ein zwölfjähriger Chartervertrag zunächst vermittelte, war trügerisch. Der Charterer meldete im Jahr 2013 Insolvenz an und rund drei Jahre später ist auch der Schiffsfonds MS Conti Alexandrit so gut wie Geschichte. Die Anleger können aber noch keinen Schlussstrich unter ihre Beteiligung ziehen. „Der Insolvenzverwalter könnte möglicherweise Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Doch selbst wenn eine solche Rückforderung ausbleibt, bleibt die Beteiligung für die Anleger ein Verlustgeschäft, das im Totalverlust der Einlage enden kann. „Es gibt aber auch Möglichkeiten, sich gegen die Verluste zu wehren“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn häufig seien die Berater ihrer Verpflichtung zu einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht nachgekommen.

Beteiligungen an Schiffsfonds wurden dabei in vielen Fällen als eine rentable und vor allem auch sichere Geldanlage dargestellt. „Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber nur schwerlich sicher oder für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Dennoch wurden Schiffsfonds auch immer wieder an risikoscheue Anleger vermittelt. „Das Konzept dahinter ist einfach: Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder bagatellisiert“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen nicht verschweigen dürfen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden. Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Schiffsfonds: MS Conti Alexandrit  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Schiffsfonds: MS Conti Alexandrit  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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