Trotz eines ursprünglich langjährigen Chartervertrags ist die Gesellschaft der MS Conti Alexandrit insolvent. Am Amtsgericht Lüneburg wurde das Insolvenzverfahren über die Conti 173. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Alexandrit am 19. September eröffnet (Az.: 56 IN 58/16).
Die Conti-Gruppe legte den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit
erst 2010 auf. Für die Anleger verlief die Beteiligung kurz aber schmerzvoll.
Denn die Sicherheit, die ein zwölfjähriger Chartervertrag zunächst vermittelte,
war trügerisch. Der Charterer meldete im Jahr 2013 Insolvenz an und rund drei
Jahre später ist auch der Schiffsfonds MS Conti Alexandrit so gut wie
Geschichte. Die Anleger können aber noch keinen Schlussstrich unter ihre
Beteiligung ziehen. „Der Insolvenzverwalter könnte möglicherweise
Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordern“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Doch selbst wenn eine solche Rückforderung ausbleibt, bleibt
die Beteiligung für die Anleger ein Verlustgeschäft, das im Totalverlust der
Einlage enden kann. „Es gibt aber auch Möglichkeiten, sich gegen die Verluste
zu wehren“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn häufig seien die Berater
ihrer Verpflichtung zu einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht
nachgekommen.
Beteiligungen an Schiffsfonds wurden dabei in vielen Fällen
als eine rentable und vor allem auch sichere Geldanlage dargestellt. „Eine
Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber nur schwerlich sicher oder für
den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi. Dennoch wurden Schiffsfonds auch immer wieder an risikoscheue
Anleger vermittelt. „Das Konzept dahinter ist einfach: Die Risiken wurden in
den Beratungsgesprächen oftmals verschwiegen oder bagatellisiert“, sagt
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer
ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken aufgeklärt
werden müssen.
Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre
teilweise hohen Provisionen nicht verschweigen dürfen. Nach der Rechtsprechung
des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden. Wurden
Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Schiffsfonds: MS Conti
Alexandrit anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Schiffsfonds: MS Conti
Alexandrit kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.09.2016
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