Der BSZ e.V. wird in den letzten Tagen verstärkt von Anlegern mit der Frage konfrontiert, ob es sinnvoll ist sich einer Interessengemeinschaft von Vermittlern anzuschließen, welche das betreffende Anlageprudukt auch verkauft haben.
Der Zusammenschluß von Geschädigten kann im
Bereich des Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen,
wenn diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die
Interessen der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und eventuell
auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Skepsis ist aber
schon angebracht wenn der Anlageberater plötzlich zum Anlegerschützer mutiert,
gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. zu bedenken.
Oftmals bieten solche Initiatoren nur eine
Rechtsanwaltskanzlei als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar
nicht über entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies
anders, hier gibt es eine größere Anzahl spezialisierter
Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ für unterschiedliche Bereiche gezielt
empfohlen werden.
Ein Laie kann die Qualität der Arbeit des
Rechtsanwaltes kaum beurteilen. Daher ist es für die Geschädigten immer sehr
schwierig, hier eine sinnvolle Auswahl zu treffen, zumal es praktisch keine
Anlaufstelle gibt, die eine wirklich objektive Empfehlung abgibt
beziehungsweise überhaupt abgeben kann.
Für die Qualität der Arbeit von
Rechtsanwaltskanzleien gibt es aber Indizien. Dazu gehören insbesondere
erfolgreich geführte Gerichtsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem
Bundesgerichtshof. Natürlich ist es auch hilfreich, wenn eine Kanzlei von
neutraler Seite anerkannt wird. So ist eine Nennung im Juve-Handbuch als
spezialisierte Kanzlei für den Bereich des Kapitalanlagerechts ein Indiz dafür,
dass die Kanzlei über Erfahrung verfügt. Ein weiteres Indiz kann die
Qualifikation zum Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht sein, denn der
Fachanwaltstitel kann nur erworben werden, wenn neben theoretischen Kenntnissen
und eine größere Anzahl von Fällen von dem Rechtsanwalt nachgewiesen ist.
Schließlich muss der Mandant das Gefühl
haben, daß sein Fall individuell bearbeitet wird. Daran erkennt man, ob eine
Kanzlei das nur als Massenfall sieht, mit dem schnelles Geld gemacht wird, oder
ob seriöse Arbeit geleistet wird.
Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte
immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen
oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch
der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man
darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke,
kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich
mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf
erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich
damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen
wesentlich erleichtern.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V.
bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ®
-Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die
Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob
Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind.
Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften
durchgesetzt werden.
Ein
Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0f96a5b4e7f9f43a05531192360b1412
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