Bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. melden sich täglich verzweifelte Kleinanleger die Ihr Erspartes und damit
ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft
wurden diese Anleger von "seriösen" Geschäftsbanken, meist der
eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte
"hineinberaten".
Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro
eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Egal ob
Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist
bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.
Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als
so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit
hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.
Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital.
Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im
bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern,
die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank! Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen
Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend
kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern
gar nicht aufgeklärt wurden.
Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger
verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr
sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge
aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die
einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den
Schaden!"
Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer
einer Anlagepleite wurde, ist eine
Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu
verdrängen und die Angelegenheit unter
den Teppich zu kehren. Der BSZ e.V. rät
den Anlegern dringend nicht zu resignieren sondern sich zu wehren.
Zum Beispiel ist nicht jeder Anleger verpflichtet, die
bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nach einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofes ist die Rückforderung nur zulässig, wenn eine entsprechende
Regelung im Gesellschaftsvertrag enthalten ist.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. tragen mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des
Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften
und Gesetze. Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, informieren Sie sich kostenlos und
unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle
verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im
Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen
Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V.
die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft” anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft” kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft” kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469
Bildquelle: © stummi123 / pixelio.de
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen