Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind viele Lebensversicherungen mit den Lebensversicherungsunternehmen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgeschlossen worden.
Nicht zulässige Formulierungen führen dazu, dass
Lebensversicherer einen Widerspruch akzeptieren und den Vertrag rückabwickeln
müssen. Für den Kunden der Lebensversicherung bedeutet dies:
- das Ende des Vertragsverhältnisses
- die Rückzahlung aller Prämien
- die Rückzahlung geleisteter Rückkaufswerte
- die Entschädigung für entgangenen Nutzen des investierten
Geldes
Lebensversicherungen werden als Altersvorsorge und
Kapitalanlage immer weniger ertragsreich. Weitere Leitzins-Senkungen sind zu
befürchten und die Versicherer kommen an die Grenze ihrer
Leistungsfähigkeit.
Vor diesem Hintergrund scheint ein Widerspruch / Widerruf
mit dem „Widerrufsjoker“ die Basis für eine sinnvollere Kapitalanlage liefern
zu können.
Die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte, meist Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung bei einem Widerruf /Widerspruch kompetent und
engagiert zur Seite. Beginnend bei der kostenlosen Überprüfung der
Vertragsabwicklung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen
Forderungsdurchsetzung.
Ausgewählte BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten Ihnen eine
kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer
eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein
erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation
zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V.
Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden
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Dieser Text gibt den
Beitrag vom 29.03.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes
sind nicht berücksichtigt.
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