Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Es sind gut klingende Inserate oder was noch viel schlimmer ist: die Empfehlung aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis mit der Meinung, das >non plus ultra< im Anlagedickicht gefunden zu haben.
Auch in den Medien finden sich überwiegend Jubelartikel über
die renditeträchtigen Angebote der Finanzbranche. Jahr für Jahr werden Milliardenbeträge für
windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden
könnten.
Über Geld redet man nicht. So die Meinung vieler
Bundesbürger. Warum auch, wenn man bereit ist sich der Illusion hinzugeben,
dass man clever handle, wenn man sein Geld auf ein Tagesgeldkonto mit
vielleicht 0,58 Prozent Zinsen bunkert,
auf dem Girokonto aber in die Miesen rutscht und für den Dispo elf oder mehr
Prozent Zinsen zahlen darf. Im Kapitalanlagebereich zahlt der clevere Anleger
für die Beratung natürlich kein Honorar. Er kennt sich ja bestens aus, außerdem
gibt es bei den Finanzberatern, den Sparkassen und Banken Beratung ohne
Honorar. Da werden schon mal zwei oder drei Lebensversicherungen abgeschlossen
weil das ja eine sichere Anlage ist und der nette Berater auch kein Honorar
berechnet. Dass diese Verträge den Versicherten ein paar Tausend Euro Gebühren
kostet, fällt unter die Rubrik „über Geld redet man nicht“.
Die Ernüchterung kommt meist sehr spät. Die Aussicht auf
riesige Gewinne, Unerfahrenheit in Finanzangelegenheiten, Leichtgläubigkeit und
die dreiste Überzeugungskraft so mancher
Anlageberater führen dazu, dass gebildete Leute ihren gesunden
Menschenverstand ausschalten und jegliches kaufmännisches und rationales Denken
vergessen. Und dann sind die Ersparnisse weg - oft für immer.
Es sind auch die
Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die
Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen,
Kapital-Lebensversicherungen, Schrottimmobilien oder Sparbuchverträgen sowie
überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster
hinauswerfen lassen. Diesen Unternehmen gelingt es immer wieder mittels raffinierter Vermittlungs- und
Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge
schamlos auszunutzen. Über 95 Prozent aller Deutschen haben in Hülle und Fülle
zu teuere oder unnötige Versicherungen abgeschlossen. Oder sie haben
vergleichsweise unrentable Sparprogramme und Kapitalanlagen gezeichnet. Oder
Finanzierungen vereinbart und überteuerte Immobilien gekauft, die von vorn herein
nicht richtig durchdacht waren. Jahr für Jahr werden auf diese Weise
Milliardenbeträge aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden
könnten.
Deutschland ist und bleibt (leider) das Dorado der
Wirtschaftskriminellen. Zu dieser Schussfolgerung muss man vor dem Hintergrund der letzten Anlageskandale
in Deutschland einfach kommen. Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum
Bankrott, nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und
Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht.
Nieten in Nadelstreifen – für viele „Finanzberater“ eigentlich das falsche
Wort: Nieten wissen nicht, was sie tun, die meisten „Berater“ schon –
abzocken.
Noch glauben viele Bundesbürger, dass Sie sich mit ihren
Kapitalanlagen und Lebensversicherungen eine sichere Altersvorsorge erworben
haben. In Wirklichkeit sitzen viele von Ihnen auf prekären Anlagen wie auf
einer tickenden Zeitbombe.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. beobachtet schon über einen längeren Zeitraum, dass durch die Lobbyarbeit
bestimmter Interessengruppen aus dem Finanzbereich versucht wird das Niveau des
Anlegerschutzes bewusst niedrig zu halten. Da lassen sich prominente Politiker
vor den Werbekarren der Finanzdienstleister spannen. Ziel ist dabei nicht nur,
durch die Prominenz der betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu
werben, sondern auch Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die
Qualität des Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend
funktioniert, lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in
Deutschland eindeutig feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist
da offensichtlich niemand wirklich interessiert.
Der Graue Kapitalmarkt in Deutschland vernichtet jährlich Milliarden
Euro Anlegergelder. Abzocker und Betrüger können hier scheinbar unkontrolliert
ihr Unwesen treiben. Warum wird diesem Treiben nicht endlich ein gesetzlicher
Riegel vorgeschoben? Nur die
Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ® e.V. dienen schlussendlich als Wachhund
zum Schutz der Anleger vor den Geiern des Grauen Kapitalmarkts.
Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen
wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb
seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes
Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist
dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit
weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem
Satz: „Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!
Wer jedoch professionelle Hilfe sucht, sollte sich einmal
informieren bei www.fachanwalt-hotline.eu.
Immer wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass
unsere Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer
Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu aber oft nur an der Oberfläche kratzen.
Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir
eigentlich wissen könnten. Der BSZ® e.V.
wird auch weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden
und die breite Öffentlichkeit erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden
durch kriminelle Geldanlagemodelle angerichtet werden.
Die Anlegerschutzvereine tragen dazu bei, dass die
wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von
Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater,
die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen
auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder
mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft
unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten
Geldvermehrungssystem stricken können.
Die Anlegerschutzvereine tragen mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des
Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen
deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften
und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder
kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter
Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen
die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.
Durch das Ziel der
Anlegerschutzvereine ausreichende
Information zur Verfügung zu stellen fühlen sich immer wieder Abmahnanwälte und
andere Institutionen berufen, den Vereinen wettbewerbswidriges Verhalten zu
unterstellen. Der Streitwert ist dann in
der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen
Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte
auch im Kreise der bei den Anlegerschutzvereinen ins Visier geratenen
„Finanzdienstleistern“ zu finden.
Von interessierten Kreisen werden immer wieder „Opfervereine“ und
„Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt und mit Abmahnungen
überzogen. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem
Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit
Sicherheit nicht! Da werden Anlegerschutzvereine
als gierige Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit
Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen
wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!
Selbstverständlich wird die Abmahnung vom Antragsteller zu
Werbezwecken über Pressemitteilungen verbreitet. Wahrscheinlich würde er auch
noch gerne den Skalp des Abgemahnten in seinen Büroräumlichkeiten aufhängen und
zur Schau stellen.
Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem
Zweck der Verleumdung in großen Mengen gezielt verbreitet werden, ist dies
nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von
Nachteil. Es ist immer die gleiche
Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und
Abmahnaktionen zu untergraben. Der BSZ e.V. wird auf diese Hetzkampagnen
angemessen reagieren und der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der
Arbeit der Anlegerschutzvereine vermitteln.
Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden
Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr
Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.
Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur
einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust
ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch
bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu
aufdringlichem anwaltlichem
Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine
hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu
bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten
gegenüber erfolgreich einlösen können.
Im Anlegerschutzbereich gibt es immer wieder „Soforthilfe
Kampagnen“ die mit grossem Tamtam angekündigt werden und nach einiger Zeit
heimlich still und leise versanden. Der BSZ® e.V. bietet seit Jahren auf seiner
Homepage www.fachanwalt-hotline.eu eine aktuelle Berichterstattung über Fälle im
Kapitalanlagebereich. Teilweise auch gegen den erheblichen Widerstand der in
das Visier geratenen Initiatoren. Die Beweislast liegt bei den Anlegern, die
Prozesshürden sind hoch, also ist es wichtig, dass Erkenntnisse gebündelt
werden. Dafür gibt es die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften für geschädigte
Kapitalanleger.
Der BSZ® wird auch weiterhin mit seiner
Öffentlichkeitsarbeit zu der Aufklärung und Verhinderung von unnötigen
Kapitalverlusten beitragen. Die rasche, ungehinderte, von keiner Zentralstelle
gelenkte Verbreitung und Kommentierung von Informationen, ist das strategische
Erfolgspotential des BSZ® e.V. Wer fragwürdige Angebote anprangert um Anleger
vor finanziellem Schaden zu bewahren, wird von den Betroffenen keineswegs mit
aufklärendem Material versorgt, sondern reihenweise zur Abgabe von strafbewehrten
Unterlassungserklärungen aufgefordert. Die Streitwerte oft als juristischer Maulkorb missbraucht und
in utopischer Höhe festgelegt. Das kostet!
Selbst wenn die Staatsanwaltschaft schon wegen Kapitalanlagebetrugs
ermittelt, werden die Anlegerschützer noch mit Unterlassungserklärungen
eingedeckt. Auch wenn die Kapitalvernichter die Keule der juristischen
Unterlassungsaufforderung der sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, bleibt
der BSZ® e.V. weiterhin am Ball.
Zum Schluss die gute
Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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