Mittwoch, Dezember 02, 2015

EEV AG: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet - Anlegern droht der Totalverlust

Rund 2.500 Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG bangen um ihre investierten Gelder. Insgesamt geht es um ca. 26 Millionen Euro. Hintergrund ist die Insolvenz der EEV AG. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (9 IN 213/15).


Die Anleger konnten sich über Genussrechte und partiarische Darlehen bei der EEV AG beteiligen. Ihr Geld floss in den Offshore-Windpark "Skua" in der Nordsee und in ein Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Nachdem Zinszahlungen schon ausgeblieben waren, ist mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Tiefpunkt für die Anleger erreicht. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Auch die Chancen, in einem möglichen Insolvenzverfahren entschädigt zu werden, schätzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt eher gering ein: "Zunächst muss abgewartet werden, ob überhaupt genug Insolvenzmasse zur Verfügung steht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das der Fall, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob und in welcher Höhe die Anleger überhaupt berücksichtigt werden können, ist dann immer noch offen. Immerhin gibt es nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters Verbindlichkeiten in Höhe von rund 18 Millionen Euro."

Die Probleme bei der EEV AG sind nicht neu. So gab es Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Windparks, da dieser in einem Übungsgebiet der Bundeswehr-Marine liegt. Mehr Hoffnung machte das Biomasseheizkraftwerk. Allerdings hatte das Amtsgericht Papenburg schon im Mai die Zwangsversteigerung angeordnet. Am 24. November wurde schließlich über die Tochter der EEV AG und Betreiberin des Heizkraftwerks, die EEV Bioenergie GmbH & Co. KG, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

"Für die Anleger steht jetzt ihr investiertes Geld auf dem Spiel. Daher sollten sie jetzt handeln und ihre rechtlichen Optionen prüfen lassen. In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen", so Rechtsanwalt Bernhardt. Grundlage für diese Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung bzw. Prospektfehler sein. Denn die Anleger hätten über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. "Ist das nicht geschehen, bestehen gute Chancen, Schadensersatz durchzusetzen. Das gilt auch wenn bereits die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig waren", sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV AG.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christoph Bernhardt

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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