Rund 2.500 Anleger der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG bangen um ihre investierten Gelder. Insgesamt geht es um ca. 26 Millionen Euro. Hintergrund ist die Insolvenz der EEV AG. Das Amtsgericht Meppen hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV AG am 27. November eröffnet (9 IN 213/15).
Die Anleger konnten sich über Genussrechte und partiarische
Darlehen bei der EEV AG beteiligen. Ihr Geld floss in den Offshore-Windpark
"Skua" in der Nordsee und in ein Biomasseheizkraftwerk in Papenburg.
Nachdem Zinszahlungen schon ausgeblieben waren, ist mit der Eröffnung des
vorläufigen Insolvenzverfahrens ein vorläufiger Tiefpunkt für die Anleger
erreicht. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust
rechnen. Auch die Chancen, in einem möglichen Insolvenzverfahren entschädigt zu
werden, schätzt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt eher gering
ein: "Zunächst muss abgewartet werden, ob überhaupt genug Insolvenzmasse
zur Verfügung steht, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das
der Fall, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Ob und in welcher Höhe die Anleger überhaupt berücksichtigt werden können, ist
dann immer noch offen. Immerhin gibt es nach Angaben des vorläufigen
Insolvenzverwalters Verbindlichkeiten in Höhe von rund 18 Millionen Euro."
Die Probleme bei der EEV AG sind nicht neu. So gab es
Schwierigkeiten bei der Genehmigung des Windparks, da dieser in einem
Übungsgebiet der Bundeswehr-Marine liegt. Mehr Hoffnung machte das
Biomasseheizkraftwerk. Allerdings hatte das Amtsgericht Papenburg schon im Mai
die Zwangsversteigerung angeordnet. Am 24. November wurde schließlich über die
Tochter der EEV AG und Betreiberin des Heizkraftwerks, die EEV Bioenergie GmbH
& Co. KG, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
"Für die Anleger steht jetzt ihr investiertes Geld auf
dem Spiel. Daher sollten sie jetzt handeln und ihre rechtlichen Optionen prüfen
lassen. In Betracht kommt z.B. die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen", so Rechtsanwalt Bernhardt. Grundlage für diese
Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung bzw. Prospektfehler sein. Denn
die Anleger hätten über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt
werden müssen. "Ist das nicht geschehen, bestehen gute Chancen,
Schadensersatz durchzusetzen. Das gilt auch wenn bereits die Angaben im
Verkaufsprospekt fehlerhaft oder unvollständig waren", sagt Rechtsanwalt
Bernhardt.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft EEV AG.
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mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christoph Bernhardt
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christoph Bernhardt
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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