Donnerstag, Juli 30, 2015

Proven Oil Canada (POC) - Abstimmung bis 31.07.2015 - jede Stimme zählt!

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, sollten die Anleger der Beteiligungsgesellschaften von Proven Oil Canada (POC) an die Abstimmungsfrist denken, die ihnen von der Fondsgesellschaft gesetzt wurde


Die Fondsgesellschaft hat mit Rundschreiben von Anfang Juli 2015 den Anlegern verschiedene Maßnahmen aufgezeigt, die nach Ansicht der Fondsgesellschaft erforderlich sein sollen, um Darlehen der kanadischen Objektgesellschaft tilgen zu können. Diese stellen sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte wie folgt dar:

Die erste Möglichkeit sieht den Verkauf von Öl- und Gasgebieten der Objektgesellschaft in Kanada vor. 

Problematisch an dieser Maßnahme könnte nach Auffassung von CLLB sein, dass hierdurch zwar kurzfristige liquide Mittel zur Begleichung von Darlehen aufgebracht werden können, der Fondsgesellschaft dadurch jedoch das Anlagevermögen entzogen wird. Ohne das Anlagevermögen könnte jedoch die erforderliche Sanierung der POC Fonds scheitern. 

Die zweite Möglichkeit sieht vor, dass die Anleger der Fondsgesellschaft zusätzlich zu Ihrer bereits erbrachten Einlage ein nachrangiges Darlehen gewähren. 

In aller Regel führt die Nachrangigkeit dazu, dass die Darlehensforderung der Anleger erst nach Befriedigung anderer Forderungen bedient wird. Ob diese Lösung für die Anleger wirtschaftlich attraktiv ist, kann momentan jedoch nicht abgesehen werden. 

Sofern Anleger mit beiden Optionen nicht einverstanden sind, besteht lediglich als dritte Möglichkeit, gegen beide Beschlüsse zu stimmen. 

"Welche der Möglichkeiten den Anlegern auch immer am attraktivsten erscheinen mag, empfehlen wir auf jeden Fall, dass Anleger ihre Stimmrechte ausüben sollten," so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin  Aylin Pratsch. "Denn auch hier gilt der Grundsatz: Jede Stimme zählt." 

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits eine Vielzahl von Anlegern der POC Gesellschaften bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, aufgrund der aktuellen Situation insbesondere bezüglich der Abstimmung und der Frage, ob Ausschüttungen tatsächlich zurückgezahlt werden müssen. Außerdem raten die Rechtsanwälte betroffenen Anlegern darüber hinaus, ihre Ansprüche von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt fühlen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbprat

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