Das ist ein ganz wichtiges Anlegernetzwerk. Und eine starke Gemeinschaft. Jeden Tag bekommen wir neue Informationen. Und informieren Sie an der Stelle gern über die Erfolgschancen. Ein Beitrag von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) Anleger beginnen sich, zu organisieren. Und wollen konzertiert gegen die Gesellschaft vorgehen.
EEV Betroffene können viel tun
Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE helfen ihnen. Und vertreten als Vertrauensanwälte dieser Interessengemeinschaft alle im Anlegernetzwerk organisierten EEV Betroffene.
Kostenlose Beratung über das Anlegernetzwerk
Die werden kostenlos beraten. Und können gegebenenfalls über die Rechtsanwälte die Forderungen gegen die EEV AG gerichtlich geltend machen. Über sprichwörtliche Sammelverfahren, im Amtsdeutsch Klagehäufungen, oder einzeln. Das kommt drauf an.
EEV AG im Streit mit Verkäuferin
Und die Forderungen sind nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Matthias Gröpper oft begründet. Die EEV AG hat die Betroffenen nämlich nach seiner Einschätzung nicht richtig aufgeklärt. 2013 hat die EEV AG die Verkäuferin der beiden umstrittenen Zielinvestments, das Biomasseheizkraftwerk in Papenburg und das Offshore-Windparkprojekt Skua, scheinheilig (finden wir) in Anspruch genommen und Millionen zurückgefordert. Weil, dass schätzte die EEV AG 2013, das Offshore-Windparkprojekt, "im Grunde genommen wertlos ist", wenn die Genehmigungsbehörde, das Hamburger Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, nicht die Genehmigung für die Nutzung des Seegrundstücks erteilt.
Wird nicht genehmigen
"Und das Amt", meint Rechtsanwalt Gröpper, "wird die begehrte Genehmigung nicht erteilen. Denn das Seegrundstück wird seit rund 30 Jahren vom Bundesverteidigungsministerium als Manövergebiet genutzt. Und das Bundesverteidigungsministerium hat wiederholt signalisiert, dass er es der Errichtung des Offshore-Windparks nicht zustimmen wird."
Seeanlagenverordnung privilegiert militärische Nutzung
Nach § 7 Abs. 1 der Seeanlagenverordnung (SeeAnlVO) gehen militärische, der Landesverteidigung dienenden Zwecke der privatwirtschaftlichen Nutzung vor. "Und nach dem Verständnis der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köppke hat die Genehmigungsbehörde in dem Fall keinen Ermessensspielraum. Die EEV AG sieht das zwar anders. Und das dürfen die auch. Schließlich herrscht zum Glück Meinungsfreiheit. Aber letztendlich geht es um die Erfolgschancen. Und die schätzen die Rechtsanwälte, wie gesagt, als ausgesprochen schlecht ein.", meint der BSZ e.V. Anlegeranwalt.
Mit Folgen
Die EEV AG hat mit einem Erlös aus dem Verkauf dieses Projekts in Höhe von € 50 Mio. gerechnet. Und wollte daraus, auch, die Rückzahlungsansprüche der Anleger befriedigen. Das steht jetzt, meint Rechtsanwalt Matthias Gröpper, in den Sternen. Dies vorausgeschickt rät er, unter bestimmten Voraussetzungen die Forderungen jetzt, vor den meisten anderen Anlegern, geltend zu machen. Um möglichst schnell möglichst viel zurückzubekommen.
Rückabwicklung, Anleger können fordern
Aber darauf kommt es nicht an. Denn Anleger müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vollständig und richtig über alle die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens betreffenden Informationen vollständig und richtig informiert werden. "Und das ist", findet Matthias Gröpper, "nicht der Fall gewesen. Und dann, unter den Voraussetzungen. können betroffene Anleger alles geltend machen und ihr Geld schnellstmöglich zurückfordern."
Für die Prüfung eventueller Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
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