Donnerstag, Juni 11, 2015

WGF AG: BSZ e.V. informiert zu den Klageverfahren! Was gibt es Neues?

Klagen zur Anleihe WGFH06 laufen. Weitere Klagen für andere Anleihegläubiger in Vorbereitung! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!


In Sachen WGF AG hatten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits im Jahr 2013 Klagen für Anleihegläubiger der Anleihe WGFH06 wegen Prospekthaftung im engeren Sinne eingereicht. Zwar hatte die 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf inzwischen diverse Klagen, die nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden, abgewiesen.

Die Klagen der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner laufen noch vor der 10. Zivilkammer, bisher wurden hier lediglich 2 Klagen von Anlegern abgewiesen, jedoch lediglich, weil die Aktivlegitimation in einem Fall streitig war und in dem 2. Fall die Anleger den Prospekt gar nicht gelesen hatten. Hier laufen bereits die Berufungen.

In den weiteren von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, betreuten Verfahren, hat die 10. ZK des LG Düsseldorf inzwischen die mündliche Verhandlung wieder eröffnet, unter anderem z.B. wegen Fragen zum Sonderkonto, zur Besicherungssituation und zur Bezeichnung der Anleihe als „Hypothekenanleihe.“

Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: „Die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch die 10. ZK sehe ich als positives Zeichen an, dies zeigt, dass sie unseren diesbezüglichen Vortrag ernst nimmt.“

Da Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei der Anleihe WGFH06 und allen weiteren Anleihen inzwischen verjährt sind, versuchen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegenwärtig auch, weitere Beteiligte zur Verantwortung zu ziehen.

So gerät insbesondere der Mittelverwendungskontrolleur der Anleihen WGFH05 und A0LDUL, ein Rechtsanwalt, ins Visier der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte wegen einer möglichen Nichteinhaltung des zugesagten Wohn- und Gewerbeimmobilienanteils. Hier sind bereits erste Klagen durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in Vorbereitung.

In anderen Verfahren betreffend einen anderen Anleihenfall, den Fall DEIKON-Hypothekenanleihen, konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bereits 3 klagestattgebende Berufungsurteile, wovon 2 noch nicht rechtskräftig, eines jedoch bereits rechtskräftig ist, gegen den Treuhänder der dortigen Anleihen erstreiten. 

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth hierzu, der sämtliche der 3 Berufungsurteile im Fall Deikon vor dem OLG Düsseldorf erstreiten konnte:   „Meiner Meinung nach sind der Fall DEIKON und der Fall WGF relativ ähnlich, denn in beiden Fällen kam es meiner Ansicht nach vermutlich zur Nichteinhaltung der zugesagten Besicherungsbedingungen“.

Auch geraten inzwischen sogar die Wirtschaftsprüfer der WGF AG immer mehr in den Fokus, da inzwischen Zweifel an der ordnungsgemäßen Bilanzierung der WGF AG aufgetreten sind.

Fazit: Auch Anleger von anderen WGF-Anleihen als der Anleihe WGFH06 können inzwischen über Klageverfahren nachdenken.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft WGF AG. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drspä

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