Donnerstag, Juni 11, 2015

Alpari (UK) Limited: Anleger sollen Nachschüsse zahlen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

 „Joint Special Administrator“ von Alpari (UK) Limited sollen umgehend Nachschüsse zahlen! Anleger sollten Forderungen überprüfen.


Mandanten des ehemaligen Brokers Alpari (UK) Limited werden derzeit vom „Joint Special Administrator“ (wohl entsprechend einem deutschen Gemeinsamen Vertreter oder gar Insolvenzverwalter) zur Zahlung von Nachschüssen in erheblicher Summe aufgefordert:

Über den Broker „Alpari UK Limited“ konnten Anleger durch Hebelprodukte auf den Schweizer Franken investieren. Durch die Freigabe des Kurses des Schweizer Franken sind zahlreiche Konten von Anlegern ins erhebliche Minus gerutscht, so dass Alpari (UK) Limited schließlich Insolvenz anmelden musste aufgrund der hohen Verluste.

Trotzdem schützt dies Anleger nicht vor Nachschussforderungen: In diesen Tagen fordert der „Joint Special Administrator“ von Alpari UK die Anleger gerade dazu auf, die aufgelaufenen Nachschüsse umgehend auszugleichen. 

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „In den uns bekannt gewordenen Fällen sollen die Anleger in der Regel bis Mitte Juli die Nachschüsse leisten, und zwar durchaus Beträge in Höhe von bis zu ca. 200.000,- €. Zwar wird Anlegern in den von uns vertretenen Fällen ein Rabatt von ca. 10 – 20 % eingeräumt, trotzdem sollten Anleger auf keinen Fall ungeprüft die geltend gemachten Forderungen begleichen, sondern auf jeden Fall ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner betreuen bereits ca. 200 Geschädigte, die mit dem Schweizer Franken-Crash erhebliche Verluste erlitten haben und teilweise mit horrenden Nachschussforderungen von bis zu ca. 1 Mio. € konfrontiert werden und sind daher in die Materie bestens eingearbeitet.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Franken Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
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Bildquelle: © Kurt Michel / pixelio.de 
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä



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