Samstag, Juni 06, 2015

René Lezard-Anleihe: Anleger bangen um Rückzahlung!

Deutlich schlechtere Zahlen als erwartet! BSZ e.V. ruft Anlegergemeinschaft ins Leben!


Anleihe-Anleger der Modefirma René Lezard haben zur Zeit schlechte Jahreszahlen zu verkraften. Das Geschäftsjahr der Modefirma, das am 30.03.2015 endete, wurde mit einem deutlich höheren Verlust von ca. 3,5 Mio. € abgeschlossen als erwartet.

Zwar teilte das Unternehmen mit, dass eine im November fällige nächste Zinszahlung wohl gesichert sei, Anleger der erst im November 2012 im Volumen von ca. 15 Mio. € begebenen Anleihe sind jedoch in Sorge.

Anleger sollten dabei von einem versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Ansprüche prüfen lassen. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechtrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten dabei z.B. Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne prüfen lassen, d.h. ob nicht eventuell die Prospektverantwortlichen wegen zu optimistischer Prospektangaben zur Verantwortung gezogen werden können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mittelstandsanleihen/René Lezard-Anleihe.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                
 
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

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