Freitag, Juni 12, 2015

CSA Verwaltungs GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger

Seit Ende 2014 wird gegen die Deltoton GmbH (früher Frankonia) u.a. wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt. Am 1. Juni hat das Amtsgericht Würzburg das Insolvenzverfahren über die Tochtergesellschaft CSA Verwaltungs GmbH eröffnet.


Folge der staatsanwaltlichen Ermittlungen waren die Insolvenzanträge der Deltoton GmbH, der CSA Verwaltungs GmbH und der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5. Das erste Insolvenzverfahren ist nun eröffnet. Gläubiger der CSA Verwaltungs GmbH, die auch die CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 aufgelegt hat, müssen ihre Forderungen bis zum 26. Juni beim Insolvenzverwalter anmelden. „Über die übrigen Insolvenzanträge wurde offenbar noch nicht abschließend entschieden. Aber es kommt wieder Bewegung in die Sache“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Anleger der CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 haben schon seit geraumer Zeit keine Ausschüttungen mehr erhalten. Besonders betroffen dürften aber die Anleger unter ihnen sein, die ihre Einlage nicht auf einmal, sondern in Raten eingezahlt haben. Obwohl keine Aussicht auf Auszahlungen mehr besteht, müssen die Raten wahrscheinlich weiter eingezahlt werden. „Daher sollten die Anleger den weiteren Fortgang der Verfahren nicht einfach abwarten, sondern aktiv werden und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, empfiehlt der Fachanwalt.

Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. „Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht und wahrscheinlich der Ausstieg aus der Beteiligung erreicht werden, so dass die fehlenden Raten nicht mehr eingezahlt werden müssen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Ansprüche der Anleger werden auch die weiteren staatsanwaltlichen Ermittlungen von Bedeutung sein. „Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, eröffnet das weitere rechtliche Möglichkeiten“.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuelle entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Bildquelle: © Petra Bork / pixelio.de
 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

cp

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